"Ein Sakrament ist ein Zeichen ... das Gnade enthält und zugleich mitteilt ... ein ´sinnfälliges Zei-chen einer heiligen Sache und eine sichtbare Gestalt an unsichtbarer Gnade`" (Denzinger DS, Nr. 1639).
Die Katholische Kirche kennt sieben Sakramente:
Sakramente sind nach katholischem Verständnis zum Heil notwendig. Sie sind wirksam kraft des vollzogenen Ritus (lat.: ex opere operato). Nicht wegen der Würdigkeit des Spenders oder Empfängers, sondern aufgrund des Vollzugs selber sind sie gültig. Und zwar sind sie dann gültig, wenn zwei Dinge zusammen kommen, nämlich die Form, das sind die gesprochenen Worte und die Materie als dingliche Substanz. Der Spender muss in der Absicht die Sakramente geben, dass er damit die Heilsgnade vermittelt bzw. dass Gott durch diese von ihm durchgeführte Handlung die Heilsgnade vermittelt.
Es sind insbesondere drei Sakramente, welche ihren Empfängern den Character indelebilis, das unauslöschliche Zeichen, einprägen, die also nicht mehr rückgängig gemacht werden können, auch nicht im Falle einer Konversion:
Diese Sakramente kann also auch jemand nicht verlieren, der aus katholischer Sicht zum Häretiker (Irrlehrer) oder zum Apostaten (Abgefallenen) wird, sondern diese bleiben nach katholischem Verständnis dem Empfänger unauslöschlich eingeprägt.
Es ist auch wichtig zu wissen, daß das Ursakrament nach katholischem Verständnis Christus selbst ist (>Kirchenverständnis). Und wenn es Christus ist, ist es auch zugleich die Kirche. Das sakramentale Wesen der Kirche wiederum erfährt seine Entfaltung in den Einzelsakramenten. Die sakramentale Gnade strömt von Gott in Christus, der wiederum durch die Kirche repräsentiert wird und insbesondere in dem hierarchischen System des Papsttums, durch die Bischöfe und Priester hindurch zu den Gläubigen. Das geweihte Amtspriestertum wiederum soll die Gewähr darstellen, dass in den Sakramenten Christus durch den Heiligen Geist für die Kirche am Werke ist. So wird es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK Nr. 1120) beschrieben. Dass die Sakramente ex opere operato wirken, wird im KKK Nr. 1128 mit folgenden Worten ausgeführt:
"Dies ist der Sinn der Aussage der Kirche, daß die Sakramente ex opere operato (wörtlich: aufgrund der vollzogenen Handlung) wirken. Das heißt, sie wirken kraft des ein für allemal vollbrachten Heilswerkes Christi. Daraus folgt: ´Das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen, der (das Sakrament) spendet oder empfängt, sondern durch die Kraft Gottes vollzogen` (Thomas v. A., s. th. 3,68,8). Sobald ein Sakrament der Absicht der Kirche gemäß gefeiert wird, wirkt in ihm und durch es die Macht Christi und seines Geistes, unabhängig von der persönlichen Heiligkeit des Spenders. Die Früchte der Sakramente sind auch von der inneren Verfassung ihres Empfängers abhängig."
De KK wendet sich damit gegen den Donatismus, also gegen die Vorstellung, dass der Spender ein würdiges Leben führen müsse, damit ein Sakrament gültig sein könne. Gegen diese Ansicht grenzt man sich ab und betont, dass letztendlich Gott es sei, der das Sakrament wirksam mache und eben nicht der, der es austeile. Bezüglich des Empfängers wird gesagt, daß die Frucht dann in seinem Leben erblüht, wenn die innere Verfassung des Empfängers insofern richtig ist. Dann sollen auch Früchte entstehen. Aber entscheidend ist und bleibt das Wirken Gottes ex opere operato:
"Die Sakramente sind von Christus eingesetzte und der Kirche anvertraute wirksame Zeichen der Gnade, durch die uns das göttliche Leben gespendet wird" (KKK Nr. 1131).
Im Neuner-Roos (Der Glaube der Kirche) wird bezüglich des ex opere operato-Charakters der sakramentalen Heilsvermittlung ausgeführt, warum es so wichtig ist, die Wirkung allein Gott zuzuschreiben: Nämlich deshalb, weil, wenn das nicht der Fall wäre, man diese Wirkung dem Spender oder Empfänger zuschreiben würde — und damit wäre das Sakrament in das menschliche Werkdenken gestellt. So heißt es im Einleitungstext bei Neuner-Roos auf Seite 348:
"Das Sakrament, in der rechten von Christus und der Kirche bestimmten Weise und in der rechten Absicht gespendet, bewirkt die Gnade. Es wirkt nicht aufgrund der fürbittenden Kraft des Spenders oder der Würdigkeit des Empfängers; es wird auch in seiner Gnadenwirkung nicht durch die Sündigkeit oder Unwürdigkeit des Spenders beeinträchtigt, sondern es wirkt aufgrund der Kraft Christi, ´ex opere operato`. Nie hat die Kirche eine subjektivistische Erweichung dieser objektiven Wirksamkeit der Sakramente erlaubt. Sie würde dadurch das menschliche Heil doch wieder als einen Weg des Menschen zu Gott und nicht als Gottes Weg zu den Menschen auffassen ... Der Empfang eines Sakramentes darf auch nicht unabhängig von der Disposition des Empfängers als gnadenvermittelnd (und damit ´magisch` wirksam) gedacht werden. Wenn der Mensch sich in Unglauben oder frei festgehaltener Sündigkeit der Wirksamkeit des Sakramentes entzieht, mag das Sakrament gültig sein, gnadenwirkend ist es nicht."
Dieser Aspekt ist sehr wichtig, da ein Automatismus abgelehnt wird. Es ist wichtig, ob der andere dann auch danach leben will und diese Heilsgnade in Anspruch nimmt. Er muß sich bewähren und diese Gnade im Leben umsetzen.
Nun folgen einige Zitate aus der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Trient aus der siebten Sitzung von 1547, bei der insbesondere gegen die reformatorische Lehre Martin Luthers verschiedene Punkte betont wurden (zitiert nach: Neuner-Roos Nr. 506 ff.):
"Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, nämlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen."
Hier wird die Siebenzahl der Sakramente betont gegenüber der Reduktion der Siebenzahl bei den Reformatoren auf Taufe, Abendmahl und Beichte. Weiter:
"Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht zum Heil notwendig, sondern überflüssig und die Menschen könnten ohne sie oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen — freilich sind nicht alle für jeden einzelnen notwendig -, der sei ausgeschlossen."
Diese Verwerfung ist gegen das biblisch-reformatorische 'sola gratia' (allein aus Gnaden) gerichtet. Weiter:
"Wer sagt, durch die Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht kraft des vollzogenen Ritus (also ex opere operato; L. G.) mitgeteilt, sondern zur Erlangung der Gnade reiche der bloße Glaube an die göttliche Verheißung hin (Luther würde sagen: promissio et fides — Verheißung und Glauben; L. G.), der sei ausgeschlossen."
"Wer sagt, durch drei Sakramente, nämlich Taufe, Firmung und Weihe, werde der Seele nicht ein Merkmal eingeprägt (der Character indelebilis; L. G.), das heißt ein geistliches und unauslöschliches Zeichen, weshalb sie nicht wiederholt werden können, der sei ausgeschlossen."
"Wer sagt, alle Christen hätten Vollmacht über das Wort und zur Ausspendung aller Sakramente, der sei ausgeschlossen."
Hier wird das Monopol des geweihten Amtspriestertums bezüglich der Sakramentsverwaltung betont (Amtsverständnis).
"Wer sagt, der Ausspender, der sich im Stand der Todsünde befinde, bringe kein Sakrament zustande oder teile keines mit, obwohl er alles Wesentliche beobachtet, was zum Zustandebringen und Mitteilen des Sakramentes gehört, der sei ausgeschlossen."
Dieser Verwerfungssatz richtet sich gegen den Donatismus, die Vorstellung, nur Würdige könnten das Sakrament wirksam spenden (s.o.). Diese Vorstellung wird abgelehnt.
Neben den sieben Sakramenten gibt es zahlreiche Sakramentalien. Sakramentalien, so heißt es im neuen Römischen Katechismus, sind
"heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden" (KKK Nr. 1667).
Die Sakramentalien sind also keine vollgültigen Sakramente, sondern sie führen zum Empfang der Sakramente hin. Sie bestehen z.B. in einem Gebet, einem bestimmten Zeichen, etwa auch einer Handauflegung, dem Kreuzzeichen oder Weihwasser, wenn es ausgeteilt wird. Und im Unterschied zu den Sakramenten verleihen sie nicht die Gabe des Heiligen Geistes, sondern bereiten nur dazu vor, die Gnade zu empfangen und mit der Gnade mitzuwirken (KKK Nr. 1667 ff.).
Was gehört ferner zu den Sakramentalien?
Segnungen von Personen, Gegenständen, Orten und Mahlzeiten, also auch das Tischgebet, das Einweihen von Kirchen, Altären, Glocken, Friedhöfen, von allen möglichen liturgischen Gegenständen. Solche Gegenstände werden für den liturgischen Gebrauch eingesegnet. Es gibt auch Altarsegnungen, Altarweihen und ähnliches.
