Kennzeichnend f�r die Katholische Kirche (KK) ist die Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie das hierarchisch gestufte Amt.
In der apostolischen Sukzession stehend, werden die Bisch�fe unter der Leitung des Papstes sowie die mit ihnen verbundenen Priester und anderen Geweihten der KK zu einem besonderen Stand. So unterscheidet die katholische Lehre zwischen dem allgemeinen Priestertum der Gl�ubigen und dem mit besonderen Qualit�ten und Vollmachten ausgestatteten Amtspriestertum. Der Unterschied zwischen beiden Gruppen ist nicht nur ein gradueller, sondern ein wesensm��iger. Jeder zum katholischen Priester Geweihte hat durch die Handauflegung des Bischofs ein unausl�schliches geistliches Merkmal, einen "Character indelebilis" eingepr�gt bekommen, der ihn zum Kleriker macht und �ber den Laienstand erhebt. So wird im "Ersten Entwurf der Konstitution �ber die Kirche" des 1. Vatikanums betont:
"Die Kirche Christi ist ... nicht eine Gemeinschaft von Gleichgestellten, in der alle Gl�ubigen dieselben Rechte bes��en. Sie ist eine Gesellschaft von Ungleichen, und das nicht nur, weil unter den Gl�ubigen die einen Kleriker und die andern Laien sind, sondern vor allem deshalb, weil es in der Kirche eine von Gott verliehene Vollmacht gibt, die den einen zum Heiligen, Lehren und Leiten gegeben ist, den andern nicht. Man unterscheidet zwei kirchliche Gewalten: die Weihegewalt und die Leitungs- und Regierungsgewalt" (Neuner-Roos, Der Glaube der Kirche, Nr. 394).
Worin unterscheiden sich nun die priesterlichen Vollmachten des Amtspriestertums und des allgemeinen Priestertums voneinander? Die Antwort gibt "Lumen gentium" 10:
"Das gemeinsame Priestertum der Gl�ubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heisst das hierarchische Priestertum unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht blo� dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet: das eine wie das andere n�mlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil. Der Amtspriester n�mlich bildet kraft seiner heiligen Gewalt, die er innehat, das priesterliche Volk heran und leitet es; er vollzieht in der Person Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes Gott dar; die Gl�ubigen hingegen wirken kraft ihres k�niglichen Priestertums an der eucharistischen Darbringung mit und �ben ihr Priestertum aus im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, im Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und t�tige Liebe" (Neuner-Roos Nr. 414).
Im Rundschreiben "Mediator Dei" (1947) von Papst Pius XII. wird deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die KK dem Amtspriester eine Mittlerstellung zwischen Gott und Gemeinde zuteilt, weshalb nur er das Recht hat, das eucharistische Opfer zu vollziehen:
"Der Priester handelt nur deshalb an Stelle des Volkes, weil er die Person unseres Herrn Jesus Christus vertritt, insofern dieser das Haupt aller Glieder ist und sich selber f�r sie opfert; er tritt folglich an den Altar als Diener Christi, niedriger als Christus stehend, aber h�her als das Volk. Das Volk aber, das unter keiner R�cksicht die Person des g�ttlichen Erl�sers darstellt noch Mittler ist zwischen sich selbst und Gott, kann in keiner Weise priesterliche Rechte genie�en. Das alles ist durch den Glauben sicher; daneben aber gilt, dass auch die Gl�ubigen, jedoch in anderer Weise, die g�ttliche Opfergabe darbringen ... (n�mlich indem) das Volk seine Gesinnungen des Lobes, der Bitte, der S�hne und Danksagung mit den Gesinnungen oder der inneren Meinung des Priesters, ja des Hohenpriesters selbst zu dem Zwecke vereinigt, dass sie in der eigentlichen Opferdarbringung auch durch den �usseren Ritus des Priesters Gott dem Vater entboten werden" (Neuner-Roos Nr. 721.723).
W�hrend der Bischof vom Papst "mit der F�lle des Weihesakraments ausgezeichnet" ist und durch die Priesterweihe dem Amtspriester von dieser F�lle Anteil gibt, sind die einfachen Gl�ubigen durch Taufe und Firmung zum "Laienapostolat" berufen. Dieser Laienapostolat wird umschrieben mir Begriffen wie "Mitwirkung" bei der Eucharistie, "Teilnahme" an der Heilssendung der Kirche und bezieht sich vor allem auf das "Priestertum des Alltags" im Sinne von R�m 12,1 und 1. Petr 2,5, aber nicht auf irgendwelche �bernat�rlichen geistlichen Vollmachten, die dem Amtspriestertum vorbehalten sind:
"Deshalb sind die Laien Christus geweiht und mit dem Heiligen Geist gesalbt und dadurch wunderbar dazu berufen und ausger�stet, dass immer reichere Fr�chte des Geistes in ihnen hervorgebracht werden. Es sind n�mlich alle ihre Werke, Gebete und apostolischen Unternehmungen, ihr Ehe- und Familienleben, die t�gliche Arbeit, die geistige und k�rperliche Erholung, wenn sie im Geist getan werden, aber auch die Lasten des Lebens, wenn sie geduldig ertragen werden, 'geistige Opfer, wohlgef�llig vor Gott durch Jesus Christus'" ("Lumen gentium" 33f.; Neuner-Roos Nr. 421f.).
