Toleranz

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1. Herkunft und Verständnis von Toleranz

Dem Wortsinn nach kann Toleranz (Toleranz) mit "Duldung" übersetzt werden (von tolerare, lat. = dulden, erdulden, ertragen).

Man kann darunter eine Weitherzigkeit besonders in Glaubensfragen verstehen, womit Vergleich und Gespräch mit konkurrierenden Vorstellungen nicht gescheut zu werden brauchen. Als Gegensatz zu Toleranz erscheinen Intoleranz und Totalitarismus. Toleranz bedeutet demnach zunächst nicht schon Gleichgültigkeit in der Wahrheitsfrage, obwohl dies heute oft so verstanden wird, womit sich eine Begriffsverschiebung ergeben hat. Toleranz und keine Meinung zu haben ist nicht dasselbe. Toleranz bedeutet durchaus ein Aushalten von Spannungen. Sie wird vielfach als soziale Tugend und als unerlässlich angesehen, wo Menschen zusammenleben müssen, um dieses Zusammenleben zu ermöglichen. Drei verschiedene Stufen der Toleranz lassen sich unterscheiden.

2. Unterscheidung von Toleranz in religionspolitischer, kirchen- / konfessionspolitischer und politisch-gesellschaftlicher Hinsicht

Dabei ist zu beachten, dass diese Unterscheidung nicht streng durchführbar ist, da sich Überschneidungen ergeben. Sie setzt auch eine bestimmte Staats- und Gesellschaftsform voraus, nämlich westlich-demokratische Staats- und Gesellschaftsstrukturen mit ihren Unterscheidungen von Religion und Politik. Diese Unterscheidung kennt der Islam nicht. Genauso wenig kannte diese das alttestamentliche >Judentum. Und auch dem mittelalterlichen Staat (vgl. z. B. das Heilige Römische Reich Deutscher Nation) scheint dies trotz aller Staatstheorien nicht geläufig gewesen zu sein, da auch dieses sich, nachdem die Kirche einmal Reichskirche geworden war, wie Islam und alttestamentliches Judentum faktisch als Theokratie verstand (Corpus Christianum).

3. Toleranz in religionspolitischer, kirchen- / konfessionspolitischer und politisch-gesellschaftlicher Hinsicht

3.1. Toleranz in religionspolitischer Hinsicht:

Im Römischen Reich wurden Völker und ihre religiösen Anschauungen toleriert, wenn sie sich dem an sich multikulturellen und damit multireligiösen römischen Staat eingliedern ließen. Der römische Staat erwies sich im Allgemeinen als tolerant gegenüber allen Religionen und Kulturen und ließ diese gewähren, solange die Staatsräson nicht gefährdet schien. Auch das Judentum, eine ihrem Wesen nach intolerante Religion, war "erlaubte Religion" (religio licita, Tertullian, Apologie 21).

Dagegen galt das frühe Christentum seit Nero (vgl. Christenverfolgung 64 n. Chr.) bis zum Beginn des 4. Jahrhunderts (immer wieder) als staatsfeindlich und unmenschlich, so dass es nicht "erlaubte Religion" war, sondern verschieden starken Repressionen ausgesetzt blieb. Durch das Mailänder Edikt (312 / 13 n. Chr.), einem Abkommen zwischen Konstantin und Licinus, wurde das Christentum zunächst "erlaubte Religion" (Religionsfreiheit) im Römischen Reich, schnell bevorzugte und schon bald unter Kaiser Theodosius (391 / 92 n. Chr.) Staatsreligion, die sich gegen heidnische Religionen wandte und auch Einschränkungen für Juden brachte. Aus dieser eingeleiteten Entwicklung folgte die Entstehung einer monolithischen christlichen Kultur im Abendland. Damit in Verbindung steht eine teils gewaltsame Verfolgung von Ketzern (Inquisition) und die zwangsmäßige Christianisierung Andersgläubiger.