Der Sakramentalienbegriff hängt eng zusammen mit katholischen Bräuchen wie etwa dem Reliquienkult, Wallfahrten, Prozessionen, Kreuzwegandachten, Rosenkranzgebeten, Medaillenskapulieren und ähnlichen Gegenständen, die für Katholiken vor allem im Volksglauben eine große Bedeutung haben. In der Reliquienverehrung etwa werden die Gebeine verstorbener Heiliger nicht angebetet, aber verehrt (Heiligenverehrung). Sie sollen eine segnende Wirkung auf die Gläubigen ausüben, sie Hinführen zum Empfang der Sakramente, durch welche dann die "volle Gnade des Heiligen Geistes" vermittelt wird. In dem Dokument von Puepla 448, das im Katholischen Katechismus unter Nr. 1676 zitiert wird, wird einiges Aufschlussreiche über diese katholische Volksfrömmigkeit ausgeführt:
"Die Religiösität des Volkes ist in ihrem Kern eine Ansammlung von Werten, die mit christlicher Weisheit auf die großen Existenzfragen Antwort gibt. Die katholische Volksweisheit hat eine Fähigkeit zur Lebenssynthese; so führt sie in schöpferischer Weise das Göttliche und das Menschliche, Christus und Maria, Geist und Leib, Gemeinschaft und Institution, Person und Gemeinschaft, Glauben und Vaterland, Verstand und Gefühl zusammen. Diese Weisheit ist ein christlicher Humanismus, der von Grund auf die Würde jeder Person als Kind Gottes bejaht, eine grundsätzliche Brüderlichkeit begründet, lehrt, der Natur zu begegnen und die Arbeit zu verstehen und Gründe zur Freude und zum Humor, auch inmitten eines sehr harten Lebens, bereitstellt."
Und diese Lebenssynthese, das Aufgreifen von volksfrömmigkeitlichen Erfahrungen und zur Erhebung in die religiöse Sphäre einer solchen Volksfrömmigkeit, die durch gewisse Gegenstände, Orte und Reliquien über die Jahrhunderte gewachsen ist, wird integriert in das katholische Gesamtsystem und dann auch dem Gläubigen erlaubt als segenstiftendes Mittel. Mein Vorwurf dabei lautet, daß hier — um mit Adolf von Harnack zu reden — die "Hellenisierung des Christentums" eingetreten ist, die dann weitergeführt wurde zu einer Paganisierung (Verheidung) des Christentums, zumindest teilweise. Es ist so, daß hier heidnisches Denken eingedrungen ist, sich vermischt hat mit christlichen Elementen und diese zum Teil außer Kraft gesetzt, zum Teil verschluckt und verdeckt werden. Noch einmal eine zusammenfassende Definition aus dem Katechismus:
"Als Sakramentalien bezeichnet man die von der Kirche eingesetzten heiligen Zeichen, die dazu bestimmt sind, die Menschen auf den Empfang der Frucht der Sakramente vorzubereiten und die verschiedenen Lebensumstände zu heiligen" (KKK Nr. 1677).
Wie sind im Unterschied hierzu das reformatorische Sakramentsverständnis aus? Für die Reformatoren gibt es zunächst einmal nur zwei, eventuell auch drei Sakramente: Taufe und Abendmahl und eventuell Beichte oder Buße, wobei das Dritte für Luther eine Konsequenz des Abendmahls bzw. eine Voraussetzung dafür ist und damit untrennbar zusammenhängt. Und somit kann man fast von zweieinhalb Sakramenten reden. Die Ohrenbeichte, in dem Sinne, wie sie die Katholische Kirche praktiziert, hat Luther schließlich doch kritisiert, und auch bezüglich des Tauf- und Abendmahlsverständnisses gibt es fundamentale Unterschiede zur römisch-katholischen Auffassung. Ein noch größerer Unterschied besteht zwischen der Sakramentsauffassung der Katholischen Kirche und der symbolischen Betrachtung von Taufe und Abendmahl bei den Reformierten (s.u.).
Nach dem lutherischen Verständnis sind Sakramente konstituiert durch Wort und Zeichen. Ein Sakrament wird betrachtet als "eine heilige, von Gott angeordnete Handlung, in der mittelst eines äußeren und sichtbaren Zeichens die Heilsgnade dem Menschen zugeteilt oder der Mensch, wenn er sie schon besitzt, derselben vergewissert wird" (H. Schmid, Die Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche. Dargestellt und aus den Quellen belegt, Gütersloh, 10. Aufl. 1983, S. 332). Zugeteilt wird die Heilsgnade nach lutherischem Verständnis durch die Taufe, vergewissert durch das Abendmahl.
Zwei Merkmale müssen zusammentreffen: Erstens muß "ein besonderer göttlicher Wille" vorliegen, dass durch eine heilige Handlung ein äußeres Element zum Sakrament werden soll, eben durch den Zuspruch des Wortes Gottes. Ein äußeres Element muß vorhanden sein und das ist im Fall der Taufe das Wasser und im Fall des Abendmahls Brot und Wein. In der Beichte fehlt dieses äußere Element. Deshalb wurde die Beichte auch nicht als vollgültiges Sakrament gerechnet.
Zu dem äußeren Element kommt als zweites Merkmal das göttliche Wort, in dem die Verheißung vermittelt wird, dass durch die Anwendung dieses Elements die evangelische Heilsgnade vermittelt werden soll:
"Accedit verbum ad elementum — et fit sacramentum!" — "Es tritt das Wort zum Element — und es entsteht das Sakrament" (Augustin).
Bei der lutherischen Sakramentsausfassung sind also Wort und Element konstitutiv: das Element als äußeres Zeichen und das Wort als das, welches dieses äußere Zeichen begründet. In dem Element, das durch das Wort geweiht ist, wirkt zugleich ein unsichtbares Höheres, eben die Transzendenz Gottes, hinein; nicht so, daß die Elemente umgewandelt würden — Wasser bleibt Wasser, Wein bleibt Wein, Brot bleibt Brot — aber Christus ist völlig gegenwärtig "in, mit und unter" diesen Elementen. Es geschieht also keine materielle Umwandlung (Transsubstantiation) wie nach der katholischen Lehre, aber trotzdem sind laut Luther diese Elemente Christus, indem sie Christi Gegenwart völlig vermitteln. Christus ist nicht als Brot und Wein, sondern in, mit und unter Brot und Wein gegenwärtig (Konsubstantiation).
Hier finden wir im lutherischen Verständnis den Verbindungsgedanken: Christus verbindet sich mit Brot und Wein und ermöglicht so dem Glaubenden seine völlige und heilstiftende Gegenwart beim Empfang des Sakraments. Dagegen vertritt die reformiert-zwinglianische Auffassung einen rein symbolischen Begriff von Brot, Wein und auch dem Taufwasser.
Luther hat die Vorenthaltung des Kelchs kritisiert und in Einklang mit den hussitischen Brüdern gefordert, daß das Abendmahl sub utraque, d.h. in beiderlei Gestalt gereicht wird, und er hat das auch praktiziert. Ferner lehnte Luther den Gedanken ab, daß die Messe ein Opfer sei im Sinne einer Wiederopferung Christi auf unblutige Weise auf dem Altar. Dass er statt sieben Sakramenten nur zwei, vielleicht sogar drei Sakramente, wenn man die Beichte hinzurechnet, vertreten hat, ist bereits ausgeführt, aber entscheidend war, daß Luther den ganzen Sakramentsbegriff von Wort und Glaube 'promissio et fides' (Verheißung und Glaube) neu füllte. So konnte Luther sagen: "Der Glaube rechtfertigt und nicht das Sakrament." Und weiter:
"Darum laßt uns die Augen auftun und lernen, mehr das Wort als das Zeichen, mehr den Glauben beachten als das Werk oder den Nutzen (usus) des Zeichens, da wir wissen: wo die göttliche Verheißung ist, wird der Glaube gefordert und daß beides so notwendig ist, daß keines ohne das andere wirksam sein kann" (zit. nach: H. J. Iwand, Luthers Theologie, München 1974, unter Hinweis auf WA 6, 533, S. 29 ff.).
Das Sakrament bringt nichts nach Luther, außer dem, dass der Mensch auch glaubt. Die Sakramente sind nichts anderes als eine Form des Wortes Gottes. Das Wort Gottes ist Christus selber und wird in der Predigt und durch die Sakramente auch offenbar und vergegenwärtigt. Das Sakrament ist also nichts anderes, als eine besondere Form der Predigt und der Verkündigung, wo eben die Gegenwart Christi ganz konkret schmeckbar und fühlbar erfahren wird. So findet sich bei den Reformatoren die bekannte Auffassung, dass beim Abendmahl das Wort Christi das Testament ist, und Brot und Wein sind das Sakrament. Und es ist mehr an dem Testament als an dem Sakrament gelegen.
Nun betrachten wir die sieben Sakramente, welche die Katholische Kirche lehrt, im Einzelnen.
