Durch die Kindertaufe von der r�m.-kath. Kirche vereinnahmt


Die gutgl�ubigen r�m.-kath. Menschen, die Christus gem�ss der : Bibel nicht kennen, werden dadurch am Hineingehen ins Himmelreich gehindert. Mit christus�hnlichen Theorien werden sie geblendet und zu willf�hrigen Werkzeugen einer m�chtigen Institution gemacht. Jesus spricht die Priester und Schriftgelehrten offen vor dem ganzen Volk an und verheisst ihnen ein schreckliches Gericht:

�Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharis�er, ihr Heuchler! Ihr verschliesst den Menschen das Himmelreich, ihr selbst geht nicht hinein! Aber ihr l�sst auch die nicht hinein, die hineingehen wollen ...� (Matthias 23,13). �Wie wollt ihr dem Strafgericht der H�lle entrinnen?� (Matthias 23,33).

Durch die Kindertaufe wird man automatisch zum Mitglied der r�mischen Kirche gemacht. Es gibt in l�ndlichen Gegenden keine freie Entscheidungsm�glichkeit. Wer durch die Heilige Schrift zur Erkenntnis der Wahrheit kommt und sich � ob alt oder jung � entschliesst, sich von dieser Institution zu l�sen und den schriftlichen Austritt einreicht, muss unter Umst�nden mit schweren Verleumdungen und Repressalien rechnen, die meistens auf Druck der Priester von den Verwandten und Mitmenschen ausge�bt werden. Nach dem neuen Kirchenrecht sind nur jene wirklich Gl�ubige, die nach r�mischem Auferstandenes der Kirche eingegliedert sind. Can. 204 � 1 besagt n�mlich:

�Gl�ubige sind jene, die durch die Taufe (nach r�mischem Verst�ndnis) Christus eingegliedert, zum Volke Gottes (zum Mitglied) gemacht... sind.�

Die Kindertaufe ist das eigentliche Kennzeichen der Zugeh�rigkeit und der Mitgliedschaft zur Papstkirche. Dr. Franz J. Leenhardt, Professor an der Universit�t Genf, schreibt: �So hat auch Papst Benedikt XIV: (1740-1758) ausdr�cklich erkl�rt, dass die von Nichtkatholiken richtig erteilte Taufe zur Folge hat, dass der Getaufte damit den Gesetzen der (r�misch-katholischen) Kirche unterworfen ist.

In neuerer Zeit hat Papst Pius IX. (1846-1878) diese Lehre in Erinnerung gebracht, als er in seinem ber�hmten Brief vom 7. Aug. 1873 an Kaiser Wilhelm I. schrieb:

'... Ich rede, um eine meiner Pflichten zu erf�llen, welche darin besteht, allen die Wahrheit zu sagen, auch denen, die nicht Katholiken sind. Denn jeder, welcher die Taufe (Kindertaufe) empfangen hat, geh�rt in irgend einer Beziehung oder auf irgend eine Weise, welche n�her darzulegen hier nicht der Ort ist, geh�rt, sage ich, dem P�pste an.'

Georges Goyau hat diese Erkl�rung dahin erl�utert und beruft sich dabei auf die Autorit�t eines der gr�ssten katholischen Theologen der Vergangenheit und des gr�ssten Kirchenrechtslehrers der Gegenwart: 'Der Anspruch Pius IX. wiederholt lediglich eine traditionelle Behauptung der katholischen Theologie, nach welcher der Taufcharakter den Menschen von der Kirche abh�ngig macht, und nach der jeder Getaufte kraft seiner Taufe wirklich und unbedingt und best�ndig der Kirche unterworfen ist (Wernz, Ius decretalium ... I, S. 13-14, Rom 1898).'

Es wird gut sein, sich den Ausdruck zu merken, dessen der Papst sich bedient:

�die Nichtkatholiken geh�ren dem P�pste an ...� 24

Nach den Ausspr�chen und Lehren der r�m.-kath. Tradition hat die Frau wesentlich mit dem Kindergeb�ren und der Kindertaufe zu tun, um der r�m.-kath. Kirche Mitglieder zu verschaffen. Das ist der zentrale Sinn der fraulichen Existenz. Pius XI. (1922-1933) lehrt:

�... der Kirche Christi Nachkommenschaft zuzuf�hren, die Mitb�rger der Heiligen und die Hausgenossen Gottes zu mehren, damit das dem Dienste Gottes und unseres Erl�sers geweihte Volk von Tag zu Tag zunehme ...�25



24 Dr. Leenhardt: Der Protestantismus im Urteil der r�misch-katholischen Kirche, Heft 9, S. 30+f

25 Deschner: Das Kreuz mit der Kirche, Heyne, S. 245