Die RKK ist durch und durch hierarchisch strukturiert. Auf der untersten Stufe steht die breite Masse der einfachen Gl�ubigen, die durch Taufe und Firmung zum Laienapostolat berufen sind. Dar�ber stehen die durch unterschiedliche Weihegrade qualifizierten �mter. Als erstes sind zu nennen die Amtstr�ger, welche die "niederen Weihen" erhalten haben. Sie nehmen Hilfsdienste an der Seite des Priesters oder Diakons wahr, wie etwa Altardiener, Vorleser oder Pf�rtner. Manchmal begegnet auch der Begriff des "Subdiakons" f�r denjenigen, der dem Diakon oder Priester assistiert. Die h�heren Weihen erhalten in aufsteigender Ordnung der Diakon, der Priester und der Bischof.
"Aufgabe der Diakone ist es unter anderem, dem Bischof und den Priestern bei der Feier der g�ttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschlie�ung zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verk�nden und zu predigen, den Begr�bnissen vorzustehen und sich den verschiedenen karitativen Diensten zu widmen" (Lumen Gentium 29; KKK Nr. 1569 f.).
Den Diakonen werden die H�nde "nicht zum Priestertum, sondern zum Dienst" aufgelegt, d.h. sie d�rfen die eigentlichen sakramentalen Handlungen (Wandlung der Hostie, Spendung der Ehe usw.) nicht vollziehen (ebd.). Das bleibt den Priestern vorbehalten. Angesichts des heutigen Priestermangels kommt den Diakonen in der KK dennoch eine wachsende Bedeutung bei allen Handlungen zu, die nicht unmittelbar mit dem �bernat�rlichen Kern der Sakramente zu tun haben.
Die Priester nehmen in Zusammenarbeit mit dem Bischof und als dessen Vertreter vor Ort das Lehr-, Priester- und Hirtenamt in der Gemeinde wahr:
"Die Priester sind, obwohl sie nicht die h�chste Stufe der priesterlichen Weihe haben und in der Aus�bung ihrer Vollmacht von den Bisch�fen abh�ngen, dennoch mit ihnen in der priesterlichen W�rde verbunden und werden kraft des Sakramentes der Weihe nach dem Bilde Christi, des h�chsten und ewigen Priesters, zum Verk�ndigen des Evangeliums, zum Weiden der Gl�ubigen und zur Feier des Gottesdienstes geweiht als wahre Priester des Neuen Bundes ... Ihr heiliges Amt aber �ben sie am meisten in der eucharistischen Feier oder Zusammenkunft aus, bei der sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verk�nden, die Gebete der Gl�ubigen mit dem Opfer ihres Hauptes verbinden und das einzige Opfer des Neuen Bundes, Christus n�mlich, der sich ein f�r allemal dem Vater als unbefleckte Opfergabe darbrachte, im Opfer der Messe bis zur Ankunft des Herrn vergegenw�rtigen und zuwenden" ("Lumen gentium" 28; KKK Nr. 1564.1566).
Die "F�lle des Weihesakramentes" besitzen die Bisch�fe. Auf sie ist die F�lle des Geistes der Apostel durch Handauflegung in der apostolischen Sukzession weitergegeben worden. Sie bestimmen und weihen Priester als ihre Vertreter und besitzen in Gemeinschaft untereinander und Unterordnung unter den Papst die h�chste Priester-, Lehr- und Leitungsgewalt in der Kirche:
"Die Bischofsweihe �bertr�gt mit dem Amt der Heiligung auch die �mter der Lehre und der Leitung, die jedoch ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit Haupt (= Papst) und Gliedern (= anderen Bisch�fen) des Kollegiums ausge�bt werden k�nnen. Aufgrund der �berlieferung ... ist es klar, dass durch die Handauflegung und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so �bertragen und das heilige Pr�gemal so verliehen wird, dass die Bisch�fe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, innehaben und in seiner Person handeln. Sache der Bisch�fe ist es, durch das Weihesakrament neue Erw�hlte in die K�rperschaft der Bisch�fe aufzunehmen" ("Lumen gentium" 21; s. Neuner-Roos Nr. 725).
�ber den Bisch�fen wiederum steht nur noch der Papst (Papsttum).