Im katholischen Denken wird in der Dogmatik die Taufe als Wiedergeburt gelehrt. Die Wiedergeburt, die geistliche Geburt des Menschen, geschehe bereits in der Taufe — und das ist in der Regel die Säuglingstaufe. Woran liegt das? Im Neuner-Roos wird auf Seite 362 einleitend zur Taufe so formuliert:
"Die Taufe ist das Sakrament, das den Menschen von der Erbschuld und der persönlichen Schuld befreit, das ihn Christus und seiner Kirche eingliedert. Es ist also die Pforte zu neuem, übernatürlichem Leben."
Im einzelnen wird in den katholischen Dekreten ausgeführt, dass die Taufe zum Heil notwendig ist, zumindest grundsätzlich von unverschuldeten Ausnahmen abgesehen, dass sie die Nachlassung der Erbsünde und aller persönlichen Sünden bewirkt, auch die Nachlassung aller Sündenstrafen, dass sie die heiligmachende Gnade mitteilt, die Eingliederung in Christus hervorbringt, die Zugehörigkeit zur Kirche konstituiert und den Einzelnen, der getauft wird, auch auf die Gesetze der Kirche verpflichtet und schließlich dem Einzelnen ein unauslöschliches Merkmal, einen Character indelebilis, einprägt, den er Zeit seines Lebens nicht mehr ablegen kann, selbst wenn er aus der Katholischen Kirche oder überhaupt aus den Kirchen austritt (ebd., S. 362 f.). Der römisch-katholische Katechismus äußert sich unter Nr. 1250 folgendermaßen zur Taufe von Kindern:
"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbsünde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bedürfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind. Daß die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist, tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage. Die Kirche und die Eltern würden dem Kind die unschätzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gewährten."
Es wird also behauptet, durch die Taufe werde man bereits Kind Gottes und man nehme dann Teil am Glauben der Kirche. Es wird im Katholizismus viel mehr der Glaube der Kirche betont als der individuelle Glaube. Man ist also eingebunden in diesen bergenden Rahmen der weltweiten Katholischen Kirche. Entscheidend ist, daß hier die Taufwiedergeburt gelehrt wird. Das ist auch bei strengen lutherischen Lehren so, aber es ist nicht biblisch (s.u.). Luther selber hat — im Unterschied zu manchen seiner Nachfolger — den Glauben sehr stark betont, viel mehr als die Taufe. Für ihn stand fest: Ohne Glaube kann die Taufe nicht selig machen.
Nach katholischem Verständnis soll man "im Glauben der Kirche" glauben, was nicht falsch ist, falls die Kirche richtig lehrt (s. hierzu aber unter: Sonderlehren der Römisch-Katholischen Kirche). Für Katholiken ist der individuelle Glaube nicht so wichtig wie im protestantischen Verständnis, aber dadurch unterbleibt leider oft die individuelle Überprüfung des von der Kirche vorgeschriebenen Glaubensguts (s. Schrift, Tradition und Lehramt).
So heißt es unter Nr. 1253 f. des Katholischen Katechismus:
"Der Glaube, der zur Taufe erforderlich ist, muß nicht vollkommen und reif sein; es genügt ein Ansatz, der sich entwickeln soll. An den Katechumenen oder seinen Paten wird die Frage gerichtet: 'Was erbittest du von der Kirche Gottes?' Und er antwortet: 'Den Glauben!' Bei allen Getauften, ob sie nun Kinder oder Erwachsene sind, muß nach der Taufe der Glaube wachsen."
Am Wachstum des Glaubens sollen Pate und Patin mitwirken (KKK Nr. 1255).
Taufen übrigens kann der Bischof, der Priester, der Diakon und im Notfall jeder Mensch, wenn er die richtige Absicht hat und die Dreieinigkeit dabei benennt: 'Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.' So etwa im Falle einer Nottaufe, die auch im katholischen Bereich dann möglich ist, gewissermaßen damit der Mensch noch eingegliedert wird in den Leib Christi, bevor er stirbt, gerade bei Kindern oder auch Säuglingen, die noch nicht getauft sind und eine lebensbedrohliche Krankheit haben. Also jeder kann in Ausnahmefällen taufen, aber in der Regel eben Priester, Diakon oder Bischof.
Was die Frage der Taufwiedergeburt angeht, beruft man sich vor allem auf Johannes 3, 3-5, wo der Herr zu Nikodemus sagt:
"Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht von neuem geboren (oder wiedergeboren) wird, kann er das Reich Gottes nicht sehen. Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen."
Die klassische katholische Auslegung lautet, dass "Wasser" die Taufe bedeute und dass Geistempfang auch schon mit der Taufe und dann wachstümlich im Glauben, in der Firmung etc. gegeben sei. Taufe sei nur der Anfang des Wirkens und der Sendung des Heiligen Geistes, und der Heilige Geist entfalte sich in tieferer Weise dann im Leben des Gläubigen durch die weiteren Sakramente, vor allem die Firmung, die Beichte und die Eucharistie.
Die Taufe gliedert also den Einzelnen in den Leib Christi ein. Sie macht ihn nach katholischem Verständnis zu einem Glied des Leibes Christi. Sie ist also ein Aufnahmegeschehen in die Kirche, welche ja nach katholischem Verständnis der Leib Christi ist. Christus ist das Ursakrament und die Taufe ist die Eingliederung als Sakrament in das Ursakrament der Kirche, der Ecclesia. Die Taufe bewirkt dann auch die Einheit der Christen, sie ist das "sakramentale Band der Einheit", wie es im Katechismus Nr. 1271 formuliert wird. Sie bewirkt ein "unauslöschliches geistliches Siegel" (KKK Nr. 1272 ff.). Der Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus eingegliedert ist, wird gesagt.
Im reformatorischen Verständnis hingegen ist es zwar auch so, daß die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche begründen kann, aber sie wirkt eben nicht ex opere operato, sondern indem der Glaube die Taufe mit der Wirkung erfüllt. Martin Luther stand vor der Problematik — er hing ja an der Kleinkindertaufe fest — wie nun der Glaube bei diesen Kindern festzumachen ist. Er hat zwischen mehreren Deutungen geschwankt: Einmal hat er vom Glauben der Kinder gesprochen, dass sie eine Art Urvertrauen haben, wie es etwa in bestimmten Psalmen angedeutet wird:
"Du hast mich gekannt vom Mutterleib an, im Schoß meiner Mutter hast du mich bereitet. Auf dich bin ich geworfen vom Leib meiner Mutter an." (Psalm 71).
"Von allen Seiten umgibst du mich." (Psalm 139).
Der andere Deutungsversuch ist, dass die Paten einen stellvertretenden Für-Glauben für die Kinder üben, der dann zum eigenen Glauben der Kinder durch das Gebet der Paten und auch der Eltern werden kann.
Was ist aus biblischer Sicht zur Taufe zu sagen?
Die Taufe wird im Neuen Testament — im Unterschied zum Glauben — nicht als heilsnotwendig betrachtet. Es heißt in Mk 16,16:
"Wer da glaubt und getauft wird, wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden."
Die Taufe ist in der zweiten Satzhälfte nicht genannt. Auch der Verbrecher am Kreuz, der am gleichen Tag wie Jesus Christus starb, ging — ohne vorherige Taufmöglichkeit — mit dem Herrn ins Paradies ein (Lk 23,42f.). Dennoch freilich stellt die Taufe eine wichtige Handlung für die Aufnahme in die christliche Gemeinde dar.
Im Neuen Testament wird explizit nur von der Taufe Gläubige r berichtet, nicht von der Taufe Unmündiger oder gar Unbekehrter. Der Ablauf ist in der Regel so: Der Betreffende hört die Botschaft vom Heil, kehrt zu Jesus Christus um, glaubt an ihn und wird getauft. Diese Reihenfolge finden wir beim Volk an Pfingsten (Apg 2,41), beim äthiopischen Schatzmeister (Apg 8,35 ff.), bei Saulus (Apg 9,17f.), bei Krispus (Apg 18,8) und anderen. Zusammenfassend lässt sich zur Tauflehre des Neuen Testaments Folgendes sagen:
"Und sie sagten ihm das Wort des HERRN und allen, die in seinem Hause waren " (Apostelgeschichte 16,32).
"Krispus aber, der Synagogenvorsteher, kam mit seinem ganzen Hause zum Glauben an den HERRN ; und viele Korinther, die zuhörten, wurden gläubig und ließen sich taufen" (Apostelgeschichte 18,8).
Also auch hier die Reihenfolge: erst bußfertiger Glaube aufgrund der Wortverkündigung — und dann erst Taufe. Ferner ergibt sich aus den klaren Grundlehren des Neuen Testaments die Folgerung, daß in Matthäus 28,19-20 die Jünger aus allen Völkern (und nicht die Völker als Gesamtheit!) gemeint sind, die getauft und nach ihrer Bekehrung weiter im Glaubensleben unterwiesen werden. Gemeinde Jesu ist im Neuen Testament durchgehend Jüngergemeinde — und nicht Volkskirche!
Im Neuner-Roos heißt es auf Seite 370:
"Das Sakrament der Firmung vollendet das Taufsakrament. Ist die Taufe das Sakrament der Wiedergeburt zu neuem übernatürlichen Leben, so ist die Firmung das Sakrament der Reife und Mannbarkeit." Sie tritt "zur Taufe ergänzend" hinzu.
