Amtsverständnis
der Römisch-Katholischen Kirche

Klick auf den Kompass öffnet den IndexA. Selbstverständnis der Katholischen Kirche

Kennzeichnend für die Katholische Kirche (KK) ist die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie das hierarchisch gestufte Amt.

In der apostolischen Sukzession stehend, werden die Bischöfe unter der Leitung des Papstes sowie die mit ihnen verbundenen Priester und anderen Geweihten der KK zu einem besonderen Stand. So unterscheidet die katholische Lehre zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gläubigen und dem mit besonderen Qualitäten und Vollmachten ausgestatteten Amtspriestertum. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen ist nicht nur ein gradueller, sondern ein wesensmäßiger. Jeder zum katholischen Priester Geweihte hat durch die Handauflegung des Bischofs ein unauslöschliches geistliches Merkmal, einen "Character indelebilis" eingeprägt bekommen, der ihn zum Kleriker macht und über den Laienstand erhebt. So wird im "Ersten Entwurf der Konstitution über die Kirche" des 1. Vatikanums betont:

"Die Kirche Christi ist ... nicht eine Gemeinschaft von Gleichgestellten, in der alle Gläubigen dieselben Rechte besäßen. Sie ist eine Gesellschaft von Ungleichen, und das nicht nur, weil unter den Gläubigen die einen Kleriker und die andern Laien sind, sondern vor allem deshalb, weil es in der Kirche eine von Gott verliehene Vollmacht gibt, die den einen zum Heiligen, Lehren und Leiten gegeben ist, den andern nicht. Man unterscheidet zwei kirchliche Gewalten: die Weihegewalt und die Leitungs- und Regierungsgewalt" (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, Nr. 394).

Worin unterscheiden sich nun die priesterlichen Vollmachten des Amtspriestertums und des allgemeinen Priestertums voneinander? Die Antwort gibt "Lumen gentium" 10:

"Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heisst das hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil. Der Amtspriester nämlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gläubigen hingegen wirken kraft ihres königlichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und üben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe" (Neuner-Roos Nr. 414).

Im Rundschreiben "Mediator Dei" (1947) von Papst Pius XII. wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die KK dem Amtspriester eine Mittlerstellung zwischen Gott und Gemeinde zuteilt, weshalb nur er das Recht hat, das eucharistische Opfer zu vollziehen:

"Der Priester handelt nur deshalb an Stelle des Volkes, weil er die Person unseres Herrn Jesus Christus vertritt, insofern dieser das Haupt aller Glieder ist und sich selber für sie opfert; er tritt folglich an den Altar als Diener Christi, niedriger als Christus stehend, aber höher als das Volk. Das Volk aber, das unter keiner Rücksicht die Person des göttlichen Erlösers darstellt noch Mittler ist zwischen sich selbst und Gott, kann in keiner Weise priesterliche Rechte genießen. Das alles ist durch den Glauben sicher; daneben aber gilt, dass auch die Gläubigen, jedoch in anderer Weise, die göttliche Opfergabe darbringen ... (nämlich indem) das Volk seine Gesinnungen des Lobes, der Bitte, der Sühne und Danksagung mit den Gesinnungen oder der inneren Meinung des Priesters, ja des Hohenpriesters selbst zu dem Zwecke vereinigt, dass sie in der eigentlichen Opferdarbringung auch durch den äusseren Ritus des Priesters Gott dem Vater entboten werden" (Neuner-Roos Nr. 721.723).

Während der Bischof vom Papst "mit der Fülle des Weihesakraments ausgezeichnet" ist und durch die Priesterweihe dem Amtspriester von dieser Fülle Anteil gibt, sind die einfachen Gläubigen durch Taufe und Firmung zum "Laienapostolat" berufen. Dieser Laienapostolat wird umschrieben mir Begriffen wie "Mitwirkung" bei der Eucharistie, "Teilnahme" an der Heilssendung der Kirche und bezieht sich vor allem auf das "Priestertum des Alltags" im Sinne von Röm 12,1 und 1. Petr 2,5, aber nicht auf irgendwelche übernatürlichen geistlichen Vollmachten, die dem Amtspriestertum vorbehalten sind:

"Deshalb sind die Laien Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist gesalbt und dadurch wunderbar dazu berufen und ausgerüstet, dass immer reichere Früchte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden. Es sind nämlich alle ihre Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die tägliche Arbeit, die geistige und körperliche Erholung, wenn sie im Geist getan werden, aber auch die Lasten des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, 'geistige Opfer, wohlgefällig vor Gott durch Jesus Christus'" ("Lumen gentium" 33f.; Neuner-Roos Nr. 421f.).