Das allgemeine Priestertum der Gl�ubigen schlie�t die Einrichtung von �mtern nicht aus. Es gibt allerdings keinen wesensm��igen Unterschied zwischen Klerus und Laien, sondern nur einen Unterschied bez�glich der Funktion und Beauftragung. Die Sukzession beschr�nkt sich auf die Weitergabe der apostolischen Lehre.
In Ablehnung der r�misch-katholischen Hierarchie und des Papsttums, der Unterscheidung zwischen Klerus und Laien sowie eines geweihten Amtspriestertums vertritt Martin Luther die Lehre vom "allgemeinen Priestertum aller Gl�ubigen". Ein sakerdotaler Sonderstatus und eine heilsvermittelnde Funktion des Amtspriestertums sind mit der Rechtfertigung des S�nders allein aus Gnaden und der alleinigen Heilsmittlerschaft Jesu Christi unvereinbar. Luther st�tzt sich bei der Lehre vom "allgemeinen Priestertum aller Gl�ubigen" auf Bibelstellen wie 1. Petr 2,5.9; Offb 1,6; 5,10 und 1. Kor 14.
In seiner Schrift "De instituendis ecclesiae ministris" ("Von der Einrichtung kirchlicher �mter") aus dem Jahre 1523 schreibt er,
"da� alle Christen gleicherweis (ex aequo) Priester seien. Denn den Spruch 1. Petr 2,9 ,Ihr seid das k�nigliche Priestertum� und Offb 5,10 ,Und hat uns unserm Gott zum K�nigtum und Priestern gemacht� hab ich mit andern B�chern schon gen�gsam eingebl�ut. Es sind aber der priesterlichen �mter etwan diese: lehren, predigen und das Wort Gottes verk�ndigen, taufen, konsekrieren oder die Eucharistie austeilen, S�nden binden und l�sen, f�r andre beten, opfern und urteilen �ber aller Lehren und Geister ... Das erste aber und h�chste von allen, in dem alle andern hangen, ist das Wort Gottes lehren" (WA 12, 179f.)
Um Priester in diesem Sinne zu werden, ist nach Luther keine besondere Priesterweihe notwendig, die einen "Character indelebilis" verleihen w�rde. Nein, Priester ist jeder Christ � und Christ wird man durch die Taufe und den Glauben an Jesus Christus. Taufe und Glauben sind bei Luther in einer untrennbaren Einheit verbunden. Luther spricht von einem "Taufschatz", der Zueignung einer objektiven Gnade beim Taufgeschehen, aber "der glaube macht die person allein wirdig, das heylsame G�ttliche wasser n�tzlich zu empfahen ... On glauben ist es nichts nutz ... on Glauben k�nde man sie nicht fassen" (WA 30/1, 216). Infolge seiner Lehre von der "gratia praeveniens" (zuvorkommende Gnade) und der Taufe als sakramentalem Geschehen ist f�r Luther die Kindertaufe die Regel. Jede "Wiedertaufe" wird abgelehnt, die "Anabaptisten" werden hart bek�mpft.
Obwohl somit alle Gl�ubigen Priester im grunds�tzlichen Sinne sind und sie den Priesterdienst z.B. in ihrem Hause auch wahrnehmen sollen, und obwohl Luther � vor allem in seinen Fr�hschriften � den vielf�ltigen Charismen in der Gemeinde einen gewissen Freiraum zugesteht, h�lt er dennoch die Einf�hrung festgelegter �mter im Blick auf den �ffentlichen Dienst f�r unumg�nglich. Ausschlaggebend hierf�r ist das Ordnungsmotiv ("Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens"; 1. Kor 14,33), das Gabenmotiv (jeder soll die seinen Gaben entsprechende Funktion bekleiden, woraus sich bestimmte �mter ergeben) und das Stellvertretungsmotiv (bestimmte Aufgaben und Rechte sollen von der Gemeinde an daf�r Begabte und Berufene als Stellvertreter und Repr�sentanten delegiert werden) (vgl. H. Lieberg, Amt und Ordination bei Luther und Melanchthon, Berlin 1962, S. 69ff.).
Die �mter werden durch ordentliche Berufung der Gemeinde ("rite vocatus"; CA 14), oft verbunden mit einer Ordinationshandlung, �bertragen. Sie sind nicht durch besondere Weihen oder �bernat�rliche Wesensver�nderungen der Amtstr�ger, sondern ganz vom Auftrag und der Funktion bestimmt, die diese wahrnehmen sollen. Auftrag und Funktion wiederum ergeben sich aus dem Wort Gottes als Grundkonstitutivum des Christseins und der Gemeinde. Man kann somit bei Luther von einem funktional-verbalistischen Amtsverst�ndnis sprechen � im Unterschied zum klerikal-sakramentalistischen der r�misch-katholischen Kirche.
