Wasser f�r die Taufe?


Can. 853 schreibt vor:

�Das bei der Spendung der Taufe zu verwendende Wasser muss, ausser im Notfall, gem�ss den Vorschriften der liturgischen B�cher gesegnet sein.�

Nirgends in der Schrift lehren Jesus oder die Apostel, dass das f�r die g�ltig gespendete Taufe verwendete Wasser, ausser im Notfall, extra durch einen Vertreter geweiht oder gesegnet sein muss. Sehr viele r�mische Katholiken erwarten von diesem geweihten Wasser (Weihwasser) besondere Hilfe, Schutz und Bewahrung. Damit bindet der Vatikan seine Mitglieder weiter an eine seiner magischen Denkweisen und lenkt sie so durch okkulte Praktiken von Jesus ab.

Ein �ltestes, ausserbiblisches Zeugnis, die Didache/Apostellehre, um 100 n. Chr. geschrieben, gibt uns Aufschluss �ber die Frage, wie im Urchristentum getauft worden war und wer zu taufen berechtigt war.

Didache/Apostellehre (um 100 n. Chr.):

�Betreffs der Taufe: Tauft folgendermassen: Nachdem ihr vorher dies alles mitgeteilt habt, tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in lebendigem Wasser! Wenn dir aber lebendiges Wasser nicht zur Verf�gung steht, taufe in anderem Wasser! Wenn du es aber nicht in kaltem kannst, dann in warmen! Wenn dir aber beides nicht zur Verf�gung steht, giesse dreimal Wasser auf den Kopf im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes! Vor der Taufe soll der T�ufer und der T�ufling fasten und, wenn es m�glich ist einige andere! Du sollst dem T�ufling gebieten, ein oder zwei Tage vorher zu fasten!�28

Der Theologe Klaus Wengst schreibt dazu:

�Hier liegt der �lteste Beleg f�r die Infusionstaufe vor.�29

Wenn f�r die Taufe kein �lebendiges Wasser�, d.h. kein Fluss (fliessendes Wasser) zur Verf�gung steht, auch kein stehendes, kaltes Wasser oder auch kein stehendes, warmes Wasser, (Zisternen) erst dann, als Notfall,

�giesse dreimal Wasser auf den Kopf.�

Ebenso schreibt er:

�Die der Taufe vorangehende Unterweisung in der Zwei-Wege-Lehre und das Fasten setzten voraus, dass ausschliesslich eine Taufe von bereits Herangewachsenen im Blick ist. Die M�glichkeit einer Taufe von S�uglingen und Kindern wird nicht erwogen; und dieses Schweigen wiegt f�r eine Kirchenordnung, die sich sogar �ber Priorit�ten in der Wasserbenutzung ausl�sst, schwer. Der Taufvollzug wird nicht an bestimmte Personen gebunden; er kann offensichtlich von jedem Christen durchgef�hrt werden. Die einleitende Aufforderung, Tauft so!' richtet sich ja an alle.�30



 

29 Ebd., S. 77

30 Ebd., S, 97