Die RKK ist durch und durch hierarchisch strukturiert. Auf der untersten Stufe steht die breite Masse der einfachen Gläubigen, die durch Taufe und Firmung zum Laienapostolat berufen sind. Darüber stehen die durch unterschiedliche Weihegrade qualifizierten Ämter. Als erstes sind zu nennen die Amtsträger, welche die "niederen Weihen" erhalten haben. Sie nehmen Hilfsdienste an der Seite des Priesters oder Diakons wahr, wie etwa Altardiener, Vorleser oder Pförtner. Manchmal begegnet auch der Begriff des "Subdiakons" für denjenigen, der dem Diakon oder Priester assistiert. Die höheren Weihen erhalten in aufsteigender Ordnung der Diakon, der Priester und der Bischof.

"Aufgabe der Diakone ist es unter anderem, dem Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu predigen, den Begräbnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen Diensten zu widmen" (Lumen Gentium 29; KKK Nr. 1569 f.).

Den Diakonen werden die Hände "nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst" aufgelegt, d.h. sie dürfen die eigentlichen sakramentalen Handlungen (Wandlung der Hostie, Spendung der Ehe usw.) nicht vollziehen (ebd.). Das bleibt den Priestern vorbehalten. Angesichts des heutigen Priestermangels kommt den Diakonen in der KK dennoch eine wachsende Bedeutung bei allen Handlungen zu, die nicht unmittelbar mit dem übernatürlichen Kern der Sakramente zu tun haben.

Die Priester nehmen in Zusammenarbeit mit dem Bischof und als dessen Vertreter vor Ort das Lehr-, Priester- und Hirtenamt in der Gemeinde wahr:

"Die Priester sind, obwohl sie nicht die höchste Stufe der priesterlichen Weihe haben und in der Ausübung ihrer Vollmacht von den Bischöfen abhängen, dennoch mit ihnen in der priesterlichen Würde verbunden und werden kraft des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des höchsten und ewigen Priesters, zum Verkündigen des Evangeliums, zum Weiden der Gläubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des Neuen Bundes ... Ihr heiliges Amt aber üben sie am meisten in der eucharistischen Feier oder Zusammenkunft aus, bei der sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes verbinden und das einzige Opfer des Neuen Bundes, Christus nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Opfergabe darbrachte, im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn vergegenwärtigen und zuwenden" ("Lumen gentium" 28; KKK Nr. 1564.1566).

Die "Fülle des Weihesakramentes" besitzen die Bischöfe. Auf sie ist die Fülle des Geistes der Apostel durch Handauflegung in der apostolischen Sukzession weitergegeben worden. Sie bestimmen und weihen Priester als ihre Vertreter und besitzen in Gemeinschaft untereinander und Unterordnung unter den Papst die höchste Priester-, Lehr- und Leitungsgewalt in der Kirche:

"Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt (= Papst) und Gliedern (= anderen Bischöfen) des Kollegiums ausgeübt werden können. Aufgrund der Überlieferung ... ist es klar, dass durch die Handauflegung und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und das heilige Prägemal so verliehen wird, dass die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln. Sache der Bischöfe ist es, durch das Weihesakrament neue Erwählte in die Körperschaft der Bischöfe aufzunehmen" ("Lumen gentium" 21; s. Neuner-Roos Nr. 725).

Über den Bischöfen wiederum steht nur noch der Papst (Papsttum).

B. Amtsverständnis der Reformatoren

Das allgemeine Priestertum der Gläubigen schließt die Einrichtung von Ämtern nicht aus. Es gibt allerdings keinen wesensmäßigen Unterschied zwischen Klerus und Laien, sondern nur einen Unterschied bezüglich der Funktion und Beauftragung. Die Sukzession beschränkt sich auf die Weitergabe der apostolischen Lehre.

In Ablehnung der römisch-katholischen Hierarchie und des Papsttums, der Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie eines geweihten Amtspriestertums vertritt Martin Luther die Lehre vom "allgemeinen Priestertum aller Gläubigen". Ein sakerdotaler Sonderstatus und eine heilsvermittelnde Funktion des Amtspriestertums sind mit der Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden und der alleinigen Heilsmittlerschaft Jesu Christi unvereinbar. Luther stützt sich bei der Lehre vom "allgemeinen Priestertum aller Gläubigen" auf Bibelstellen wie 1. Petr 2,5.9; Offb 1,6; 5,10 und 1. Kor 14.