Welche Bedeutung f�r Luthers �mterlehre das Wort Gottes besitzt, wird von verschiedenen Autoren immer wieder betont. So spricht Klaus Peter Vo� von einer "Verlagerung der Vollmachtsf�lle von der priesterlich-amtseigenen Ordinationsgabe in die souver�ne, lebendige Kraft des g�ttlichen Wortes und Geistes". Er schreibt: "Es gibt nach Luthers Ansicht keinen au�erordentlichen Vollmachtsbesitz der Amtstr�ger. Es ist allein das Wort in seiner von Gott gewirkten lebendigen und Glauben schaffenden Kraft, das allen kirchlichen Diensten und Verk�ndigungsformen eine heilsrelevante Wirkung verleiht" (K. P. Vo�, Der Gedanke des allgemeinen Priester- und Prophetentums, Wuppertal/Z�rich 1990, S. 200). Und Hellmut Lieberg f�hrt aus: "Wenn auch Luthers Amtslehre in einer durch die jeweilige Situation stark bedingten und in einer Entwicklung ausgebildeten Zweipoligkeit (sc. zwischen allgemeinem Priestertum und gestiftetem Amt) ihr Wesen hat, ist sie nicht ohne eine tiefe innere Einheit. Man kann diese wohl in der alles beherrschenden Bedeutung des Wortes erblicken" (H. Lieberg, a.a.O., S. 241).
Aus dem Gesagten folgt, da� es nach reformatorischem Verst�ndnis eine Sukzession der Lehre, des �berlieferten Wortes Gottes, aber keine Sukzession geweihter Amtstr�ger gibt. Wie der lutherische Dogmatiker Hermann Sasse darlegt,
"ist die echte apostolische Sukzession immer nur die Sukzession der Lehre, feststellbar an der Identit�t des Inhalts der Verk�ndigung der jeweiligen Kirche mit dem im Neuen Testament gegebenen Zeugnis der Apostel. Wohl gibt es auch eine Sukzession der Lehrer, der treuen Verk�ndiger der apostolischen Botschaft. Aber diese ist nur Gott bekannt, so wie nur Gottes Auge die wahre Kirche sieht ... Indem das Aufstellen von Amts- und �berlieferungsketten in die Kirche eindrang, drang wieder ein St�ck uralter nichtchristlicher Religion in die Kirche ein. Man suchte in menschlichen B�chern das, was nur in den B�chern Gottes steht" (H. Sasse, "Successio Apostolica", in: In statu confessionis, Bd. 1, Berlin 1975, S. 195).
Der Amtsbegriff ist bei Melanchthon, Zwingli und Calvin st�rker fixiert als beim jungen Luther (vor 1525). Das Element des Freien, Prophetisch-Charismatischen tritt bei ihnen weitgehend zur�ck. Nach Klaus Peter Vo� wird dies "vor allem an der Ausgliederung von 1. Kor 14,29ff aus der Schriftbegr�ndung erkennbar". Vo� meint, da� dadurch die "von Luther vollzogene Einbeziehung der charismatischen Gemeindeprophetie in das allgemeine Priestertum ... wieder r�ckg�ngig gemacht (wird) ... Auch wenn es, besonders bei Calvin, im Vergleich zu Luther zu einer st�rkeren Differenzierung und Profilierung der urchristlichen Charismenvielfalt kommt, bleibt die Auslegung und Anwendung beschr�nkt auf eine Einpassung in ein vorgegebenes amtszentriertes Ordnungsmuster. Die verschiedenen Einzelcharismen werden daher in aller Regel mit einer besonderen Einzelfunktion des Amtes identifiziert und weniger auf alle Gemeindeglieder bezogen. Neben eine �bertragung auf das kirchliche Synodalwesen (besonders bei Melanchthon) r�ckt die Gleichsetzung der Prophetie mit einer ausgesprochen theologisch-gelehrten Schriftauslegung in den Vordergrund, mit der z.T. die Notwendigkeit und Einrichtung einer besonderen Theologenausbildung verkn�pft wird (Zwingli, Melanchthon)" (K. P. Vo�, a.a.O., S. 203).
In seiner Lehre vom vierfachen Amt (quadruplex ministerium) st�tzt sich Calvin v.a. auf Eph 4,11, wobei er zwischen einmaligen �mtern in apostolischer Zeit (Apostel, Propheten, Evangelisten) und bleibenden �mtern (Hirten, Lehrer) unterscheidet. Obwohl er von einem v�lligen Aufh�ren der ersten �mter in nachapostolischer Zeit nicht sprechen m�chte ("der Herr ... erweckt sie auch sonst zuweilen, je nachdem es die Notdurft der Zeiten erfordert"), sieht er sie doch in aller Regel als einzigartig und beendet an. Wesentliche Funktionen, die von den Aposteln, Propheten und Evangelisten in urchristlicher Zeit wahrgenommen wurden, seien nun allerdings auf die Lehrer und Hirten �bergegangen.
