Blasphemie (Blasphemie) (gr.), seit den Kirchenv�tern mit Gottesl�sterung �bersetzt, bezeichnet Worte und Handlungen, durch die, religionswissenschaftlich formuliert, die Gottheit, bei Christen der trinitarische Gott, verletzt, ihre W�rde angetastet, sowie ihre Macht durch Menschen eingeschr�nkt wird, wobei die Macht des allm�chtigen trinitarischen Gottes letztlich weder von Menschen, noch von antig�ttlichen M�chten eingeschr�nkt werden kann. Blasphemie in allgemein religionswissenschaftlicher Bedeutung gibt es, seit eine Gottheit als Gegen�ber verehrt wird.
Auf Blasphemie stand im Volk Israel die Todesstrafe durch Steinigung (3. Mose 24, 16; 4. Mose 15, 30). Der Angeh�rige des Volkes Israel machte sich der Gottesl�sterung schuldig durch Verfluchung des Gottesnamens (3. Mose 24, 11), Verh�hnung Jahwes (Jes 36,18-20; 37,1-4), Auflehnung gegen Gottes Ordnungen (4. Mose 16, 3.30) und Verachtung des Gotteswillens, wie ihn das Gesetz aufzeigt (Jes. 5,24), ferner durch Unglaube und Ungehorsam (4. Mose 14,11) und Abfall zu anderen G�ttern (= G�tzendienst, 5. Mose 31,20; Jes 1,4). Die Blasphemie der Heiden bestand darin, dass sie Gottes Herrschaft in Sch�pfung und Geschichte leugneten (Ps 74,18; Jes 36,15), Gottes Namen schm�hten (Jes 52,5) und das Heiligtum Gottes entweihten (1. Makk 7,34 f.). Streng genommen bedeutet f�r Israel jede Form der Missachtung Jahwes Blasphemie Das AT will Blasphemie durch Strafandrohung verhindern und � wenn dies nicht gelingt � den Gottesl�sterer bestrafen.
setzt das atl. Verst�ndnis von Blasphemie voraus. F�r die ersten Christen war es Blasphemie, wenn Heiden und Juden die Gottessohnschaft und die Heilsbedeutung Jesu verneinten. Das NT kennt die L�sterung des Heiligen Geistes, einer der drei Personen der g�ttlichen Trinit�t, womit allem Anschein nach die wissentliche und willentliche Ablehnung des dargebotenen Heils gemeint ist, also ein eklatantes Widerstreben gegen Gottes Werk am Menschen, der damit Gottes Gnade zur�ckst��t. In der W�rttembergischen Taufagende, Ausgabe 1965, ist das festgehalten:
"Wer mit Wissen und Willen diese Gnade verwirft, kann nicht errettet werden" (S. 6 u. �.).
Blasphemie ist es auch, wenn durch S�nden von Christen Name (1. Tim 6, 1) und Wort Gottes (Tit 2, 5), Auftrag (2. Kor 6, 3) und Lehre (1. Tim 6, 1) gel�stert werden, was f�r Nichtchristen hinderlich ist, den Glauben an Christus anzunehmen.
Bereits f�r das fr�he Christentum galt deshalb die Infragestellung von Macht und Majest�t Gottes als Blasphemie Seit dem fr�hen Mittelalter wurde Blasphemie als schwere S�nde und strafw�rdiges Verbrechen mit kirchlichen Strafen bedacht, die von der Kirchenbu�e bis zur Exkommunikation reichten (vgl. Dekretalien Gregors IX.). Da, wie dies f�r das Mittelalter (aber auch f�r die Antike) galt, religi�se und politische Gemeinschaft sich deckten, musste Blasphemie auch ein politisches Vergehen darstellen. Seit Justinian ist die Verfolgung der Blasphemie durch weltliche Gerichte, die meist die Todesstrafe verh�ngten, bezeugt. Die (lutherische) Reformation behandelte Blasphemie in der Kirchenzucht. Darin hat sich vor allem der kleine Bann (Exkommunikation) durchgesetzt, kaum der gro�e (Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft, was Verlust der Kirchenmitgliedschaft bedeutet). Sp�ter wurde Blasphemie durch Bestimmungen in den sog. "Lebensordnungen" behandelt, wobei diese eine Ahndung so gut wie nur in der Abendmahlszucht kennen.
In der Aufkl�rung erschien Blasphemie als Beleidigung von Kirche und religi�ser Grundlage des Staates und damit als Vergehen gegen die �ffentliche Ordnung, nicht mehr als deren Vergehen an Gott. Damit hatte sich ein Verst�ndnis durchgesetzt, das stark abgeschw�cht bis in die Gegenwart gilt: Aufgabe des Staates ist es nicht, Religionsvergehen zu verfolgen, sondern die Religionsgemeinschaft mit ihren Gl�ubigen zu sch�tzen, was gegenw�rtig nur noch eingeschr�nkt geschieht. Die "Gottesl�sterungsparagraphen", die im StGB von 1953 stehen (�� 166-168), die das religi�se Empfinden des Einzelnen und den religi�sen Frieden als Teil der Sittenordnung sch�tzen (StGB � 166), sind seit langem umstritten, was eine Wandlung der Gesellschaftsstruktur (1968!) und eine Wandlung im Verh�ltnis von Staat und Kirche anzeigen; sie sind heute so gut wie ausgeh�hlt. Auch wenn Blasphemie heute richterlich kaum mehr verfolgt wird (Vorordnung von pers�nlicher Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst), oft nicht einmal, wenn der Rechtsfriede gef�hrdet erscheint, bedeutet das noch lange nicht, dass dies auch rechtens und f�r Christen akzeptabel erscheint. Die Aush�hlung des/der Gottesl�sterungsparagraphen hat dazu gef�hrt, dass Blasphemie verst�rkt auftritt. In einer weiter s�kularer werdenden Gesellschaft, die sich durch Antitheismus auszeichnet, l�uft sich Blasphemie nicht von selbst tot, sondern d�rfte zu einer gesellschaftlich tolerierten und damit gef�rderten Grundeinstellung werden � eine endzeitliche Erscheinung!
S. auch: Apologetik; >Ethik; Toleranz; >Wahrheit; Zeichen der Zeit.
Lit.: S. Meurer, Das Recht im Dienste der Vers�hnung. Studie zur Frage des Rechts nach dem Neuen Testament, 1972; Calwer Bibellexikon, 6. Aufl. der f�nften Bearbeitung, Sp. 454 f.; ELThG, Bd. 1, S. 283; EStL, 2. v�llig neu bearbeitete und erweiterte Aufl. Stuttgart 1975, Sp. 906 f.; Lexikon zur Bibel, 11. Aufl. der Volksausgabe, Wuppertal 1988, Sp. 827 f.; RGG, 3. Aufl., Bd. 2, Sp. 1804 f. (Art. Gottesl�sterung) und Bd. 5, Sp. 1037 f. (Art. Religionsvergehen). In den genannten Fachlexika teilweise auch weiterf�hrende Literatur.
Walter Rominger
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