In seiner Schrift "De instituendis ecclesiae ministris" ("Von der Einrichtung kirchlicher Ämter") aus dem Jahre 1523 schreibt er,

"daß alle Christen gleicherweis (ex aequo) Priester seien. Denn den Spruch 1. Petr 2,9 ,Ihr seid das königliche Priestertum‘ und Offb 5,10 ,Und hat uns unserm Gott zum Königtum und Priestern gemacht‘ hab ich mit andern Büchern schon genügsam eingebläut. Es sind aber der priesterlichen Ämter etwan diese: lehren, predigen und das Wort Gottes verkündigen, taufen, konsekrieren oder die Eucharistie austeilen, Sünden binden und lösen, für andre beten, opfern und urteilen über aller Lehren und Geister ... Das erste aber und höchste von allen, in dem alle andern hangen, ist das Wort Gottes lehren" (WA 12, 179f.)

Um Priester in diesem Sinne zu werden, ist nach Luther keine besondere Priesterweihe notwendig, die einen "Character indelebilis" verleihen würde. Nein, Priester ist jeder Christ – und Christ wird man durch die Taufe und den Glauben an Jesus Christus. Taufe und Glauben sind bei Luther in einer untrennbaren Einheit verbunden. Luther spricht von einem "Taufschatz", der Zueignung einer objektiven Gnade beim Taufgeschehen, aber "der glaube macht die person allein wirdig, das heylsame Göttliche wasser nützlich zu empfahen ... On glauben ist es nichts nutz ... on Glauben künde man sie nicht fassen" (WA 30/1, 216). Infolge seiner Lehre von der "gratia praeveniens" (zuvorkommende Gnade) und der Taufe als sakramentalem Geschehen ist für Luther die Kindertaufe die Regel. Jede "Wiedertaufe" wird abgelehnt, die "Anabaptisten" werden hart bekämpft.

Obwohl somit alle Gläubigen Priester im grundsätzlichen Sinne sind und sie den Priesterdienst z.B. in ihrem Hause auch wahrnehmen sollen, und obwohl Luther – vor allem in seinen Frühschriften – den vielfältigen Charismen in der Gemeinde einen gewissen Freiraum zugesteht, hält er dennoch die Einführung festgelegter Ämter im Blick auf den öffentlichen Dienst für unumgänglich. Ausschlaggebend hierfür ist das Ordnungsmotiv ("Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens"; 1. Kor 14,33), das Gabenmotiv (jeder soll die seinen Gaben entsprechende Funktion bekleiden, woraus sich bestimmte Ämter ergeben) und das Stellvertretungsmotiv (bestimmte Aufgaben und Rechte sollen von der Gemeinde an dafür Begabte und Berufene als Stellvertreter und Repräsentanten delegiert werden) (vgl. H. Lieberg, Amt und Ordination bei Luther und Melanchthon, Berlin 1962, S. 69ff.).

Die Ämter werden durch ordentliche Berufung der Gemeinde ("rite vocatus"; CA 14), oft verbunden mit einer Ordinationshandlung, übertragen. Sie sind nicht durch besondere Weihen oder übernatürliche Wesensveränderungen der Amtsträger, sondern ganz vom Auftrag und der Funktion bestimmt, die diese wahrnehmen sollen. Auftrag und Funktion wiederum ergeben sich aus dem Wort Gottes als Grundkonstitutivum des Christseins und der Gemeinde. Man kann somit bei Luther von einem funktional-verbalistischen Amtsverständnis sprechen – im Unterschied zum klerikal-sakramentalistischen der römisch-katholischen Kirche.

Welche Bedeutung für Luthers Ämterlehre das Wort Gottes besitzt, wird von verschiedenen Autoren immer wieder betont. So spricht Klaus Peter Voß von einer "Verlagerung der Vollmachtsfülle von der priesterlich-amtseigenen Ordinationsgabe in die souveräne, lebendige Kraft des göttlichen Wortes und Geistes". Er schreibt: "Es gibt nach Luthers Ansicht keinen außerordentlichen Vollmachtsbesitz der Amtsträger. Es ist allein das Wort in seiner von Gott gewirkten lebendigen und Glauben schaffenden Kraft, das allen kirchlichen Diensten und Verkündigungsformen eine heilsrelevante Wirkung verleiht" (K. P. Voß, Der Gedanke des allgemeinen Priester- und Prophetentums, Wuppertal/Zürich 1990, S. 200). Und Hellmut Lieberg führt aus: "Wenn auch Luthers Amtslehre in einer durch die jeweilige Situation stark bedingten und in einer Entwicklung ausgebildeten Zweipoligkeit (sc. zwischen allgemeinem Priestertum und gestiftetem Amt) ihr Wesen hat, ist sie nicht ohne eine tiefe innere Einheit. Man kann diese wohl in der alles beherrschenden Bedeutung des Wortes erblicken" (H. Lieberg, a.a.O., S. 241).