So schreibt Calvin: "Jetzt sind wir uns dar�ber klar, welche �mter im Kirchenregiment mit zeitlich begrenzter G�ltigkeit bestanden haben und welche dazu eingerichtet sind, immerfort bestehen zu bleiben. Wenn wir nun die Evangelisten mit den Aposteln verbinden, so bleiben uns je zwei gleichartige �mter �brig, die sich untereinander gewisserma�en entsprechen. Denn die gleiche �hnlichkeit, die unsere (heutigen) Lehrer mit den fr�heren Propheten haben, besteht auch zwischen den Hirten (Pastoren) und den Aposteln. Das Amt der Propheten war hervorragender (als das unserer Lehrer), und zwar wegen der besonderen Gabe der Offenbarung, die den Propheten zuteil geworden war" (Institutio IV,3,4f.).
Als bleibende �mter betrachtet er neben Hirten und Lehrern auch �lteste und Diakone. Ihnen teilt er folgende Aufgaben zu (vgl. Institutio IV,3,4�9):
Um in ein Amt berufen zu werden, reicht f�r Calvin � wie f�r Luther und die anderen Reformatoren im Unterschied zu manchen "Schw�rmern" � die "innere Berufung" (vocatio interna vel arcana) durch den Heiligen Geist und das Gewissen nicht aus. Damit alles ordnungsgem�� zugehe, mu� die "�u�ere Berufung" (vocatio externa) durch die Gemeinde hinzukommen. So schreibt z.B. Calvin:
"Damit sich nun also unruhige und aufr�hrerische Menschen nicht ohne Grund eindr�ngen, um zu lehren oder zu regieren � was sonst geschehen w�rde � , so ist ausdr�cklich verboten, da� sich jemand ohne Berufung ein �ffentliches Amt in der Kirche aneignet. Will also jemand als wahrer Diener der Kirche angesehen werden, so mu� er zuerst rechtm��ig berufen (rite vocatus) sein, ferner mu� er aber auch seiner Berufung entsprechen, das hei�t: er mu� die ihm �bertragenen Aufgaben anfassen und ausf�hren" (Institutio IV,3,10).
Kommt ein Amtstr�ger seinem Auftrag nicht nach oder verh�lt er sich seines Amtes unw�rdig, dann kann er nach reformatorischer Auffassung abgesetzt werden und verliert seine Ordinationsrechte � ein deutlicher Unterschied zum katholischen Verst�ndnis vom unverlierbaren "Character indelebilis" durch die Priesterweihe, den die Reformatoren f�r eine "Menschenerfindung" halten (vgl. Lieberg, a.a.O., S. 101). So betont Luther: "Wenn ich nicht mehr predigen kan oder wil, trit ich wider inn den gemeinen hauffen, bin wie du, und prediget ein ander" (WA 41, 209).
Die Glieder der Gemeinde sind der Leib Christi. Sie sind mit unterschiedlichen Geistesgaben beschenkt.
Christus ist das Haupt der Gemeinde. Die Gemeinde ist Christi Leib. So hei�t es in Eph 4,15:
"Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen St�cken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengef�gt ist und ein Glied am anderen h�ngt durch alle Gelenke, dadurch ein jegliches Glied dem anderen kr�ftig Handreichung tut nach seinem Ma�e und macht, da� der Leib w�chst und sich selbst auferbaut in der Liebe."
Von diesem Bild her ergibt sich das Wesen der Gemeinde als ein Organismus (keine Organisation!), in dem alle Glieder zusammenwirken zum gemeinsamen Nutzen und im Gehorsam gegen�ber dem Haupt. Das Band, welches sie zusammenh�lt und anspornt, ist die Liebe.
Wie im k�rperlichen Leib soll es auch in der Gemeinde sein. Jedes Glied ist anders und hat unterschiedliche Gaben. Und doch sollen alle diese Gaben und ihre Tr�ger zusammenwirken in der Unterordnung unter Christus, das Haupt, und zum gemeinsamen Wohl und Nutzen der Gemeinde.
"Es sind mancherlei Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind mancherlei Dienste; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kr�fte; aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen. In einem jeglichen offenbaren sich die Gaben des Geistes zu gemeinsamem Nutzen" (1. Kor 12,4�7).
Die Urgemeinde war eine charismatische (griech. charisma = die Gnadengabe) Gemeinde im besten Sinn. Jeder hatte die M�glichkeit, seine Gaben konstruktiv und kooperativ einzubringen. Wie 1. Korinther 14 deutlich macht, war der Gottesdienst keine "Ein-Mann-Veranstaltung", sondern geschah unter der Beteiligung vieler:
"Wenn ihr zusammenkommt, dann hat ein jeglicher einen Psalm, er hat eine Lehre, er hat Offenbarung, er hat Sprachenrede, er hat Auslegung. Lasset es alles geschehen zur Erbauung!" (V. 26).