Warum ist nach katholischem Verständnis die Firmung zusätzlich zur Taufe notwendig? Sie soll in einem späteren Lebensalter, in dem die Kinder oder Jugendlichen das bewusst wahrnehmen können, eine Stärkung und Verankerung im Glauben sein, der durch die Taufgnade angestoßen wurde. Es soll eine Stärkung im Glauben sein und vollends ein unauslöschliches Merkmal einprägen. Die Firmung wird gespendet durch die Handauflegung eines Bischofs, verbunden mit der Salbung mit heiligem Öl (Chrisam), das vom Bischof geweiht ist (ebd.).
Das Chrisam wird dem Einzelnen bei der Firmung vom Bischof auf die Stirn bezeichnet und dann schlägt er mit seinem Hirtenstab wie bei einer Ritterehrung auf die Schulter und weiht den Einzelnen oder die Einzelne dem Herrn als einen Ritter oder eine Ritterin Christi. Diese bischöfliche Erhebung zum Streiter Christi muss jedoch nicht immer so gemacht werden.
Nach dem römischen Katechismus ist der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig. Der Einzelne wird mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. Die Firmung besitzt laut KKK Nr. 1303 folgende Wirkungen:
"Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft ... sie vereint uns fester mit Christus; sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes; sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche; sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes."
Wo findet sich nach katholischer Sicht eine biblische Begründung für die Firmung? Die Firmung wird in der katholischen Literatur begründet mit Stellen aus Apostelgeschichte 8 und 19. In Apg. 8, 15-17 wird berichtet:
"Diese kamen hinab und beteten für sie, daß sie den heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die Hände auf sie, und sie empfingen den heiligen Geist."
Und in Apg. 19, 6 heißt es:
"Und da Paulus die Hände auf sie legte, kam der heilige Geist auf sie, und sie redeten in Zungen und weissagten."
Von diesen Stellen ausgehend wird gefolgert, daß die Taufe unterschieden sein kann von der Sendung des Heiligen Geistes und es noch einmal einer besonderen Handauflegung bedarf, bei der dann die Gaben des Geistes herabkommen, verliehen werden und ausströmen im Leben des Einzelnen. Nun handelt es sich allerdings bei diesen Stellen um eine besondere Missionssituation, die eine neue Volksgruppe — hier die Samaritaner und Epheser — zum Heilsvolk hinzuführt. Es fehlt der Befehl, es wird nur berichtet von einer besonderen Situation, die sich nicht verallgemeinern und schon gar nicht zu einem Sakrament überhöhen läßt.
Von Epheser 1,13 her wird deutlich, daß die Versiegelung mit dem Heiligen Geist mit dem Glauben verbunden ist und nicht mit der Taufe oder gar einer "Firmung", welche sich nirgends in der Bibel findet:
"Ihr seid versiegelt worden mit dem Heiligen Geist, als ihr gläubig wurdet."
Die Beichte heißt in der Katholischen Kirche offiziell Bußsakrament, und sie wird praktiziert als Ohrenbeichte, die zwischen dem einzelnen Christen und dem Priester im Beichtstuhl erfolgt. Der Priester sitzt auf der einen Seite von einer durchlässigen Wand und der Beichtiger oder die Beichtigerin, wie man das nennt, auf der anderen Seite.
Es gibt auch im evangelischen Bereich die Beichte als kirchliche Handlung, die ein allgemeines Sündenbekenntnis im Gottesdienst ist und den Zuspruch der Vergebung vorne vom Altar beinhaltet. Das wird grundlegend in vielen evangelisch-liturgischen Gottesdiensten so gehandhabt, dass Beichte und Sündenvergebung als erster Teil des Gottesdienstes kommen. Bei der Beichte ist vieles von den Reformatoren beibehalten und übernommen worden. Die Ohrenbeichte ist allerdings immer mehr zugunsten einer Generalbeichte, die dann kollektiv im Gottesdienst erfolgt, abgeschafft worden. Es existieren heute allerdings im evangelischen Bereich wieder Tendenzen zurück zur Einzelbeichte. Dietrich Bonhoeffer hat dies unter anderem in seinem Buch "Nachfolge" mit guten Gründen genannt.
Was im Katholizismus besonders problematisch ist, ist der Zwang, alle Sünden möglichst komplett dem Priester zu sagen (Beichtzwang), um an der Eucharistie teilnehmen zu dürfen. Problematisch ist auch, daß dem Priester letztlich das Monopol zugesprochen wird, die Lossprechung (Absolution) von den Sünden zu gewähren. Hingegen kann man nach evangelischem Verständnis bei jedem Ältesten der Gemeinde beichten und "einander die Sünden bekennen" oder auch vor Gott allein im "stillen Kämmerlein" — im Vertrauen, dass bei wirklicher Buße und Reue die Lossprechung direkt durch Gott erfolgt (vgl. Ps 32,5; Mt 6,6; 1. Joh 1,9; Jak 5,13-16). Demgegenüber heißt es im Tridentinischen Konzil im Sakramentendekret über Buße, Kanonicus 10:
"Wer sagt, nicht nur die Priester seien die Spender der Lossprechung, sondern an jeden Christusgläubigen sei das Wort gerichtet, 'Was ihr auf Erden binden werdet ...', so daß jeder kraft dieser Worte von Sünden lossprechen könne, der sei ausgeschlossen."
Das Sakrament der Weihe bezieht sich insbesondere auf die Weihe von Priestern, Bischöfen und Diakonen (s. Amtsverständnis). In Nr. 1536 des römischen Katechismus wird formuliert:
"Die Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausgeübt wird bis zum Ende der Zeit. Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes. Sie umfaßt drei Stufen: den Episkopat (Bischöfe), den Presbyterat (Priester) und den Diakonat (Diakone)."
Die katholische Deutung dieser Begriffe stimmt jedoch mit den neutestamentlichen Tatbestand nicht völlig überein, denn Episkopoi können auch einfach die Ältesten als Aufseher über die Gemeinde sein. Presbyter ist das gleiche Wort wie Episkopoi, nur bezieht sich das mehr auf die persönliche Reife und nicht auf das Aufseheramt, sondern die Ältestenfunktion, auch von der Autorität des Alters her. Und Diakonat ist das Dienstamt (ausführlicher s. Amtsverständnis).
Die Weihe erfolgt durch die Ordination als einen sakramentalen Akt, wodurch der Einzelne in die Körperschaft der Bischöfe, Priester und Diakone eingegliedert wird. Der lateinische Begriff für Weihe ist consecratio (wörtlich: Ein-Heiligung). Jemand wird in das heilige Amt eingeführt, ausgesondert zum Dienst an der Kirche. Und diese Konsekration bzw. Weihe oder Ordination als sakramentaler Akt verleiht dem Einzelnen eine Gabe des Heiligen Geistes, die es ihm gestattet, eine "heilige Gewalt" (sacra potestas) auszuüben.
Christus selber gilt als das Vorbild, der Urtypus des Priesters, der oberste Hohepriester (Priester, König und Prophet). Und der Priester wiederum handelt in der Katholischen Kirche kraft des Weihesakramentes in der Person Christi, des Hauptes (in persona christi capitis; KKK Nr. 1548). Während der Priester nach römisch-katholischem Verständnis Abbild Christi ist, ist der Bischof sogar Abbild Gottes des Vaters (typos tou patros; KKK Nr. 1549). Die Weihe bzw. die Gegenwart Christi im Amtsträger ist nicht so zu verstehen, daß dadurch der Einzelne gegen alle menschlichen Schwächen, Versuchungen und Verfehlungen gefeit wäre. Er wird nicht vollkommen, aber er bekommt eine neue Qualität zur Bevollmächtigung des Dienstes, insbesondere der Sakramentsverwaltung. Während die Priester- und Diakonatsweihe unvollkommene Formen der Weihe sind, ist die Bischofsweihe diejenige, welche die Fülle des Weihesakramentes übermittelt. So heißt es im Katechismus unter Nr. 1557:
"Das 2. Vatikanische Konzil lehrt, daß durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen Väter das Hohepriestertum die Höchstform (summa) des heiligen Dienstes genannt wird."
Und im nächsten Abschnitt, Nr. 1558:
"Die Bischofsweihe überträgt mit dem Amt der Heiligung auch die Ämter des Lehrens und des Leitens. Es wird offensichtlich, daß durch das Auflegen der Hände und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so übertragen und die heilige Prägung so aufgedrückt wird, daß die Bischöfe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, übernehmen und in seiner Person handeln."
Die Bischöfe handeln also als Repräsentanten Christi, und der oberste Repräsentant Christi ist das Haupt der Bischöfe, der Papst. Der einzelne Bischof jedoch hat im Unterschied zum Papst, der die Universalgewalt über die gesamte Weltkirche und zugleich über die Kirche in Rom ('urbi et orbi') ausübt, lediglich das Hirtenamt über die Teilkirchen inne, die ihm speziell anvertraut sind.