Aus dem Gesagten folgt, daß es nach reformatorischem Verständnis eine Sukzession der Lehre, des überlieferten Wortes Gottes, aber keine Sukzession geweihter Amtsträger gibt. Wie der lutherische Dogmatiker Hermann Sasse darlegt,

"ist die echte apostolische Sukzession immer nur die Sukzession der Lehre, feststellbar an der Identität des Inhalts der Verkündigung der jeweiligen Kirche mit dem im Neuen Testament gegebenen Zeugnis der Apostel. Wohl gibt es auch eine Sukzession der Lehrer, der treuen Verkündiger der apostolischen Botschaft. Aber diese ist nur Gott bekannt, so wie nur Gottes Auge die wahre Kirche sieht ... Indem das Aufstellen von Amts- und Überlieferungsketten in die Kirche eindrang, drang wieder ein Stück uralter nichtchristlicher Religion in die Kirche ein. Man suchte in menschlichen Büchern das, was nur in den Büchern Gottes steht" (H. Sasse, "Successio Apostolica", in: In statu confessionis, Bd. 1, Berlin 1975, S. 195).

Der Amtsbegriff ist bei Melanchthon, Zwingli und Calvin stärker fixiert als beim jungen Luther (vor 1525). Das Element des Freien, Prophetisch-Charismatischen tritt bei ihnen weitgehend zurück. Nach Klaus Peter Voß wird dies "vor allem an der Ausgliederung von 1. Kor 14,29ff aus der Schriftbegründung erkennbar". Voß meint, daß dadurch die "von Luther vollzogene Einbeziehung der charismatischen Gemeindeprophetie in das allgemeine Priestertum ... wieder rückgängig gemacht (wird) ... Auch wenn es, besonders bei Calvin, im Vergleich zu Luther zu einer stärkeren Differenzierung und Profilierung der urchristlichen Charismenvielfalt kommt, bleibt die Auslegung und Anwendung beschränkt auf eine Einpassung in ein vorgegebenes amtszentriertes Ordnungsmuster. Die verschiedenen Einzelcharismen werden daher in aller Regel mit einer besonderen Einzelfunktion des Amtes identifiziert und weniger auf alle Gemeindeglieder bezogen. Neben eine Übertragung auf das kirchliche Synodalwesen (besonders bei Melanchthon) rückt die Gleichsetzung der Prophetie mit einer ausgesprochen theologisch-gelehrten Schriftauslegung in den Vordergrund, mit der z.T. die Notwendigkeit und Einrichtung einer besonderen Theologenausbildung verknüpft wird (Zwingli, Melanchthon)" (K. P. Voß, a.a.O., S. 203).

In seiner Lehre vom vierfachen Amt (quadruplex ministerium) stützt sich Calvin v.a. auf Eph 4,11, wobei er zwischen einmaligen Ämtern in apostolischer Zeit (Apostel, Propheten, Evangelisten) und bleibenden Ämtern (Hirten, Lehrer) unterscheidet. Obwohl er von einem völligen Aufhören der ersten Ämter in nachapostolischer Zeit nicht sprechen möchte ("der Herr ... erweckt sie auch sonst zuweilen, je nachdem es die Notdurft der Zeiten erfordert"), sieht er sie doch in aller Regel als einzigartig und beendet an. Wesentliche Funktionen, die von den Aposteln, Propheten und Evangelisten in urchristlicher Zeit wahrgenommen wurden, seien nun allerdings auf die Lehrer und Hirten übergegangen.

So schreibt Calvin: "Jetzt sind wir uns darüber klar, welche Ämter im Kirchenregiment mit zeitlich begrenzter Gültigkeit bestanden haben und welche dazu eingerichtet sind, immerfort bestehen zu bleiben. Wenn wir nun die Evangelisten mit den Aposteln verbinden, so bleiben uns je zwei gleichartige Ämter übrig, die sich untereinander gewissermaßen entsprechen. Denn die gleiche Ähnlichkeit, die unsere (heutigen) Lehrer mit den früheren Propheten haben, besteht auch zwischen den Hirten (Pastoren) und den Aposteln. Das Amt der Propheten war hervorragender (als das unserer Lehrer), und zwar wegen der besonderen Gabe der Offenbarung, die den Propheten zuteil geworden war" (Institutio IV,3,4f.).