3.2. Toleranz in kirchen- / konfessionspolitischer Hinsicht:

Der zumindest nach außen bestehende monolithische Block der abendländischen Kirche zerbrach in der Reformation. Luther verwarf Zwang in Glaubensfragen ("Von weltlicher Obrigkeit"). Die Folge der Reformation war, dass sich verschiedene Konfessionen in einem Staat gegenüberstanden, deren Zusammenleben geregelt werden musste. Um die politische Einheit des Reiches zu bewahren, gestand das Reich im Augsburger Religionsfrieden 1555 auf Reichsebene den Konfessionen Gleichberechtigung (Parität) zu. Im jeweiligen Territorium bestimmte der Landesherr die Konfession (cuius regio, eius religio). Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurden auch Bekenntnisse toleriert, die von der offiziellen Religion des Landes abwichen, ohne dass damit völlige Gleichheit erreicht worden wäre. Die Religions- und Glaubensfreiheit des Einzelnen wurde durch die Aufklärung betont (vgl. z. B. Religionspolitik Friedrich des Großen; Toleranzpatent Joseph II. von Österreich 1781, das den österreichischen Protestanten staatsbürgerliche Rechte und begrenzte Religionsfreiheit brachte; Religionsfreiheit als Menschenrecht in amerikanischer Verfassung von 1776). Das preußische Allgemeine Landrecht (1794) beinhaltete Religionsfreiheit für jeden Bürger, wobei die Förderung von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften unterschiedlich ausfiel. Der moderne säkulare Staat der Gegenwart kennt keine Staatsreligion mehr, erhebt den Anspruch, weltanschaulich neutral zu sein — ohne diesen Anspruch auch immer zu erfüllen – , weiß sich für das Heil seiner Bürger nicht verantwortlich und ergreift in konfessionellen Auseinandersetzungen nicht Partei. Toleranz in dem Sinne, dass ein vom staatlichen Bekenntnis abweichender Glaube toleriert wird, gibt es nicht mehr. Der moderne Staat, der sich als weltanschaulich neutral versteht, will Religionsgemeinschaften gleich behandeln. Er gibt den Kirchen, aber auch anderen Religionsgemeinschaften, Gelegenheit zur öffentlichen Religionsausübung. Andererseits gewährt der moderne, weltanschaulich neutrale Staat das Recht zum Kirchenaustritt und kennt keinen Zwang zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen. Gegenwärtige Situation in Gesellschaft, Kirche und Theologie scheint zu sein, religiöse Ausschließlichkeitsansprüche als intolerant und inhuman zu disqualifizieren und als fundamentalistisch zu stigmatisieren (s.u.).