Zugleich wurden Leitlinien f�r einen geordneten Ablauf vermittelt (VV. 27�32), denn es gilt:
"Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens" (V. 33).
Die Gemeinde kennt unterschiedliche Dienste, damit alles geordnet zugehe. Charisma und Dienst sind aneinander gekoppelt.
Dienste oder �mter in der Gemeinde beruhen auf der Gabe und der Aufgabe, welche Gott durch seinen Geist dem jeweiligen Menschen zuteilt. Dabei ist grundlegend zu unterscheiden zwischen nat�rlichen Gaben, Fr�chten des Geistes, Gaben des Geistes und daraus hervorgehenden Diensten oder �mtern.
Nat�rliche Gaben sind Eigenschaften, die der Mensch als geschaffenes Wesen durch Vererbung erworben und durch Schulung ausgebildet hat, z.B. Geschicklichkeit, Sprachf�higkeit, logisches Denken.
Fr�chte des Geistes sind Verhaltensweisen, die Gott jedem Gl�ubigen als Merkmale des neuen Lebens in Christus durch Wirken seines Geistes erm�glicht:
"Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, G�tigkeit, Glaube, Sanftmut, Selbstbeherrschung" (Gal 5,22).
Geistesgaben (charismata) sind Gaben, die Gott den Gliedern der christlichen Gemeinde in unterschiedlicher Art mit dem Ziel des gegenseitigen Zusammenwirkens und der Erbauung des Leibes Christi zuteilt. Nicht jeder hat also die gleichen Gaben, sondern sie sind auf verschiedene Tr�ger verteilt.
Aufgrund der in den Gemeinden vorhandenen Gaben ergeben sich die unterschiedlichen Dienste. So schreibt der Apostel Paulus an die Gemeinde in Korinth: "Ihr seid aber der Leib Christi und Glieder, ein jeglicher nach seinem Teil. Und Gott hat gesetzt in der Gemeinde aufs erste Apostel, aufs andre Propheten, aufs dritte Lehrer, danach Wundert�ter, danach Gaben, gesund zu machen, Helfer, Leiter, mancherlei Zungen" (1. Kor 12,27f.). Eine �hnliche �mterliste findet sich im Brief an die Epheser:
"Er hat einige als Apostel eingesetzt, einige als Propheten, einige als Evangelisten, einige als Hirten und Lehrer, damit die Heiligen zuger�stet werden zum Werk des Dienstes. Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden" (Eph 4,11f.).
F�r die neutestamentliche Zeit ist es selbstverst�ndlich, da� Charisma und Amt aneinander gekoppelt sind. Das hei�t: Ein bestimmtes Amt bekleidet nur, wer die entsprechende Geistesgabe hat (1. Kor 12,4�11). Andererseits mu� nicht jeder Gabentr�ger unbedingt ein Amt bekleiden, das seinen Gaben entspricht, sondern kann um der Ordnung in der Gemeinde willen auch � eine Zeitlang � zur�cktreten (vgl. 1. Kor 14,26ff.). Denn es gilt:
"Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens" (V. 33).
Wir betrachten nun kurz die ma�geblichen Dienste oder �mter in der urchristlichen Gemeinde.
(griech. apostoloi = Gesandte) sind Menschen, die Jesus Christus als Zeugen seines Lebens und Wirkens und als Boten seines Evangeliums berufen hat. Sie sind deshalb in der Regel Augen- und Ohrenzeugen des Lebens und Wirkens des irdischen Jesus, was etwa bei der Nachwahl des Matthias zum Apostel anstelle von Judas deutlich wird: "So mu� nun einer von diesen M�nnern, die bei uns gewesen sind die ganze Zeit �ber, welche der Herr Jesus unter uns ein- und ausgegangen ist, von der Taufe des Johannes an bis auf den Tag, da er von uns genommen wurde, ein Zeuge seiner Auferstehung mit uns werden" (Apg 1,21f.). Durch diese Kriterien erf�hrt des Apostelamt seine historische Begrenzung auf die erste Generation der J�nger Jesu.
Die Berufung des Saulus zum Apostel durch den auferstandenen Christus stellt eine Ausnahme und keineswegs die Regel dar. Das kommt etwa darin zum Ausdruck, da� Paulus sein Apostelamt gegen seine Gegner in Korinth und Galatien heftig verteidigen mu� (vgl. 2. Kor 4ff.; Gal 1f.) und sich selber als eine "unzeitige Geburt" � also wohl als einen nicht regul�r zum Apostel Berufenen � bezeichnet: Am letzten nach allen Aposteln ist der auferstandene Christus auch von Paulus ...
... "als einer unzeitigen Geburt gesehen worden. Denn ich bin der geringste unter allen Aposteln, der ich nicht wert bin, da� ich ein Apostel hei�e, darum da� ich die Gemeinde Gottes verfolgt habe" (1. Kor 15,8f.).