Als bleibende Ämter betrachtet er neben Hirten und Lehrern auch Älteste und Diakone. Ihnen teilt er folgende Aufgaben zu (vgl. Institutio IV,3,4–9):

Um in ein Amt berufen zu werden, reicht für Calvin – wie für Luther und die anderen Reformatoren im Unterschied zu manchen "Schwärmern" – die "innere Berufung" (vocatio interna vel arcana) durch den Heiligen Geist und das Gewissen nicht aus. Damit alles ordnungsgemäß zugehe, muß die "äußere Berufung" (vocatio externa) durch die Gemeinde hinzukommen. So schreibt z.B. Calvin:

"Damit sich nun also unruhige und aufrührerische Menschen nicht ohne Grund eindrängen, um zu lehren oder zu regieren – was sonst geschehen würde – , so ist ausdrücklich verboten, daß sich jemand ohne Berufung ein öffentliches Amt in der Kirche aneignet. Will also jemand als wahrer Diener der Kirche angesehen werden, so muß er zuerst rechtmäßig berufen (rite vocatus) sein, ferner muß er aber auch seiner Berufung entsprechen, das heißt: er muß die ihm übertragenen Aufgaben anfassen und ausführen" (Institutio IV,3,10).

Kommt ein Amtsträger seinem Auftrag nicht nach oder verhält er sich seines Amtes unwürdig, dann kann er nach reformatorischer Auffassung abgesetzt werden und verliert seine Ordinationsrechte – ein deutlicher Unterschied zum katholischen Verständnis vom unverlierbaren "Character indelebilis" durch die Priesterweihe, den die Reformatoren für eine "Menschenerfindung" halten (vgl. Lieberg, a.a.O., S. 101). So betont Luther: "Wenn ich nicht mehr predigen kan oder wil, trit ich wider inn den gemeinen hauffen, bin wie du, und prediget ein ander" (WA 41, 209).

C. Die unterschiedlichen Dienste nach dem Neuen Testament

Die Glieder der Gemeinde sind der Leib Christi. Sie sind mit unterschiedlichen Geistesgaben beschenkt.

Christus ist das Haupt der Gemeinde. Die Gemeinde ist Christi Leib. So heißt es in Eph 4,15:

"Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist und ein Glied am anderen hängt durch alle Gelenke, dadurch ein jegliches Glied dem anderen kräftig Handreichung tut nach seinem Maße und macht, daß der Leib wächst und sich selbst auferbaut in der Liebe."

Von diesem Bild her ergibt sich das Wesen der Gemeinde als ein Organismus (keine Organisation!), in dem alle Glieder zusammenwirken zum gemeinsamen Nutzen und im Gehorsam gegenüber dem Haupt. Das Band, welches sie zusammenhält und anspornt, ist die Liebe.

Wie im körperlichen Leib soll es auch in der Gemeinde sein. Jedes Glied ist anders und hat unterschiedliche Gaben. Und doch sollen alle diese Gaben und ihre Träger zusammenwirken in der Unterordnung unter Christus, das Haupt, und zum gemeinsamen Wohl und Nutzen der Gemeinde.

"Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Dienste; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinsamem Nutzen" (1. Kor 12,4–7).

Die Urgemeinde war eine charismatische (griech. charisma = die Gnadengabe) Gemeinde im besten Sinn. Jeder hatte die Möglichkeit, seine Gaben konstruktiv und kooperativ einzubringen. Wie 1. Korinther 14 deutlich macht, war der Gottesdienst keine "Ein-Mann-Veranstaltung", sondern geschah unter der Beteiligung vieler:

"Wenn ihr zusammenkommt, dann hat ein jeglicher einen Psalm, er hat eine Lehre, er hat Offenbarung, er hat Sprachenrede, er hat Auslegung. Lasset es alles geschehen zur Erbauung!" (V. 26).

Zugleich wurden Leitlinien für einen geordneten Ablauf vermittelt (VV. 27–32), denn es gilt:

"Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens" (V. 33).

Die Gemeinde kennt unterschiedliche Dienste, damit alles geordnet zugehe. Charisma und Dienst sind aneinander gekoppelt.