3.3. Toleranz in politischer Hinsicht:

Bereits der römische Staat hatte anerkannt, dass es politisch, weltanschaulich, religiös sich widerstreitende Meinungen gibt. Er ließ diese zu, solange nicht der Staat als gefährdet angesehen und der Kaiserkult nicht infrage gestellt wurde, wobei auch da Ausnahmen möglich waren (gegenüber dem Judentum). Der christlich gewordene römische Staat (ab 391 / 92 n. Chr.) und das mittelalterliche christliche Abendland kannten solche Toleranz nicht. Toleranz gab es erst seit der Aufklärung wieder, mehr jedoch in konfessioneller Hinsicht als in politischer, da in dieser vielfach der Staatsabsolutismus herrschend wurde, in welchem Einheit nicht mehr in derselben Konfession, sondern in der Person des Herrschers repräsentiert wurde, welcher keine Konkurrenz neben sich duldete. Der moderne demokratische Rechtsstaat ist ohne Toleranz nicht denkbar, ist gewissermaßen Ergebnis von Toleranz Toleranz gehört deshalb zu seinen Existenzregeln, an die sich die in ihm lebenden Menschen zu halten haben. Totalitärem Anspruch muss er sich widersetzen. Doch uferloser Pluralismus kann genauso Toleranz gefährden. Die Forderung nach Toleranz kann nicht unbegrenzt gelten. Die Folge kann leicht Intoleranz sein. Rigoroser >Fundamentalismus verträgt sich nicht mit einem modernen demokratischen Rechtsstatt, denn dieser ist auf Toleranz aufgebaut und fordert diese ein, welche rigoroser Fundamentalismus nicht leisten kann und auch nicht zu leisten bereit ist, da er sich sonst selbst aufgäbe. Christlicher Fundamentalismus fällt unter die Unverträglichkeit mit dem modernen demokratischen Rechtsstaat nicht (siehe die christliche fundamentalistische Bewegung in den USA, vor allem deren Anfänge 1910-1915 mit den 12 Bänden "The Fundamentals"), weil er das Liebesgebot kennt und deshalb trotz all seiner glaubensmäßigen Intoleranz die Person des Un- oder Andersgläubigen (der für ihn auch ein Ungläubiger ist) achtet. Es war das Christentum, das, womöglich in säkularisierter Form, den demokratischen Staat erst ermöglichte. Anders verhält es sich beim Islam, der seinem Wesen nach in der Art fundamentalistisch ist, dass er bei Andersgläubigen nicht die Achtung der Person kennt. Im Bereich des Islam gibt es auch keine demokratischen Rechtsstaaten. Seine Anhänger sind in demokratische Verhältnisse nicht integrierbar, was an den islamischen Minderheiten in demokratischen Staaten deutlich wird. Ihnen entgegengebrachter Toleranz wird mit Intoleranz begegnet, was die Frage aufwirft, ob es von einem demokratischen Staat überhaupt verantwortlich ist, hier Toleranz zu üben, da damit sein Bestand gefährdet wird und er um seines Erhaltes willen an dieser Stelle intolerant sein sollte. Wer in einem toleranten Staat leben will, ist zu einem gewissen Maß zu Toleranz verpflichtet. Es ist darauf hinzuweisen, dass das deutsche Grundgesetz (GG) den Begriff Toleranz nicht kennt. Das dürfte damit zusammenhängen, dass der Staat sich als Hüter der Toleranz versteht, die als gesellschaftlich-politische Grundeinstellung vorausgesetzt wird.

4. Religiöse Toleranz

4.1. Altes Testament: intolerant – 1. Gebot:

Durch das 1. Gebot des Dekalogs ist für Israeliten die Beteiligung an fremdreligiösen Kulten ausgeschlossen. Dass dies dennoch vorkam und in Israel eine synkretistische Mischreligion faktisch immer wieder herrschend wurde, davon legt das Alte Testament beredt Zeugnis ab (vgl. Richter, Königs- und Chronikbücher, Propheten). Das stand jedoch immer unter dem Nein Gottes und zog sich dessen Zorn und Strafe zu. Um den Abfall des Volkes Israel zu minimalisieren, können sogar fremde Kultstätten zerstört werden (vgl. 2. Mose 34,12 f.; 5. Mose 7,25; 12,2 f.; 2. Könige 23).

4.2. Neues Testament: intolerant – Missionsbefehl:

Das 1. Gebot ist durch das Neue Testament keineswegs abgeschafft. Vielmehr geht das Neue Testament davon aus, dass alles Heil an Christus, den Sohn Gottes, gebunden ist, weil "in keinem anderen ... das Heil" "ist", "durch den wir sollen selig werden" (Apg 4,12). Diese Ausschließlichkeit Gottes in Christus wird durch den Missionsbefehl (Mt 28,18-20) geltend gemacht. Intolerant ist christlicher Glaube in seiner >Offenbarung, doch lässt er Toleranz gegenüber der Person des Nichtchristen walten und achtet den Ungläubigen oder Andersgläubigen, den er für Christus gewinnen will. Dies geschieht in Geduld und gedrungen von der "Liebe Christi" (2. Kor 5,14) durch die Verkündigung (2. Kor 5,20). Gegenüber Irrlehren kennt der Apostel Paulus keinerlei Toleranz (2. Kor 11,4; Gal 1,8 f.; 1. Tim 6,3), wie er auch der Intoleranz der rechten Lehre gegenüber mit schneidender Intoleranz auftritt (2. Tim 4,3). Augustinus hat die Einstellung des Neuen Testaments zutreffend erfasst, wenn er davon schreibt, die Irrtümer seien zu vernichten, die Person aber zu lieben.