Die Priester sind Mitarbeiter der Bischöfe. Sie sind nichts aus sich selber heraus, sondern nur Beauftragte und Mitarbeiter des Papstes und der ihn in den Partikularkirchen repräsentierenden Bischöfe. Man sieht hierbei die strenge hierarchische Anordnung.
In Neuner-Roos Nr. 722 wird ausgeführt, daß der Priester Jesus Christus vertritt, insbesondere im Altardienst, also bei der eucharistischen Handlung und Wandlung. Wörtlich heißt es:
Er tritt "an den Altar als Diener Christi, niedriger als Christus stehend, aber höher als das Volk. Das Volk aber, das unter keiner Rücksicht die Person des göttlichen Erlösers darstellt, noch Mittler ist zwischen sich selbst und Gott, kann in keiner Weise priesterliche Rechte genießen."
Dies gilt abgesehen von dem Laienpriestertum, was aber nichts mit dem Amtspriestertum zu tun hat, weil ja allein das Amtspriestertum geweiht ist und die heiligen Handlungen vollziehen darf. Unter Neuner-Roos Nr. 723 heißt es weiter: An der Opferdarbringung "nehmen die Gläubigen auf ihre Art teil", indem sie ihre Lob- und Dankopfer, vor allem auch durch ihr Leben und den Empfang der Eucharistie darbringen.
"Der Diener des Altars vertritt die Person Christi. Die liturgische Handlung ist ausschließlich Aufgabe des von Gott dazu berufenen Dieners; es gilt vielmehr deshalb, weil das Volk seine Gesinnungen des Lobes, der Bitte, der Sühne und Danksagung mit den Gesinnungen oder der inneren Meinung des Priesters, ja des Hohenpriesters selbst zu dem Zwecke vereinigt, daß sie in der eigentlichen Opferdarbringung auch durch den äußeren Ritus des Priesters Gott, dem Vater, entboten werden."
Warum fordert die Katholische Kirche für ihre Priester und Bischöfe den Zölibat (vorgeschriebene Ehelosigkeit)? Der Priester soll ganz seiner Aufgabe hingegeben sein, der Gemeinde als dem unsichtbaren Leib Christi zu dienen. Ferner hat man unter neuplatonischen Einfluß Sexualität auch in der Ehe mit dem Makel des Unreinen behaftet gesehen, so dass man sich nicht vorstellen kann, dass der Priester eine Frau haben soll und dann auch die Wandlung im Gottesdienst vergegenwärtigen kann. Das sind zwei Denkebenen, die katholisch mit vom Neuplatonismus beeinflussten asketischen Reinheitsidealen nicht zusammenzubringen sind. Der Zölibat wurde übrigens erst im Mittelalter (im Jahr 1074) eingeführt und noch verschärft, als das Wandlungsdenken dogmatisiert wurde, spätestens beim vierten Laterankonzil (1215). Wenn also eine Wandlung des Göttlichen in menschliche Materie oder in menschlicher Materie Göttliches geschieht, dann muss derjenige, der diesem Geschehen assistiert oder es anleitet, sich ebenfalls in dieser "heiligen Sphäre" befinden — heraus aus der Welt und weltlichen Bereichen. Er muss Mittler zwischen Gott und Mensch und so ehelos wie Christus selber sein als Repräsentant Christi. Indem der Priester Christus repräsentiert und da ja auch Christus ehelos war, ist auch ihm dieses auferlegt.
Die Heilige Schrift sagt demgegenüber, dass es zwar eine Berufung in die Ehelosigkeit geben kann, aber dass diese nicht zwingend mit dem ("evangelischen") Pfarrdienst gekoppelt sein muss, sondern die Berufung zur Ehelosigkeit kann in allen Berufen erfolgen, muss aber nicht unbedingt mir dem Verkündigungs-, Lehr- oder Leitungsdienst in der Gemeinde verbunden sein. Im Gegenteil, es heißt ja, dass ein Ältester ("Bischof") seinem Hause gut vorstehen soll. Beim Aufseher bzw. Episkopos ist ausdrücklich von Frau und Kindern die Rede: Er soll
"Mann einer einzigen Frau" sein, seinem
"eigene Haus gut vorstehen"
und "gehorsame Kinder haben in aller Ehrbarkeit" (1. Tim 3,2 ff.).
Die Bibel bezeichnet eine erzwungene Ehelosigkeit ohne spezielle innere Berufung (die es durchaus auch gibt; Mt 19,12) als "Lehre von Dämonen" (1. Tim 4,1-5). Der Apostel Petrus, der nach katholischer Lehre als "erster Papst" gilt, war verheiratet, denn es wird uns berichtet, dass Jesus seine Schwiegermutter geheilt hat (Mt 8,14-17).
Das Trienter Konzil hat einen Ausschluss verkündet, was die Frage des Priesteramtes angeht:
"Wer sagt, im Neuen Bund gäbe es kein sichtbares und äußeres Priestertum oder keine Vollmacht, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu verwandeln und darzubringen, Sünden zu vergeben und zu behalten, sondern nur das Amt und den bloßen Dienst an der Verkündigung des Evangeliums, oder, daß solche, die nicht predigen, überhaupt keine Priester seien, der sei ausgeschlossen."
Und demgegenüber betonte evangelischerseits die Apologie der Confessio Augustana (CA), Artikel 13:
"Das Priesteramt verstehen die Gegner nicht vom Amt des Wortes und der Sakramente her, die anderen darzureichen sind, sondern sie verstehen es vom Opfer her, wie wenn im Neuen Testament das Priesteramt dem levitischen Priestertum ähnlich sein müßte, das für das Volk opfert und für die anderen die Sündenvergebung verdient. Wir lehren, daß das Opfer des am Kreuz sterbenden Christus ausreichte für die Sünden der ganzen Welt und außerdem keiner anderen Opfer mehr bedarf, wie wenn jenes (Opfer) nicht hingereicht hätte für unsere Sünden. Deshalb werden die Priester nicht zu irgendwelchen Opfern berufen, die sie gleichsam nach dem Gesetz für das Volk vollziehen müssen, daß sie durch sie dem Volk die Sündenvergebung verdienen, sondern sie werden berufen, das Evangelium zu lehren und die Sakramente dem Volk darzureichen."
Man kann den Unterschied zwischen katholischem und protestantischem Amtsverständnis mit dem Begriffspaar 'Wesensmäßige Wirkung der Ordination und funktionales Amtsverständnis' auseinanderhalten. Im katholischen Denken geschieht die Einprägung eines neuen Wesensmerkmales, des 'character indelebilis' in dem Amtsträger, der eine neue Qualität seines Seins erfährt. Und im evangelischen Verständnis geschieht eine Beauftragung zu einer gewissen Funktion, also eine funktionale Einsetzung und keine Wesensverwandlung dieses Menschen. Wesensverwandlung nur insofern, als bei allen Christen durch die Wirkung des Heiligen Geistes die neue Geburt geschieht, aber nicht eine spezielle Weihe zu einem bestimmten Amt, sondern nur eine Beauftragung durch die evangelische Ordination, bestimmte Funktionen auszuüben (s. ausführlicher: Amtsverständnis).
Nach katholischem Verständnis geschieht auch bei der Ehe die sakramentale Mitteilung einer heilschaffenden Gnade. Der Eheschluss ist somit weniger ein menschliches, als vielmehr ein göttliches Geschehen. Die Ehe ist ein Sakrament, weil es sich nach katholischem Verständnis hier um ein Handeln Gottes dreht. In der Katholischen Kirche wird daher Ehescheidung und Wiederheirat Geschiedener nicht akzeptiert. Betroffene werden gemäß offizieller Lehre bisher von der Eucharistie ausgeschlossen. Allerdings gibt es "Hintertüren", etwa eine "Annullierung" zweifelhafter Ehen.
"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen", sagt auch Jesus Christus (Mt 19). Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau. Ehen werden auf Erden geschlossen auf dem Standesamt und in der Gemeinde gesegnet. Eine besondere sakramentale Gnadenmitteilung ist nicht vorhanden. Scheidung und Wiederheirat sind unter gewissen Umständen möglich. Jürgen Kuberski schreibt zu dieser — auch unter evangelischen Christen umstrittenen — Frage:
"In der frühen Christenheit war die Ehescheidung in einigen Fällen erlaubt, wobei man sich auf die Ausnahmeregeln Jesu (Mt 5,32; 19,9) berief ... Während in der Frage der Ehescheidung Einigkeit bestand, gab es jedoch in der Frage der Wiederheirat Geschiedener unterschiedliche Positionen: Einige Theologen und Bischöfe erlaubten sie, andere nicht. Zum Beispiel gestattete die Synode von Elvira im Jahr 306 sogar der Frau eines ehebrecherischen Mannes keine Wiederheirat. In der Rechtssammlung des Gratian (12. Jahrhundert) wurde die Wiederheirat kategorisch abgelehnt, und das Konzil zu Trient (1545-63) untersagte sogar die Scheidung bei vorangegangener Untreue des Ehepartners — im Gegensatz zur Auslegung und Praxis der vorhergehenden Jahrhunderte. Luther, Zwingli, Melanchthon und andere Reformatoren erlaubten die Ehescheidung und Wiederheirat aufgrund von ehelicher Untreue, das calvinistische "Westminster-Bekenntnis" von 1647 erkennt Ehebruch oder "mutwilliges Verlassen" (aufgrund von 1. Kor. 7,15) als legitime Scheidungsgründe an. Die meisten konservativen evangelischen Christen der Neuzeit vertreten die Position, daß mindestens aufgrund von Ehebruch eine Scheidung und Wiederheirat erlaubt ist. Über weitere Scheidungsgründe und die Frage der Wiederheirat gehen die Meinungen jedoch auseinander. Auslegungen evangelischer Christen, die sich gegen jegliche Scheidung, egal aus welchen Gründen, aussprechen, sind relativ selten und kaum älter als hundert Jahre ...