Dienste oder Ämter in der Gemeinde beruhen auf der Gabe und der Aufgabe, welche Gott durch seinen Geist dem jeweiligen Menschen zuteilt. Dabei ist grundlegend zu unterscheiden zwischen natürlichen Gaben, Früchten des Geistes, Gaben des Geistes und daraus hervorgehenden Diensten oder Ämtern.

Natürliche Gaben sind Eigenschaften, die der Mensch als geschaffenes Wesen durch Vererbung erworben und durch Schulung ausgebildet hat, z.B. Geschicklichkeit, Sprachfähigkeit, logisches Denken.

Früchte des Geistes sind Verhaltensweisen, die Gott jedem Gläubigen als Merkmale des neuen Lebens in Christus durch Wirken seines Geistes ermöglicht:

"Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Gütigkeit, Glaube, Sanftmut, Selbstbeherrschung" (Gal 5,22).

Geistesgaben (charismata) sind Gaben, die Gott den Gliedern der christlichen Gemeinde in unterschiedlicher Art mit dem Ziel des gegenseitigen Zusammenwirkens und der Erbauung des Leibes Christi zuteilt. Nicht jeder hat also die gleichen Gaben, sondern sie sind auf verschiedene Träger verteilt.

Aufgrund der in den Gemeinden vorhandenen Gaben ergeben sich die unterschiedlichen Dienste. So schreibt der Apostel Paulus an die Gemeinde in Korinth: "Ihr seid aber der Leib Christi und Glieder, ein jeglicher nach seinem Teil. Und Gott hat gesetzt in der Gemeinde aufs erste Apostel, aufs andre Propheten, aufs dritte Lehrer, danach Wundertäter, danach Gaben, gesund zu machen, Helfer, Leiter, mancherlei Zungen" (1. Kor 12,27f.). Eine ähnliche Ämterliste findet sich im Brief an die Epheser:

"Er hat einige als Apostel eingesetzt, einige als Propheten, einige als Evangelisten, einige als Hirten und Lehrer, damit die Heiligen zugerüstet werden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden" (Eph 4,11f.).

Für die neutestamentliche Zeit ist es selbstverständlich, daß Charisma und Amt aneinander gekoppelt sind. Das heißt: Ein bestimmtes Amt bekleidet nur, wer die entsprechende Geistesgabe hat (1. Kor 12,4–11). Andererseits muß nicht jeder Gabenträger unbedingt ein Amt bekleiden, das seinen Gaben entspricht, sondern kann um der Ordnung in der Gemeinde willen auch – eine Zeitlang – zurücktreten (vgl. 1. Kor 14,26ff.). Denn es gilt:

 "Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens" (V. 33).

Wir betrachten nun kurz die maßgeblichen Dienste oder Ämter in der urchristlichen Gemeinde.

a. Apostel

(griech. apostoloi = Gesandte) sind Menschen, die Jesus Christus als Zeugen seines Lebens und Wirkens und als Boten seines Evangeliums berufen hat. Sie sind deshalb in der Regel Augen- und Ohrenzeugen des Lebens und Wirkens des irdischen Jesus, was etwa bei der Nachwahl des Matthias zum Apostel anstelle von Judas deutlich wird: "So muß nun einer von diesen Männern, die bei uns gewesen sind die ganze Zeit über, welche der Herr Jesus unter uns ein- und ausgegangen ist, von der Taufe des Johannes an bis auf den Tag, da er von uns genommen wurde, ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden" (Apg 1,21f.). Durch diese Kriterien erfährt des Apostelamt seine historische Begrenzung auf die erste Generation der Jünger Jesu.

Die Berufung des Saulus zum Apostel durch den auferstandenen Christus stellt eine Ausnahme und keineswegs die Regel dar. Das kommt etwa darin zum Ausdruck, daß Paulus sein Apostelamt gegen seine Gegner in Korinth und Galatien heftig verteidigen muß (vgl. 2. Kor 4ff.; Gal 1f.) und sich selber als eine "unzeitige Geburt" – also wohl als einen nicht regulär zum Apostel Berufenen – bezeichnet: Am letzten nach allen Aposteln ist der auferstandene Christus auch von Paulus ...

... "als einer unzeitigen Geburt gesehen worden. Denn ich bin der geringste unter allen Aposteln, der ich nicht wert bin, daß ich ein Apostel heiße, darum daß ich die Gemeinde Gottes verfolgt habe" (1. Kor 15,8f.).