4.3. Luthers Toleranzverständnis:

Luther (1483-1546) ist bestrebt, das neutestamentliche Verständnis nachzuvollziehen. Er geht von der Toleranz Gottes aus, ohne die jeder Mensch unter dem Gericht Gottes zerbrechen müsste. Allein das Vertrauen auf Gottes Barmherzigkeit vermag ihn zu retten. Die aus dem Glauben sich ergebende Liebe kann weit sein, ohne dass dies dem Glauben schädlich wäre. Deshalb ist dann Toleranz der Liebe zuzuordnen, nicht dem Glauben (vgl. seinen Traktat "Von der Freiheit eines Christenmenschen", 1520). Damit wird der Nächste als Person ernst genommen, insofern hier "der Glaube durch die Liebe tätig ist" (Gal. 5,6). Dieses Verständnis widerspricht aber auch einem grenzenlosen Gewähren-Lassen und einer nicht erlaubten Kompromissbereitschaft in Glaubensfragen.

4.4. "Toleranzfähigkeit" der Religionen (Judentum, Christentum, Islam, Hinduismus, Buddhismus):

Zunehmende Globalisierung und die Sehnsucht nach weltweitem Frieden lassen die Frage nach der "Toleranzfähigkeit" der Religionen aufkommen, zumal sich inzwischen, mit angeregt durch Hans Küngs ">Projekt Weltethos", die Ansicht auf breiter Basis durchgesetzt hat, ohne Religionsfrieden sei kein politischer Friede möglich. Bei diesen Überlegungen wird den drei großen monotheistischen Religionen – Judentum, Christentum, Islam – nur geringe "Toleranzfähigkeit" zuerkannt. Sie sind Religionen, die auf "Rechtgläubigkeit" bestehen und erheben einen exklusiven Wahrheitsanspruch, insofern der Gott, den sie verehren, der einzige Gott für alle ist und deshalb keine Duldung anderer Götter erlaubt (vgl. 2. Mose 20,3: "Du sollst keine anderen Götter haben neben mir"; im AT und NT wird diese Exklusivität Gottes immer wieder betont). Dass der Islam Juden und Christen als Gläubige zweiter Klasse betrachten kann, ist und war recht theoretisch, insofern dies sie von den wirklichen Heiden, was ihre Beachtung anlangt, nicht groß unterscheidet und privilegiert. Auch wenn von einer friedlichen Koexistenz gesprochen wird, so ist diese, wenn der Islam in der stärkeren Position ist, zumeist nur möglich, wenn sich Juden und / oder Christen die Freiheit zur Ausübung ihres Glaubens (die immer noch sehr eingeschränkt bleibt) teuer erkaufen. Die religiöse Toleranz im Staat Israel ist zumindest Judenchristen gegenüber begrenzt. Weitaus größere "Toleranz-" und Integrationsfähigkeit wird den asiatischen Religionen Hinduismus und Buddhismus zugestanden, die auch auf westliche Bewohner, vor allem Intellektuelle, einen gewissen Reiz ausüben, weil sie auf die Wahrheitsfrage verzichten. Doch auch diese als friedlich angesehenen asiatischen Hochreligionen sind dies nicht, wie deren zunehmend intolerantes Verhalten gegenüber Anhängern anderer Religionen belegt.