Der Auftrag der urchristlichen Apostel lag zum einen darin, als Sendboten Jesu Christi zun�chst zu den Juden und dann auch zu den Heiden zu gehen, um die endzeitlich anbrechende Gottesherrschaft (basileia tou theou) auszurufen und alle dazu einzuladen (vgl. Mt 10; 28,19f.). Zum anderen repr�sentierten speziell die zw�lf J�nger des engsten Apostelkreises ("die Zw�lf") die zw�lf St�mme Israels und damit das Heilsvolk des Neuen Bundes (vgl. Mt 19,28). Sie sind nach Tod, Auferstehung und Himmelfahrt Jesu Christi als seine Stellvertreter vom Heiligen Geist bevollm�chtigt worden � deshalb ist die Gemeinde erbaut "auf dem Grund der Apostel und Propheten" (Apg 2; Eph 2,20). Nachdem dieses Grundlegungsamt erloschen war, wurden keine weiteren Apostel mehr berufen. Andere und sp�ter auftretende M�nner, die sich als "Apostel" ausgeben, sind als falsche Apostel zu entlarven (vgl. 1. Kor 11,13�15).
(griech. prophetes = Verk�ndiger) in der neutestamentlichen Gemeinde sind Menschen, die unter Leitung des Heiligen Geistes Gottes Wort und Willen in bestimmte Situationen hineinsprechen. Dabei kann es auch Zukunftsvoraussagen geben, doch haben diese nicht den Vorrang gegen�ber dem Aufdecken von Schuld und der konkreten Zur�stung der Gemeinde durch Ermahnung und Tr�stung (vgl. 1. Kor 14,24f.). So wird subjektiver Willk�r, Spekulationssucht und ekstatischen Ausw�chsen etwa in Korinth deutlich gewehrt:
"La�t zwei oder drei Propheten reden, und die anderen la�t die Rede pr�fen. Wenn einem anderen, der da sitzt, eine Offenbarung geschieht, dann schweige der erste. Ihr k�nnt alle weissagen, einer nach dem anderen, damit alle lernen und ermahnt werden. Und die Geister der Propheten sind den Propheten untertan" (1. Kor 14,29�32).
(griech. didaskaloi) sind die Tradenten und Ausleger der christlichen Lehre, auch im Zusammenhang mit dem Alten Testament. Da von der "gesunden Lehre" das Heil der Gemeinde abh�ngt, kommt ihnen eine besondere Verantwortung zu. Deshalb findet sich im Jakobusbrief die Warnung:
"Liebe Br�der, werfe sich nicht ein jeder zum Lehrer auf, sondern bedenkt, da� wir Lehrer ein strengeres Urteil empfangen werden. Denn wir fehlen alle in vielf�ltiger Weise. Wer aber auch im Wort nicht fehlet, der ist ein vollkommener Mann und kann auch den ganzen Leib im Zaum halten" (Jak 3,1f.).
Paulus ermahnt Timotheus:
"Hab acht auf dich selbst und auf die Lehre; beharre in diesen St�cken. Denn wenn du solches tust, wirst du dich selbst retten und die dich h�ren" (1. Tim 4,16).
(griech. euangelistes = Verk�ndiger der guten Botschaft) sind Menschen, die das Evangelium vom Heil in Jesus Christus weitersagen, und zwar an Unbekehrte. Dies schlie�t den Auftrag ein, zu diesen hinzugehen. Am Beispiel des Evangelisten Philippus wird das deutlich:
"Philippus kam hinab in die Hauptstadt Samariens und predigte ihnen von Christus" (Apg 8,5; 21,8).
(griech. diakonoi = Diener, Helfer) sind Menschen, die f�rsorgliche Aufgaben f�r die Gemeinde �bernehmen. Die ersten Diakone wurden in der Urgemeinde berufen, um die Apostel vom Dienst der Armenversorgung zu entlasten und diesen den spezifischen Auftrag der Wortverk�ndigung zu erm�glichen (Apg 6,1�6). Dennoch ist die Aufgabe der Diakone nicht auf soziale und praktische Aufgaben beschr�nkt, sondern schlie�t den Wortdienst und andere Bereiche ein, wie etwa die Rede des Stephanus und der evangelistische Auftrag des Philippus zeigen (Apg 6,8�7,59; 8,5�440). Als Diakone wurden M�nner gew�hlt,
"die einen guten Ruf haben und voll Heiligen Geistes und Weisheit sind" (Apg 6,3).
Sie sollten
"ehrbar sein, nicht doppelz�ngig, keine S�ufer, nicht sch�ndlichen Gewinn suchen"
und
"das Geheimnis des Glaubens mit reinem Gewissen bewahren". Man sollte sie "zuvor pr�fen, und wenn sie untadelig sind, sollten sie den Dienst versehen" (1. Tim 3,8ff.).