Der Auftrag der urchristlichen Apostel lag zum einen darin, als Sendboten Jesu Christi zunächst zu den Juden und dann auch zu den Heiden zu gehen, um die endzeitlich anbrechende Gottesherrschaft (basileia tou theou) auszurufen und alle dazu einzuladen (vgl. Mt 10; 28,19f.). Zum anderen repräsentierten speziell die zwölf Jünger des engsten Apostelkreises ("die Zwölf") die zwölf Stämme Israels und damit das Heilsvolk des Neuen Bundes (vgl. Mt 19,28). Sie sind nach Tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu Christi als seine Stellvertreter vom Heiligen Geist bevollmächtigt worden – deshalb ist die Gemeinde erbaut "auf dem Grund der Apostel und Propheten" (Apg 2; Eph 2,20). Nachdem dieses Grundlegungsamt erloschen war, wurden keine weiteren Apostel mehr berufen. Andere und später auftretende Männer, die sich als "Apostel" ausgeben, sind als falsche Apostel zu entlarven (vgl. 1. Kor 11,13–15).

b. Propheten

(griech. prophetes = Verkündiger) in der neutestamentlichen Gemeinde sind Menschen, die unter Leitung des Heiligen Geistes Gottes Wort und Willen in bestimmte Situationen hineinsprechen. Dabei kann es auch Zukunftsvoraussagen geben, doch haben diese nicht den Vorrang gegenüber dem Aufdecken von Schuld und der konkreten Zurüstung der Gemeinde durch Ermahnung und Tröstung (vgl. 1. Kor 14,24f.). So wird subjektiver Willkür, Spekulationssucht und ekstatischen Auswüchsen etwa in Korinth deutlich gewehrt:

"Laßt zwei oder drei Propheten reden, und die anderen laßt die Rede prüfen. Wenn einem anderen, der da sitzt, eine Offenbarung geschieht, dann schweige der erste. Ihr könnt alle weissagen, einer nach dem anderen, damit alle lernen und ermahnt werden. Und die Geister der Propheten sind den Propheten untertan" (1. Kor 14,29–32).

c. Lehrer

(griech. didaskaloi) sind die Tradenten und Ausleger der christlichen Lehre, auch im Zusammenhang mit dem Alten Testament. Da von der "gesunden Lehre" das Heil der Gemeinde abhängt, kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Deshalb findet sich im Jakobusbrief die Warnung:

 "Liebe Brüder, werfe sich nicht ein jeder zum Lehrer auf, sondern bedenkt, daß wir Lehrer ein strengeres Urteil empfangen werden. Denn wir fehlen alle in vielfältiger Weise. Wer aber auch im Wort nicht fehlet, der ist ein vollkommener Mann und kann auch den ganzen Leib im Zaum halten" (Jak 3,1f.).

Paulus ermahnt Timotheus:

"Hab acht auf dich selbst und auf die Lehre; beharre in diesen Stücken. Denn wenn du solches tust, wirst du dich selbst retten und die dich hören" (1. Tim 4,16).

d. Evangelisten

(griech. euangelistes = Verkündiger der guten Botschaft) sind Menschen, die das Evangelium vom Heil in Jesus Christus weitersagen, und zwar an Unbekehrte. Dies schließt den Auftrag ein, zu diesen hinzugehen. Am Beispiel des Evangelisten Philippus wird das deutlich:

"Philippus kam hinab in die Hauptstadt Samariens und predigte ihnen von Christus" (Apg 8,5; 21,8).

e. Diakone

(griech. diakonoi = Diener, Helfer) sind Menschen, die fürsorgliche Aufgaben für die Gemeinde übernehmen. Die ersten Diakone wurden in der Urgemeinde berufen, um die Apostel vom Dienst der Armenversorgung zu entlasten und diesen den spezifischen Auftrag der Wortverkündigung zu ermöglichen (Apg 6,1–6). Dennoch ist die Aufgabe der Diakone nicht auf soziale und praktische Aufgaben beschränkt, sondern schließt den Wortdienst und andere Bereiche ein, wie etwa die Rede des Stephanus und der evangelistische Auftrag des Philippus zeigen (Apg 6,8–7,59; 8,5–440). Als Diakone wurden Männer gewählt,

"die einen guten Ruf haben und voll Heiligen Geistes und Weisheit sind" (Apg 6,3).