5. Beurteilung der Toleranz

Um Toleranz richtig beurteilen zu können, ist zwischen Person- und Sachtoleranz (= inhaltliche Toleranz) zu unterscheiden. Zu denken ist auch an formale Toleranz, die andere Religionen theoretisch und praktisch aus unterschiedlichen Motiven (humanitären, politischen, wirtschaftlichen usw.) gewähren lässt, oder aber auch aus Gleichgültigkeit anderen gegenüber, wenn sich diese äußerlich angepasst verhalten und gut einfügen lassen. Mit Persontoleranz hat das aber nur bedingt zu tun. Für Christen ist solche formale Toleranz nicht denkbar, da diese auf die Wahrheitsfrage verzichtet und den anderen der Ruhe wegen oder aus Gleichgültigkeit im Unheil lässt. Das bekannte Diktum Augustins, die Person zu lieben, aber deren Irrtümer zu vernichten, drückt allem Anschein nach die Unterscheidung in Person- und Sachtoleranz (inhaltliche Toleranz) aus. Diese Unterscheidung ist wohl zutreffend, wenn auch die Schwierigkeit benannt werden muss, zwischen Person und Irrtum zu unterscheiden, da Irrtümer / Irrlehren mit Personen in Verbindung stehen und nicht so einfach getrennt werden können. Freilich gilt: Gott liebt den Sünder, aber er hasst die Sünde. Persontoleranz ist insoweit zu üben, dass die Person zu achten und selbst das irrende Gewissen noch zu schützen ist. Staatlich-politisches Handeln ist auf Persontoleranz angewiesen. Als Christen werden wir Andersgläubige und Ungläubige als Person achten, keineswegs ihren Glauben oder Unglauben oder ihre Ideologie. Vielmehr werden wir sie, weil die Liebe Christi uns drängt, für Christus zu gewinnen suchen, freilich mit seelsorgerlichem Gespür. Sachliche Toleranz ist nicht akzeptabel. Im Namen der Toleranz ist der biblische Standpunkt keinesfalls aufzugeben. Toleranz darf es nie auf Kosten der >Wahrheit geben. Deshalb sind interreligiöse Gebetstreffen, die in Folge und im Geiste Assisis (1986) stattfanden und noch stattfinden, für Christen völlig inakzeptabel. Dasselbe gilt von Versuchen im Geiste des ">Projekts Weltethos". Zu widersprechen ist einem Toleranzverständnis, wie es etwa Gotthold Ephraim >Lessing (1729-1781) in "Nathan der Weise" vertreten hat und das bis heute wirkt, in welchem die Wahrheit durch die ständige Suche nach Wahrheit ersetzt wird. Lessing vertritt ein Toleranzverständnis, das sich Fremdreligionen gegenüber als tolerant zeigt, der christlichen Überzeugung gegenüber sich aber als intolerant erweist (siehe wie Christen in "Nathan der Weise" dargestellt werden). Zu widersprechen ist auch der Vorstellung Gustav Menschings, der zwischen formaler und inhaltlicher Toleranz unterscheiden wollte und damit eine Kombination von formaler Toleranz und inhaltlicher Intoleranz für möglich hielt. Aber die Wahrheit ist als Inhalt nie ohne Form zu haben. Toleranz ohne eigene Gewissheit der Wahrheit führt zu indifferenter Haltung gegenüber der Wahrheit und ist am Mitmenschen uninteressiert. Schließlich ist darauf zu verweisen, dass es absolute Toleranz, die alles gleichermaßen gelten lassen will und jedem Wahrheitsanspruch widerspricht, nicht geben kann. Sie ist eine rein theoretische Konstruktion, die sich in der Praxis nicht durchführen lässt. Die Forderung, allem mit Toleranz zu begegnen, kann schnell in repressive Toleranz umschlagen, weil jeder erhobene Wahrheitsanspruch dem widerspricht und darin keinen Platz hat. Aber selbst wenn sich dies durchführen ließe, wäre es für Christen in keiner Weise akzeptabel, weil sie damit den Wahrheitsanspruch aufgeben müssten, den sie nicht aus sich haben, sondern der der Anspruch dessen ist, der von sich sagt: "Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben, niemand kommt zum Vater denn durch mich" (Joh 14,6). An diesem Anspruch endet alle Toleranz