(griech. presbyteroi = �lteste) sind Menschen, die als Leiter und Bevollm�chtigte der Einzelgemeinden fungieren. In neutestamentlicher Zeit nahmen sie ihre Aufgabe in enger Zusammenarbeit mit den Aposteln wahr, die sie auch berufen hatten, und wirkten gewisserma�en als verl�ngerter Arm von diesen an den einzelnen Orten (vgl. Apg 14,23; Tit 1,5). Die Presbyteroi konnten als Hirten, Lehrer oder auch Aufseher (s.u.) t�tig sein (vgl. 1. Tim 5,17ff.; 1. Petr 5,1ff.).
(griech. episkopoi = Aufseher) � von Luther mit "Bisch�fe" �bersetzt � sind wahrscheinlich mit den Presbytern identisch oder bilden eine bestimmte Gruppe innerhalb von diesen: n�mlich diejenigen, welche die Oberaufsicht �ber die Gemeinde haben und die Leitungsfunktion im engeren Sinne wahrnehmen. Erst seit Ignatius kam etwa um 100 n.Chr. die Aufteilung in Diakone, �lteste und Bisch�fe als drei verschiedene Klassen auf, wobei die Episkopoi im Grunde die Stelle der verstorbenen Apostel einnahmen. Im Neuen Testament selber ist diese Unterscheidung noch nicht deutlich. Vielmehr werden die Bezeichnungen "presbyteroi" und "episkopoi" an Stellen wie Tit 1,5�7 und Apg 20,17.28 austauschbar verwendet.
Der Neutestamentler Rainer Riesner meint daher zu dieser Frage:
"Beide Ausdr�cke meinen dieselbe Personengruppe und nicht etwa zwei verschiedene �mter wie dann im zweiten Jahrhundert. Die Bezeichnung episkopos = ,Aufseher� weist auf die Funktion hin. Der Titel presbyteros = ,�ltester� unterstreicht die Autorit�t und erinnert daran, da� man wohl normalerweise �ltere, erfahrene M�nner ausw�hlte (vgl. 1. Tim 3,6). Doch gab es wohl keine absolut bindende Altersgrenze" (Apostolischer Gemeindebau, Gie�en/ Basel 1978, S. 74).
Aus Stellen wie Phil 1,1 geht ferner hervor, da� es in einer Gemeinde mehrere episkopoi geben konnte. Ein monarchischer Episkopat ("Bischofsamt") ist hier also nicht im Blickfeld.
Die Gemeinde des Neuen Testaments ist daher wohl nicht episkopal � in hierarchischer Gliederung von den Laien aufw�rts bis zum Bischofsamt � oder gar papal (Papstamt) strukturiert. Ebensowenig d�rfte aber das kongregationalistische Modell zutreffen, welches Gemeinde als demokratische Versammlung Gleichberechtigter versteht und die �ltesten nur als Vollzugsorgane von Gemeindebeschl�ssen betrachtet. Die Wahrheit liegt m.E. in der Mitte: Nach dem presbyterialen Modell gab es �lteste in der Gemeinde, die eine Leitungsfunktion aus�bten, weil sie vom Herrn die Gabe hierzu erhalten hatten. Diese Dienstgabe verlieh ihnen keine andere Qualit�t oder Wesensart als den anderen Gemeindegliedern, sondern erm�glichte ihnen, zum gemeinsamen Nutzen aller ihren Auftrag wahrzunehmen.
"Es sind verschiedene Gaben, aber es ein Geist. Und es sind verschiedene �mter, aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kr�fte, aber es ist ein Gott, der da wirket alles in allen ... Die Glieder des Leibes, die uns die schw�chsten zu sein scheinen, sind die n�tigsten" (1. Kor 12,4�6.22).
An das Vorsteher- oder �ltestenamt waren eine Reihe von Bedingungen gekn�pft, z.B.:
"Ein Vorsteher soll untadelig sein, Mann einer einzigen Frau, n�chtern, ma�voll, w�rdig, gastfrei, geschickt im Lehren, kein S�ufer, nicht gewaltt�tig, sondern g�tig, nicht streits�chtig, nicht geldgierig, einer, der seinem eigenen Haus gut vorsteht und gehorsame Kinder hat in aller Ehrbarkeit" (1. Tim 3,1ff.; vgl. 1. Tim 5,17ff.; Tit 1,5ff.; 1. Petr 5,1ff.).
Abschlie�end sei erw�hnt, da� das Neue Testament eine Reihe weiterer Gaben und �mter kennt, die sich teilweise mit den genannten �berschneiden, z.B. Hirten (Eph 4,11), Wundert�ter (1. Kor 12,29) und Heiler (1. Kor 12,30).
Lothar Gassmann
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