Sie sollten

 "ehrbar sein, nicht doppelzüngig, keine Säufer, nicht schändlichen Gewinn suchen"

und

"das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren". Man sollte sie "zuvor prüfen, und wenn sie untadelig sind, sollten sie den Dienst versehen" (1. Tim 3,8ff.).

f. Presbyter

  (griech. presbyteroi = Älteste) sind Menschen, die als Leiter und Bevollmächtigte der Einzelgemeinden fungieren. In neutestamentlicher Zeit nahmen sie ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Aposteln wahr, die sie auch berufen hatten, und wirkten gewissermaßen als verlängerter Arm von diesen an den einzelnen Orten (vgl. Apg 14,23; Tit 1,5). Die Presbyteroi konnten als Hirten, Lehrer oder auch Aufseher (s.u.) tätig sein (vgl. 1. Tim 5,17ff.; 1. Petr 5,1ff.).

g. Vorsteher

(griech. episkopoi = Aufseher) – von Luther mit "Bischöfe" übersetzt – sind wahrscheinlich mit den Presbytern identisch oder bilden eine bestimmte Gruppe innerhalb von diesen: nämlich diejenigen, welche die Oberaufsicht über die Gemeinde haben und die Leitungsfunktion im engeren Sinne wahrnehmen. Erst seit Ignatius kam etwa um 100 n.Chr. die Aufteilung in Diakone, Älteste und Bischöfe als drei verschiedene Klassen auf, wobei die Episkopoi im Grunde die Stelle der verstorbenen Apostel einnahmen. Im Neuen Testament selber ist diese Unterscheidung noch nicht deutlich. Vielmehr werden die Bezeichnungen "presbyteroi" und "episkopoi" an Stellen wie Tit 1,5–7 und Apg 20,17.28 austauschbar verwendet.

Der Neutestamentler Rainer Riesner meint daher zu dieser Frage:

"Beide Ausdrücke meinen dieselbe Personengruppe und nicht etwa zwei verschiedene Ämter wie dann im zweiten Jahrhundert. Die Bezeichnung episkopos = ,Aufseher‘ weist auf die Funktion hin. Der Titel presbyteros = ,Ältester‘ unterstreicht die Autorität und erinnert daran, daß man wohl normalerweise ältere, erfahrene Männer auswählte (vgl. 1. Tim 3,6). Doch gab es wohl keine absolut bindende Altersgrenze" (Apostolischer Gemeindebau, Gießen/ Basel 1978, S. 74).

Aus Stellen wie Phil 1,1 geht ferner hervor, daß es in einer Gemeinde mehrere episkopoi geben konnte. Ein monarchischer Episkopat ("Bischofsamt") ist hier also nicht im Blickfeld.

Die Gemeinde des Neuen Testaments ist daher wohl nicht episkopal – in hierarchischer Gliederung von den Laien aufwärts bis zum Bischofsamt – oder gar papal (Papstamt) strukturiert. Ebensowenig dürfte aber das kongregationalistische Modell zutreffen, welches Gemeinde als demokratische Versammlung Gleichberechtigter versteht und die Ältesten nur als Vollzugsorgane von Gemeindebeschlüssen betrachtet. Die Wahrheit liegt m.E. in der Mitte: Nach dem presbyterialen Modell gab es Älteste in der Gemeinde, die eine Leitungsfunktion ausübten, weil sie vom Herrn die Gabe hierzu erhalten hatten. Diese Dienstgabe verlieh ihnen keine andere Qualität oder Wesensart als den anderen Gemeindegliedern, sondern ermöglichte ihnen, zum gemeinsamen Nutzen aller ihren Auftrag wahrzunehmen.

"Es sind verschiedene Gaben, aber es ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter, aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte, aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen ... Die Glieder des Leibes, die uns die schwächsten zu sein scheinen, sind die nötigsten" (1. Kor 12,4–6.22).

An das Vorsteher- oder Ältestenamt waren eine Reihe von Bedingungen geknüpft, z.B.:

"Ein Vorsteher soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, nüchtern, maßvoll, würdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein Säufer, nicht gewalttätig, sondern gütig, nicht streitsüchtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit" (1. Tim 3,1ff.; vgl. 1. Tim 5,17ff.; Tit 1,5ff.; 1. Petr 5,1ff.).

Abschließend sei erwähnt, daß das Neue Testament eine Reihe weiterer Gaben und Ämter kennt, die sich teilweise mit den genannten überschneiden, z.B. Hirten (Eph 4,11), Wundertäter (1. Kor 12,29) und Heiler (1. Kor 12,30).

Lothar Gassmann


 Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handbüchern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):

1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines Ökumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch

Weitere Handbücher (über Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de