6. Zusammenfassung und praktischer Bezug

Toleranz (lat. tolerare = dulden) ist ein insbesondere im >freimaurerischen und aufklärerischen Denken häufig gebrauchter Begriff. Er meint dort die Duldsamkeit in religiösen und ethischen Fragen und richtet sich insbesondere gegen den >Absolutheitsanspruch irgendeiner Religion oder Lehre auf absolute >Wahrheit.  Toleranz-Denken in diesem Sinne steht damit im klaren Gegensatz zum Evangelium mit der Absolutheit Gottes und seines Sohnes Jesus Christus (vgl. 2. Mose 20; Joh 14,6; Apg 4,12 u.a.). Aus christlicher Sicht bietet sich eine Unterscheidung zwischen Sach- und Person-Toleranz an: Sach-Toleranz bedeutet Verwässerung und Auflösung der Wahrheit, während Person-Toleranz die Liebe zum Sünder und Irrenden einschließt, um ihn für Jesus zu gewinnen. Person-Toleranz soll also dazu dienen, dem Nächsten durch anteilnehmende und abholende Liebe den Weg zu Jesus Christus zu ebnen, während Sach-Toleranz den Weg zum Antichristen bahnt. Werden diese beiden Begriffe mit ihren unterschiedlichen Zielsetzungen nicht auseinandergehalten und wird einfach nur allgemein von "Toleranz" geredet, dann ist die Verwirrung komplett.

Nun werden heute Christen, die an Jesus Christus als

"dem Weg, der Wahrheit und dem Leben" (Joh 14,6)

festhalten, sehr schnell mit dem Stigma der "Intoleranz." belegt und in die Sekte n-Ecke gestellt.

Sie gelten dann als "unbelehrbare >Fundamentalisten" oder ähnliches, wobei man mit "Fundamentalist" Gewalt und Terror assoziiert, wie man ihn von manchen islamisch-fundamentalistischen Gruppen her gewohnt ist. Dass bibeltreue Christen, die ihren Glauben ernst nehmen, hingegen vom Gebot der Feindesliebe inspiriert sind (oder sein sollten), das in der Bergpredigt (Mt 5,43 ff.) steht, wird dabei verschwiegen.

S. auch: >Offenbarung; >Wahrheit; >Relativismus; Ökumene der Religionen; New Age.

Lit.: P. Beyerhaus, Die Christenheit im Spannungsfeld zwischen Toleranz und Fundamentalismus, in: Diakrisis 3 / 2003, 132-143; H. Hempelmann, Wahrheit und Toleranz – Toleranz ohne Wahrheit? Chancen und Grenzen des Dialogs mit Andersgläubigen, 1995; ders., Wenn Toleranz zum Maßstab wird – Streiten für den Streit um die Wahrheit? Das Fundament 7 / 1996, S. 12-28; G. Mensching, Toleranz und Wahrheit, 1955; J. Neidhardt, Multikultureller Pluralismus und christlicher Glaube, in: Diakrisis 3 / 2003, 120-132; H. Thielicke, Theologische Ethik, Bd. 3, 2. Aufl. 1968,  603-671; Evangelisches Staatslexikon, 2. Aufl. 1975, Art. Toleranz, Sp. 2638-2647, mit Beiträgen v. E. Wolf (Toleranz in Theologie und Kirchengeschichte), W. Hamel (Toleranz in Geistesgeschichte und Philosophie), S. Grundmann (Toleranz als Rechtsbegriff); Die Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG), 3. Aufl. Bd. 4, Art. Toleranz, Sp. 933-946 v. H. Bornkamm.

Walter Rominger (1-5) / Lothar Gassmann (6)


Index

Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handbüchern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):

1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines Ökumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch

Weitere Handbücher (über Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de