Aufgrund des biblischen Befundes, der durch die Auslegungsgeschichte weitgehend bestätigt wird, ist somit nicht jede Ehescheidung zu verwerfen. Es ist wichtig, zu klären, aus welchen Gründen eine Ehescheidung beabsichtigt ist bzw. bereits stattgefunden hat. Eine Wiederheirat ist nur dann akzeptabel, wenn die Scheidung aus legitimen Gründen erfolgte. Dennoch sollte man nicht leichtfertig einer Ehescheidung zustimmen, sondern auf die Versöhnung von geschiedenen Ehepartnern hinarbeiten, wenn das noch möglich ist, denn Gottes eigentliche Absicht ist nicht Scheidung und Wiederheirat, sondern eine lebenslange Ehe" (J. Kuberski, Ehescheidung und Wiederheirat — was sagt die Bibel wirklich?, in: L. Gassmann / H. Jantzen / J. Kuberski, Geschieden und doch Hoffnung, Birkenfeld 2002, S. 84 f.).
Die Krankensalbung hieß früher auch 'Letzte Ölung'. Wie der Name Letzte Ölung besagt, wird dieses Sakrament insbesondere Sterbenden verliehen und zwar ausschließlich durch einen Priester, im Notfall allerdings auch durch Laien. Man beruft sich damit auf Jakobus 5,14, wo die Rede davon ist, dass die Ältesten dem Kranken die Hände auflegen und ihn mit Öl salben, wenn er seine Sünden bekannt hat und dass es dann besser mit ihm würde:
"Und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jak 5,15).
In diesem Zusammenhang heißt es im Römischen Katechismus unter Nr. 1527, 1530 und 1531:
"Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen, der die mit schwerer Krankheit oder mit dem Alter gegebenen Schwierigkeiten durchmacht, eine besondere Gnade ... Nur Priester (Presbyter und Bischöfe) können die Krankensalbung spenden; sie verwenden dazu Öl, das vom Bischof oder im Notfall vom Zelebranten selbst geweiht worden ist ... Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung der Stirn und der Hände des Kranken (im römischen Ritus) oder weiterer Körperstellen (in den ostkirchlichen Riten). Diese Salbung wird durch das liturgische Gebet des Zelebranten begleitet, das um die besondere Gnade dieses Sakramentes bittet."
"Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung", wird im Katechismus nochmals unter Nr. 1514 geschrieben. In Klammern werden hier Bischöfe und Presbyter genannt, wobei man allerdings sagen muss, daß im Neuen Testament Presbyter einfach die Ältesten einer Gemeinde sind (Älteste). Es handelt sich also nicht um speziell geweihte Priester, sondern einfach die Ältesten, die Verantwortlichen für die Gemeinde, die dann den Betreffenden die Vergebung der Sünden im Namen Gottes zusprechen können, wenn diese bekannt wurden, und auch die Salbung vornehmen, so dass der Kranke gestärkt wird und auch hier eine körperliche Wirkung durch Gottes Macht möglich ist.
Im Römisch-Katholischen Katechismus wird dazu ausgeführt, daß die Krankensalbung eine besondere Gabe des Heiligen Geistes verleihe: Der Einzelne erfährt den "Beistand des Herrn durch die Kraft seines Geistes", was zur "Heilung der Seele", aber auch zur "Heilung des Leibes" führen kann, "wenn das im Willen Gottes liegt" (KKK Nr. 1520). Das wird ausdrücklich festgestellt, wobei man hier richtigerweise den Vorbehalt nennt, "wenn das im Willen Gottes liegt."
Aus biblischer Sicht ist es aber so, daß diese Handlung (nicht als Sakrament, sondern als biblische Handlung bzw. Anweisung) vom Wirken Gottes abhängt, aber eben auch vom Glauben des Betreffenden. Das heißt, es ist kein Automatismus möglich, dass dieses wie eine magische Handlung dem Einzelnen nun unweigerlich den Heiligen Geist verleiht, sondern der Glaube ist notwendig. Die Krankensalbung ist also keine Garantie für den Eintritt in den Himmel, wenn der rettende Glaube an Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott dem Vater (Joh 14,6) fehlt.
Hier sind wir beim Herzstück des katholischen Glaubens angekommen. Bei Neuner-Roos S. 376 wird behauptet, dass es sich bei der Eucharistie um ein "wirkliches Opfer" handelt, welches Christi Kreuzesopfer vergegenwärtigt, aber "unblutigerweise". Das griechische Verb eucharistio drückt die Tatsache aus, daß Gott ein Opfer in Lob, Dank, Bitte und auch Sühne dargebracht wird.
Um diese Lehre herum hat die Katholische Kirche verschiedene weitere Sonderlehren entwickelt, zum Beispiel dass dieses Opfer dargebracht wird für Lebende und Tote und dass die Heiligen als Fürsprecher dazu einbezogen werden können, eben auch verstorbene Menschen im Jenseitsbereich. Ferner wird gelehrt, daß die Eucharistie prinzipiell nur in einer Gestalt ausgeteilt werden soll, damit, wenn der Kelch gereicht würde, verhindert wird, daß ein Tropfen auf den Boden fällt. Das würde eine Verunehrung des verwandelten Blutes bedeuten. Man hat also eine große Erfurcht vor den Elementen des Hauptsakramentes und sieht diese Elemente als bereits wesensverwandelte Bestandteile Christi an. Und es gilt die Lehre, dass die Hostie genügt, weil der ganze Christus unter jeder der beiden Gestalten und unter jedem ihrer Teile gegenwärtig sei (ebd., S. 377). (Heute sieht man es nicht mehr ganz so eng; es kann manchmal auch der Kelch gereicht werden.)
Der geweihte Priester gilt als Mittler, der durch Gottes Gnade die Handlung vermittelt, dass Brot und Wein wesensverwandelt werden in Christi Fleisch und Blut. Es bleibe nur die äußere Gestalt übrig von Brot und Wein, aber das innere Wesen ändere sich. Die Analogie zu Christus: Äußerlich war Christus Mensch, aber innerlich war er Gott, kann man hier ableiten. Und so sei es auch bei den Elementen: Die äußere Erscheinung bleibe gleich, aber im Inneren sei die göttliche Wirksubstanz vorhanden, welche auch den Menschen innerlich erneuert, stärkt und reinigt von Sünden — so die katholische Vorstellung der eucharistischen Wirkungen.
Hinter diesem Denken steht eine philosophische Lehre: die aristotelische Lehre mit der Unterscheidung von Substanz und Akzidenz. Die Substanz ist das innerste Wesen einer Sache, einer Person, eines Gegenstandes. Die Akzidenz ist ihre oder seine äußere Erscheinung. Bei der Transsubstantiation bleiben zwar die Akzidenzien von Brot und Wein gleich (also die äußere Erscheinung), aber die Substanz (das innerste Wesen) verändert sich, wird Fleisch und Blut Christi.
Hierzu eine Definition des Konzils von Trient (Tridentinum): Dort wurde gesagt, daß ...
"im heiligsten Sakrament der Eucharistiewahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten sind" (KKK Nr. 1374).
Die Verwandlung der inneren Substanz wird ausgedrückt durch das lateinische Wort Transsubstantiation (Wesens-Umwandlung).
Wie lange hält diese Verwandlung der Elemente an? Im Katechismus wird in Nr. 1377 darüber Folgendes ausgeführt:
"Die eucharistische Gegenwart Christi beginnt im Zeitpunkt der Konsekration und dauert solange, wie die eucharistischen Gestalten bestehen."
Konsekration ist die Heiligung der Elemente, welche geschieht durch den mystischen Akt, wenn der Priester das Verwandlungsgebet spricht und die Glocken die Gegenwart Christi in den Substanzen symbolisch der Gemeinde bewusst machen. Also die Glocken sind ein Symbol, die das andeuten, aber die Verwandlung geschieht wesenhaft, wird gesagt. Und sie dauert nicht nur im Zeitpunkt des Empfangs an. Die Gegenwart Christi ist nicht nur während des Empfangs der Elemente vorhanden, sondern nach katholischem Verständnis so lange, bis die Elemente verzehrt sind. Und daher ist der Priester verpflichtet, das ganze übrigbleibende Brot zu sich zu nehmen und falls Wein ausgeteilt wird, zwangsläufig auch den Wein.
