Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen
(ACK)

Klick auf den Kompass öffnet den Index"Die Einheit der Christen zu f�rdern, ist das Ziel der �kumenischen Bewegung. Sie findet ihren Ausdruck im weltweiten �RK, aber auch in nationalen, regionalen und �rtlichen Zusammenschl�ssen. In vielen L�ndern gibt es nationale Kirchen- und Christenr�te oder Arbeitsgemeinschaften christlicher Kirchen. In unserem Land ist der entsprechende nationale Zusammenschlu� die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) (englisch. Council of Christian Churches in Germany)" (Selbstdarstellung der/des ACK von 1999).

 1. Geschichte und Philosophie nationaler Christenr�te

Beim ACK handelt es sich um den Nationalen Christenrat Deutschlands, im Sinne der weltweiten �kumenischen Bewegung. John Raleigh Mott (1865-1955) begann in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts, sogenannte nationale Christenr�te zu gr�nden. Nach seiner Meinung sollten die Christenr�te dazu dienen, die Arbeit der christlichen Kirchen in den einzelnen L�ndern zu koordinieren und das gegenseitige Kennenlernen zu verst�rken. Heute sind die R�te de facto die Au�enstationen des Weltkirchenrates (�kumenischer Rat der Kirchen; �RK) in den einzelnen Staaten. Zwar erkl�ren die Christenr�te, da� sie nicht zum �RK geh�ren, dies stimmt aber nur formal. Der �kumenische Rat der Kirchen ist, wie es in seiner Basis hei�t, "eine Gemeinschaft von Kirchen" und nicht von regionalen kirchlichen Zusammenschl�ssen, wie es die Christenr�te sind. Der ACK erkl�rte: "Die Beziehung des ACK zum �RK ist die eines 'Associated Council'. Das bedeutete, da� zwischen dem ACK und dem �RK ein offener Informationsaustausch stattfindet. .... Der ACK hat im �RK kein Stimmrecht." Dieses offizielle Informations- und Arbeitsverh�ltnis von ACK und �RK besteht seit 1955. Die jeweilig aktuellen Themen des �RK werden �ber die Nationalen Christenr�te in den L�ndern propagiert und besprochen. Allerdings geh�ren dem ACK wie auch den Nationalen Christenr�ten anderer L�nder Kirchen an, die keine Mitglieder im �RK sind, z.B. die R�misch-Katholische Kirche. Von daher sind die Einigungserfolge der nationalen Christenr�te noch umfassender als die des �RK.

2. Die Geschichte des ACK

Der ACK wurde am 10. M�rz 1948 in Kassel gegr�ndet. Damals geh�rten ihm die Evangelische Kirche in Deutschland, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland, die Methodistenkirche in Deutschland, die Evangelische Gemeinschaft in Deutschland, die Vereinigung der deutschen Mennonitengemeinden und das Bistum der Altkatholiken in Deutschland an. Der Bund Freier Evangelischer Gemeinden trat als Gastmitglied bei. Der erste Gesch�ftsf�hrer des ACK, Otto v. Harling, berichtet, da� bereits 1946 die Kirchenkanzlei der EKD vom vorl�ufigen Ausschu� des �RK in Genf die Anregung, auf die Gr�ndung eines Nationalen Christenrates zuzugehen, bekam. Seit Anfang 1947 gab es dann offizielle Verhandlungen zwischen der EKD und den deutschen Freikirchen. Seit 1955 besteht ein offizielles Informations- und Arbeitsverh�ltnis mit dem �RK in Genf. Bedingt durch die politische Teilung Deutschlands in zwei Staaten, konnten die ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR bereits seit 1963 nicht mehr an den gemeinsamen Sitzungen teilnehmen und kamen unter sich zusammen. 1970 wurde dann offiziell die "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR (AGCK)" gegr�ndet. Obwohl auch in der Zeit der deutschen Teilung zwischen den beiden Arbeitsgemeinschaften Verbindungen bestanden, verliefen manche Entwicklungen unterschiedlich. So gab es unterschiedliche Mitgliedschaften. Im ACK waren die R�misch-Katholische Kirche (Deutsche Bischofskonferenz) und die Griechisch-Orthodoxe Metropolie Vollmitglieder, w�hrend in der AGCK die Katholische Kirche einen Beobachterstatus innehatte, der erst im Mai 1990 in eine Mitgliedschaft umgewandelt wurde. �hnliche Unterschiede gab es bei einigen Freikirchen. Nach der Wiedervereinigung schlossen sich die beiden deutschen Christenr�te bei einer Tagung im November 1991 in Eisenach zusammen. Die Bevollm�chtigten von elf Kirchen, den "Gr�ndungsmitgliedern", unterzeichneten die neuerarbeitete Satzung. Sie entspricht in � 1 der Basis des �RK ("Die im ACK zusammengeschlossenen Kirchen bekennen den Herrn Jesus Christus gem�� der Heiligen Schrift als Gott und Heiland und trachten danach, gemeinsam zu erf�llen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes".) Sitz des ACK ist die sogenannte �kumenische Zentrale in Frankfurt am Main.

3. Die Mitglieder und Gastmitglieder des ACK

Der ACK hat Voll- und Gastmitglieder sowie Beobachter. Die Beobachter erf�llen den Status einer Kirche nicht voll, wobei die mehr als 100 zum Bund der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden geh�rigen Br�dergemeinden 1985 beim Bundestag dieser Freikirche namens ihrer Gemeindglieder eine Erkl�rung weitergaben, da� sie und ihre Gemeinden sich als nicht zum ACK zugeh�rig betrachten. Diese Erkl�rung wurde schon 1983 von den Br�dergemeinden beschlossen.

Vollmitglieder sind:

Gastmitglieder sind:

St�ndige Beobachter sind:

Lit.: R. Wagner, Gemeinde Jesu zwischen Spaltungen und �kumene, 2002; H. Grafen, Gemeinde Jesu � �kumenisch-katholisch vereinnahmt?, 1987.

Rainer Wagner


Index

Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handb�chern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):

1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines �kumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch

Weitere Handb�cher (�ber Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de