Indem sie sich für Weise ausgaben, sind sie zu Narren geworden
... ... Deswegen hat Gott sie dahingegeben in schändliche Leidenschaften.
Denn ihre Frauen haben den natürlichen Verkehr in den unnatürlichen verwandelt,
und ebenso haben auch die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau verlassen,
sind in ihrer Wollust zueinander entbrannt, indem sie Männer mit Männern Schande
trieben, und empfingen den gebührenden Lohn ihrer Verirrung an sich selbst.
Römer 1 : 22-27
Folgenden Text von Klaus Deis, mit Erlaubniss. 02.07.2003
25. Christopher Street Day
— was will die Parade der Homosexuellen
und Lesben ?
Unter dem Motto "Akzeptanz statt Toleranz" hat Berlins
schwuler Bürgermeister Wowerteit gefordert, man müsse Lesben und
Schwule rechtlich den Eheleuten gleichstellen. Nun, eine Gleichstellung
wäre vom Sprachgebrauch her nur möglich, wenn es sich um Gleichheit
handeln würde. Ist die Frage erlaubt, wie Kinder, die Keimzelle der Ehe,
über Analverkehr homosexueller Männer oder Genitalakte lesbischer
Frauen gezeugt werden sollen? Wie kann man anatomische Unmöglichkeiten als
der Ehe rechtlich gleichwertig deklarieren – wo bleibt die Gleichartigkeit? Die Förderung der Ehe als Träger des Staates und der
Zukunft ist nicht mehr als rechtens. Kinder werden dort gezeugt, aus
der Nestwärme heraus erzogen. Sie brauchen Vorbilder – aber keine
Zerrbilder als Norm!
Widersprochen werden muss auch der Aufforderung des homosexuellen Bürgermeisters,
"es gibt keinen Grund mehr, sich zu verstecken".
Will man denn mit aller Wucht die natürliche Scham platt
machen? "Der Verlust von Scham ist das erste Zeichen von Schwachsinn",
ermahnt der Psychoanalytiker Sigmund Feud. Ob man seine Stimme in
dieser Interessensgemeinschaft noch hören will?
Bis 1996 wurde "Unzucht zwischen Männern" nach dem § 175 mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft. Wie wird die Akzeptanz in wenigen Jahren sein, wenn ein Homosexueller sich an unseren Kindern vergreift? Wohin gerät unsere Gesellschaft, wenn wir zusehen,wie hartnäckig ein Antidiskriminierungsgesetz gefordert wird, das den normalen Bürger diskriminiert? Gelingt es diesen Schwulen- und Lesbenvereinigungen, dann genügt eine Verleumdung und Klage wie z.B.: "Sie haben nicht an mich vermietet, weil ich homosexuell bin". Geldstrafen und im Wiederholungsfall Gefängnis sind für den redlichen Bürger dann das Schicksal, denn er kann kaum einen Gegenbeweis bei der Beweislastumkehr entgegen bringen. Ein Arbeitgeber wird dann jedem "normalen" Bewerber eine Absage erteilen müssen, um sich nicht angreifbar zu machen. Gelingt es, den Gay-Verbindungen, sich bei der Gesetzgebung durchzusetzen, gilt die Frage: Welchen normalen Bürger diskriminiert das Antidiskriminierungsgesetz nicht?
Klaus Deis, OStR
Ev.
Religion
Philipp-Reis-Str. 10
65549
Limburg