Daher sollten wir auch verstehen, dass Katholiken es als sehr problematisch ansehen, wie im evangelischen Bereich manchmal mit den Elementen umgegangen wird: dass man den übrigen Wein einfach wegschüttet oder dass man das Brot anschließend irgendwie beim Umtrunk verzehrt oder Ähnliches. Das könnte ein Katholik mit seiner Glaubenshaltung nicht vereinbaren, da ja Christus wesenhaft in Form bzw. in Gestalt dieser Elemente gegenwärtig sei. Und daher haben die Katholiken einen Tabernakel in der Kirche stehen — da gibt es einen extra Schrein, in welchem die sogenannte heilige Reserve aufbewahrt wird. Die heilige Reserve sind die konsekrierten Hostien, welche dann bis zur nächsten Messe aufbewahrt werden oder eben — falls diese nicht in absehbarer Zeit stattfindet — vom Priester verzehrt werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt, den wir betrachten müssen, ist die Frage des Opfergeschehens. Hat Christus ein für allemal sein Opfer gebracht am Kreuz von Golgatha (vgl. Hebr 9!) oder wird er wieder und wieder auf den katholischen Altären geopfert — wenn auch auf unblutige Weise? Hierzu heißt es im Römisch-Katholischen Katechismus unter Nr. 1366 in einem Zitat von dem Konzil von Trient:
Christus "hat zwar sich selbst ein für allemal auf dem Altar des Kreuzes durch den eintretenden Tod Gott, dem Vater opfern wollen, um für jene (die Menschen) ewige Erlösung zu wirken; weil jedoch sein Priestertum durch den Tod nicht ausgelöscht werden sollte, hat er beim Letzten Abendmahle ´in der Nacht, da er verraten wurde` (1 Kor 11,23), seiner geliebten Braut, der Kirche, ein sichtbares (wie es die Natur des Menschen erfordert) Opfer hinterlassen, durch das jenes blutige (Opfer), das einmal am Kreuz dargebracht werden sollte, vergegenwärtigt werden, sein Gedächtnis bis zum Ende der Zeit fortdauern und dessen heilbrigende Kraft für die Vergebung der Sünden, die von uns täglich begangen werden, zugewandt werden sollte."
Hierzu aus KKK Nr. 1367 folgende weitere Ausführungen:
"Das Opfer Christi und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer ."
Und wiederum Trient:
"Denn die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich selbst damals am Kreuze opferte, opfert jetzt durch den Dienst der Priester; allein die Weise des Opferns ist verschieden ... In diesem göttlichen Opfer, das in der Messe vollzogen wird, ist jener selbe Christus enthalten und (wird) unblutig geopfert ... der auf dem Altar des Kreuzes ein für allemal sich selbst blutig opferte."
Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Tatsache, daß die Eucharistie auch für die Verstorbenen vorgenommen wird. So heißt es in Nr. 1370 f. des Katechismus:
"Mit dem Opfer Christi vereinigen sich nicht nur die Glieder Christi, die noch auf Erden weilen, sondern auch jene, die schon in der Herrlichkeit des Himmels sind. Die Kirche bringt das eucharistische Opfer in Gemeinschaft mit der heiligen Jungfrau Maria dar sowie im Gedenken an sie und alle Heiligen. In der Eucharistie steht die Kirche mit Maria gleichsam zu Füßen des Kreuzes, mit dem Opfer und der Fürbitte Christi vereint."
Und nun kommt es noch problematischer:
"Das eucharistische Opfer wird auch für die in Christus gestorbenen Gläubigen dargebracht, ´die noch nicht vollständig gereinigt sind` ... damit sie in das Reich Christi, in das Reich des Lichtes und des Friedens, eingehen können" (KKK Nr. 1371).
In derselben Nummer wird Cyrill von Jerusalem zitiert:
"Wir bringen Gott für die Verstorbenen, obwohl sie Sünder waren, unsere Gebete dar ... Wir opfern den für unsere Sünden hingeopferten Christus. Dadurch versöhnen wir den menschenfreundlichen Gott mit ihnen und mit uns."
Hier handelt es sich um Totenkult, um die Vorstellung einer Einwirkungsmöglichkeit auf das Schicksal der Verstorbenen. Solche Vorstellungen finden sich z.B. auch bei Sekte n wie etwa den >Neuapostolischen und Mormonen — dort weitergeführt bis hin sogar zu einer wörtlich genommenen "Taufe für die Toten", die jedoch in 1. Kor 15,29 zwar als Brauch bei Einigen erwähnt, aber keinesfalls für die Gemeinde empfohlen wird (vgl. den Wechsel zwischen "sie" und "wir" in 1. Kor 15,29 ff.!). Aber nicht nur bei solchen neueren Sekten, sondern bereits im Katholizismus besteht die Vorstellung, wir könnten ein Opfer bringen, um die leidenden Seelen dem Fegfeuer zu entreißen oder den Aufenthalt im Fegefeuer zu verkürzen. Hier jedenfalls erkennt man die Gefahr des Spiritismus, des Eindringens in diese finsteren Welten, was Gott streng verboten hat (vgl. 5. Mose 18,9 ff. u.a.).
Es werden auch Totenmessen ("Seelenmessen") in Katholischen Kirchen anberaumt, meistens an Wochentagen früh morgens. Hierbei werden das Gebet für die Verstorbenen, die eucharistische Handlung und der Empfang der Elemente stellvertretend für die Verstorbenen praktiziert. Der Einzelne macht sich zum medialen Mittler in die Totenwelt. Der Priester gilt als Mittler "zwischen irdischer und himmlischer Kirche" (so die verharmlosende Bezeichnung für diesen Vorgang), damit die Zeit im Fegefeuer verkürzt wird. Dies ist ein Versuch der Einflussnahme in die jenseitige Sphäre.
Wie wird argumentiert, um die "Wandlung" der Elemente in Fleisch und Blut Christi biblisch zu begründen? Man stützt sich vor allem auf die Worte Jesu beim letzten Abendmahl, wo er sagte:
"Nehmet, das ist mein Leib!" (Mk 14, 22).
"Das ist mein Blut des neuen Bundes!" (Mk 14, 24).
Dieses 'estin' hat auch Luther sehr beeindruckt und dazu bewogen, gegen Zwingli die Gegenwart Christi beim Empfang der Elemente zu betonen. Die Katholische Kirche geht aber noch weiter und sagt: Die Elemente sind substanzhaft Leib und Blut Christi.
Ferner stützt sich die katholische Lehre von der Eucharistie sehr stark auf die sogenannte "eucharistische Rede" Jesu in Johannes 6, 51-57, so als sei es ein tatsächliches Essen und Trinken des wirklichen Leibes und Blutes Christi. Wir sollten allerdings beachten, dass das Wort "Ich bin das Brot" in die Reihe der johanneischen Ich-bin-Worte
usw gehört, die allesamt bildlich zu verstehen sind. Ferner lässt sich nicht übersehen, dass Jesus in den Versen vorher (Joh 6,40.46) — im Kontext also — den Glauben an ihn als den vom Himmel gekommenen Menschensohn betont, der das Heil bringt. Dann freilich spricht er die für damalige und für heutige Menschen sehr anstößigen Worte:
"Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben und ich werde ihn am jüngsten Tage auferwecken! Und mein Fleisch ist die wahre Speise und mein Blut ist der wahre Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm" (Joh 6,54-56).
Jesus bringt hier die völlige Gegenwart mit ihm zum Ausdruck, ähnlich wie auch in der Weinstockrede, bei der er spricht:
"Ich bin der wahre Weinstock. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt wahre Frucht" (Joh 15,5).
Das "In-ihm-Bleiben" aber geschieht durch den Glauben. Und in Joh 6 findet sich die bildliche Aussage der völligen Gemeinschaft mit Jesus, die bis in "Leib und Blut" hineingeht. Dass dies aber nicht materiell-fleischlich, sondern geistlich zu verstehen ist, wird wiederum durch den Kontext zum Ausdruck gebracht, und zwar durch die Aussagen Jesu nach der Brotrede, wo er klar und eindeutig sagt:
"Der Geist ist es, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts nütze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, die sind Geist und sind Leben" (Joh 6,63).
Das Hauptproblem neben der Wandlung ist der Opfercharakter. Die Frage lautet also: Wird Christus immer wieder geopfert auf dem Altar oder hat er sich ein für allemal für uns geopfert? Im Hebräerbrief wird ausdrücklich mehrmals betont, dass Christus ein für allemal eingegangen ist in das Heiligtum, dass er ein für allemal für unsere Sünden gestorben ist. Nun nimmt auch die Katholische Kirche diese Stellen wahr und betont, dass das Opfer im Rahmen der katholischen Messe nicht in Konkurrenz treten will zum Opfer Christi am Kreuz, sondern dieses Opfer gegenwärtig setzt, darstellt und uns neu vergegenwärtigt. Und hier kommt man in eine seltsame Dialektik hinein, denn einerseits wird gesagt, es ist nicht das Opfer auf Golgatha, aber es ist doch ein Opfer, das ganz vergegenwärtigt wird. Um das noch weiter aufzuhellen, möchte ich einige Zitate bringen. Zunächst zur Frage der Wesensverwandlung und dann einige Verwerfungen, die allesamt vom Konzil von Trient aus dem 16. Jahrhundert stammen. Bei Neuner-Roos, Nr. 572, wird Folgendes ausgeführt über die Wesensverwandlung:
"Da aber Christus, unser Erlöser, von dem, was er unter der Gestalt des Brotes darreichte, aussagte, es sei wirklich sein Leib, so war es stets Überzeugung in der Kirche Gottes, und diese heilige Kirchenversammlung (nämlich von Trient; L. G.) erklärt aufs Neue: Durch die Weihe von Brot und Wein vollzieht sich die Wandlung der ganzen Brotsubstanz in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Weinsubstanz in die Substanz seines Blutes. Und diese Wandlung ist von der katholischen Kirche zutreffend und im eigentlichen Sinn Wesensverwandlung (transsubstantiatio) genannt worden."
Und nun folgen einige Verwerfungen bei Neuner-Roos ab Nr. 577:
"Wer leugnet, daß im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich (also essentialiter) der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen!"
Dieses Urteil richtet sich insbesondere gegen Zwingli und seine Nachfolger, die von einer nur symbolischen Vergegenwärtigung des Kreuzesopfers Jesu im Abendmahl sprachen. — Die nächste Verwerfung richtet sich gegen Luther und die Lutheraner:
"Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur die Gestalt von Brot und Wein bleiben — diese Wandlung nennt die Katholische Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen."
Luther hatte bekanntlich nicht die Transsubstantiation gelehrt, sondern die Konsubstantiation: 'In, mit und unter' Brot und Wein seien Leib und Blut Christi gegenwärtig, sei Christus personhaft gegenwärtig und werde im Glauben empfangen, aber eben nicht als Wein und Brot. Es findet also laut Luther keine wesenhafte, substanzhafte Wandlung statt, sondern nur eine Vergegenwärtigung — und zwar auch nur während des gläubigen Empfangs der Elemente und nicht so, dass diese Elemente dauerhaft in ihrer Substanz verwandelt bleiben würden.
Der nächste Artikel richtet sich insbesondere gegen die Hussiten:
"Wer leugnet, daß in dem verehrungswürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder Gestalt und unter den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten sei, der sei ausgeschlossen."
Die Hussiten und Vorreformatoren und auch die Reformatoren selber hatten das Sub utraque betont — die Lehre, dass Christus in beiderlei Gestalten in, mit und unter Brot und Wein empfangen werden soll:
'Esset und trinket!' (vgl. Mt 26,26 f.)
und nicht nur 'Esset!' — Und schließlich noch eine Verwerfung:
"Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird (so etwa Luther; L. G.), nicht aber vorher oder nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder übrigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib des Herrn zurück, der sei ausgeschlossen."
Das ist die Lehre der dauerhaften, wesenhaften, substanzhaften Verwandlung, während Luther sagte, dass nur während des Empfangs die Gegenwart Christi (aber nicht substanziell, sondern im Glauben) durch sein Verheißungswort empfangen werde.
Wie sieht nun gegenüber dem katholischen Verständnis von der Wandlung zusammengefasst die reformatorische, speziell lutherische Lehre, vom Abendmahl aus? Es wird gesagt, dass nicht Brot und Wein zu Leib und Blut Christi werden, sondern daß wir zugleich mit Brot und Wein auch den Leib und das Blut Christi empfangen — also nicht als Brot und Wein, sondern in, mit und unter Brot und Wein, so ist Leib und Blut Christi wirklich und wahrhaftig gegenwärtig.
In Anknüpfung an Hollaz, Quenstedt, Calov und weitere nachreformatorische, spätorthodoxe Theologen heißt es, dass "in demselben Sinne und in derselben Weise, wie wir Brot und Wein genießen, wir auch Leib und Blut Christi genießen, so daß also in beiden Fällen das Genießen nicht in metaphorischem, sondern in eigentlichem Sinne zu verstehen ist, und also ein mündlicher und wirklicher Genuß wie von Brot und Wein, so auch von Leib und Blut Christi stattfindet, in der Art jedoch, daß bei der Weise des Genusses dieselben Unterschiede, die zwischen Brot und Wein und Leib und Blut an sich und ihrer Natur nach vorhanden sind, auch hier sich geltend machen, wonach also unser Mund in anderer Weise die rein kreatürlichen Elemente von Brot und Wein aufnimmt als den bereits verklärten Leib und das verklärte Blut Christi" (H. Schmid, Die Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche, Gütersloh, 10. Aufl. 1983, S. 352).
Hier ist die lutherische Lehre der Konsubstantiation zusammengefasst.
Die — noch größeren — Gegensätze zwischen katholischer und evangelisch-reformierter Auffassung treten in der Gegenüberstellung der folgenden beiden Zitate sehr unübersehbar hervor. Das Trienter Konzil sagt in can. 1 und 3 über das Messopfer:
"Wer sagt, in der Messe werde Gott nicht ein wirkliches und eigentliches Opfer dargebracht oder die Opferhandlung bestehe in nichts anderem, als daß uns Christus zur Speise gereicht werde, der sei ausgeschlossen. Wer sagt, das Meßopfer sei nur Lob- und Danksagung oder das bloße Gedächtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein Sühneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man dürfe es nicht für Lebende und Verstorbene, für Sünden, Strafen, zur Genugtuung und für andere Nöte aufopfern, der sei ausgeschlossen!"
Dem gegenüber heißt es im reformierten Heidelberger Katechismus, Frage 80:
"Die Messe aber lehrt, daß die Lebendigen und die Toten nicht durch das Leiden Christi Vergebung der Sünden haben, es sei denn, daß Christus noch täglich für sie von den Meßpriestern geopfert werde, und daß Christus leiblich unter der Gestalt des Brotes und Weines sei und deshalb darin angebetet werden soll. Und ist also die Messe im Grunde nichts anderes als eine Verleugnung des einzigen Opfers und Leidens Jesu Christi und eine vermaledeite Abgötterei."
So hart haben die Reformatoren bzw. das spätere reformatorische Denken etwa im Heidelberger Katechismus über die katholische Wandlungs- und Opferlehre geurteilt. Was ist inzwischen geschehen? Man hat diesen Passus "eine vermaledeite Abgötterei" durch eine Fußnote modifiziert und gesagt, daß diese Formulierung aus der Hitze der Reformationszeit verständlich sei, das würde man aber heute im ökumenischen Dialog nicht mehr so scharf sehen. Und so werden auch in der Gemeinsamen Ökumenischen Erklärung (GÖK) aus den letzten Jahren Kompromisse vorgeschlagen, etwa in folgender Weise:
"Die heutige katholische Meßopferlehre betont, daß das eigentlich handelnde Subjekt beim Meßopfer Jesus Christus ist, der in der Kirche, die ja Leib Christi ist, wirkt. Der Satz 'Die Kirche opfert Christus.' meint also, daß Christus sich selbst opfert, daß sein Werk der Erlösung im sakramentalen Geschehen der Kirche sich vollzieht ... Unter diesem Aspekt braucht für die reformatorischen Kirchen kein Anlaß mehr zu bestehen, auf der strikten Trennung von Kreuzesopfer und Lob- bzw. Dankopfer der Gemeinde zu beharren ... Die Darbringung des Meßopfers für Verstorbene darf nicht als eine selbständige oder zusätzliche Sühne neben dem Kreuzesopfer verstanden werden. Sie will vielmehr das Kreuzesopfer in seiner Heilswirksamkeit präsent machen und applizieren."
Diese Darbringung umschreibt die GÖK als fürbittendes Gedenken für die Verstorbenen und sieht darin eine Brücke zur Verständigung, da auch die reformatorischen Kirchen die Möglichkeit der Fürbitte für Verstorbene kennen, wird behauptet. Dass dieser Kompromiss jedoch weder biblisch haltbar noch tragfähig ist, dürfte aus der vorausgegangenen Darstellung und biblischen Bewertung der katholischen Sakraments- und Eucharistie-Lehre zur Genüge deutlich geworden sein.
Abschließend nochmals die entscheidende Frage: Was ist das Abendmahl nach der Lehre der Bibel? Das Abendmahl, Herrenmahl oder Brotbrechen gehört zur Gemeinde als sinnenfälliges Zeichen, als Erinnerung daran und Vergegenwärtigung dessen, was Jesus Christus am Kreuz für uns getan hat: Dort ließ er sich zur Sühne für unsere Schuld "zerbrechen" und töten. Dies ist das Zentrum des Heilsgeschehens und die Grundlage der Gemeinde als Christi Leib. Brot und Wein vergegenwärtigen also für den Glaubenden den Leib und das Blut Jesu Christi und damit das Opfer des Herrn am Kreuz auf Golgatha. Dankbar empfängt der Gläubige diese Elemente im Gedenken daran, daß auf Golgatha seine Sünden in den Tod gegeben wurden. Nirgends in der Bibel jedoch findet sich ein Hinweis, daß auf dem Altar ein erneutes Opfer durchgeführt würde oder Brot und Wein ihr substantielles Wesen verändern, wie es die Römisch-Katholische Kirche lehrt. Das Opfer Jesu am Kreuz war einmalig (vgl. Hebr 9 f.).
Lothar Gassmann
Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handbüchern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):
1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines Ökumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch
Weitere Handbücher (über Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de