Sakramente
der R�misch-Katholischen Kirche

Klick auf den Kompass öffnet den IndexA. Was ist ein Sakrament nach r�misch-katholischem Verst�ndnis?

"Ein Sakrament ist ein Zeichen ... das Gnade enth�lt und zugleich mitteilt ... ein �sinnf�lliges Zei-chen einer heiligen Sache und eine sichtbare Gestalt an unsichtbarer Gnade`" (Denzinger DS, Nr. 1639).

Die Katholische Kirche kennt sieben Sakramente:

  1. Taufe,
  2. Firmung,
  3. Eucharistie,
  4. Bu�e,
  5. letzte �lung (heute Krankensalbung genannt),
  6. Weihe
  7. und Ehe.

Sakramente sind nach katholischem Verst�ndnis zum Heil notwendig. Sie sind wirksam kraft des vollzogenen Ritus (lat.: ex opere operato). Nicht wegen der W�rdigkeit des Spenders oder Empf�ngers, sondern aufgrund des Vollzugs selber sind sie g�ltig. Und zwar sind sie dann g�ltig, wenn zwei Dinge zusammen kommen, n�mlich die Form, das sind die gesprochenen Worte und die Materie als dingliche Substanz. Der Spender muss in der Absicht die Sakramente geben, dass er damit die Heilsgnade vermittelt bzw. dass Gott durch diese von ihm durchgef�hrte Handlung die Heilsgnade vermittelt.

Es sind insbesondere drei Sakramente, welche ihren Empf�ngern den Character indelebilis, das unausl�schliche Zeichen, einpr�gen, die also nicht mehr r�ckg�ngig gemacht werden k�nnen, auch nicht im Falle einer Konversion:

Diese Sakramente kann also auch jemand nicht verlieren, der aus katholischer Sicht zum H�retiker (Irrlehrer) oder zum Apostaten (Abgefallenen) wird, sondern diese bleiben nach katholischem Verst�ndnis dem Empf�nger unausl�schlich eingepr�gt.

Es ist auch wichtig zu wissen, da� das Ursakrament nach katholischem Verst�ndnis Christus selbst ist (>Kirchenverst�ndnis). Und wenn es Christus ist, ist es auch zugleich die Kirche. Das sakramentale Wesen der Kirche wiederum erf�hrt seine Entfaltung in den Einzelsakramenten. Die sakramentale Gnade str�mt von Gott in Christus, der wiederum durch die Kirche repr�sentiert wird und insbesondere in dem hierarchischen System des Papsttums, durch die Bisch�fe und Priester hindurch zu den Gl�ubigen. Das geweihte Amtspriestertum wiederum soll die Gew�hr darstellen, dass in den Sakramenten Christus durch den Heiligen Geist f�r die Kirche am Werke ist. So wird es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK Nr. 1120) beschrieben. Dass die Sakramente ex opere operato wirken, wird im KKK Nr. 1128 mit folgenden Worten ausgef�hrt:

"Dies ist der Sinn der Aussage der Kirche, da� die Sakramente ex opere operato (w�rtlich: aufgrund der vollzogenen Handlung) wirken. Das hei�t, sie wirken kraft des ein f�r allemal vollbrachten Heilswerkes Christi. Daraus folgt: �Das Sakrament wird nicht durch die Gerechtigkeit des Menschen, der (das Sakrament) spendet oder empf�ngt, sondern durch die Kraft Gottes vollzogen` (Thomas v. A., s. th. 3,68,8). Sobald ein Sakrament der Absicht der Kirche gem�� gefeiert wird, wirkt in ihm und durch es die Macht Christi und seines Geistes, unabh�ngig von der pers�nlichen Heiligkeit des Spenders. Die Fr�chte der Sakramente sind auch von der inneren Verfassung ihres Empf�ngers abh�ngig."

De KK wendet sich damit gegen den Donatismus, also gegen die Vorstellung, dass der Spender ein w�rdiges Leben f�hren m�sse, damit ein Sakrament g�ltig sein k�nne. Gegen diese Ansicht grenzt man sich ab und betont, dass letztendlich Gott es sei, der das Sakrament wirksam mache und eben nicht der, der es austeile. Bez�glich des Empf�ngers wird gesagt, da� die Frucht dann in seinem Leben erbl�ht, wenn die innere Verfassung des Empf�ngers insofern richtig ist. Dann sollen auch Fr�chte entstehen. Aber entscheidend ist und bleibt das Wirken Gottes ex opere operato:

"Die Sakramente sind von Christus eingesetzte und der Kirche anvertraute wirksame Zeichen der Gnade, durch die uns das g�ttliche Leben gespendet wird" (KKK Nr. 1131).

Im Neuner-Roos (Der Glaube der Kirche) wird bez�glich des ex opere operato-Charakters der sakramentalen Heilsvermittlung ausgef�hrt, warum es so wichtig ist, die Wirkung allein Gott zuzuschreiben: N�mlich deshalb, weil, wenn das nicht der Fall w�re, man diese Wirkung dem Spender oder Empf�nger zuschreiben w�rde � und damit w�re das Sakrament in das menschliche Werkdenken gestellt. So hei�t es im Einleitungstext bei Neuner-Roos auf Seite 348:

"Das Sakrament, in der rechten von Christus und der Kirche bestimmten Weise und in der rechten Absicht gespendet, bewirkt die Gnade. Es wirkt nicht aufgrund der f�rbittenden Kraft des Spenders oder der W�rdigkeit des Empf�ngers; es wird auch in seiner Gnadenwirkung nicht durch die S�ndigkeit oder Unw�rdigkeit des Spenders beeintr�chtigt, sondern es wirkt aufgrund der Kraft Christi, �ex opere operato`. Nie hat die Kirche eine subjektivistische Erweichung dieser objektiven Wirksamkeit der Sakramente erlaubt. Sie w�rde dadurch das menschliche Heil doch wieder als einen Weg des Menschen zu Gott und nicht als Gottes Weg zu den Menschen auffassen ... Der Empfang eines Sakramentes darf auch nicht unabh�ngig von der Disposition des Empf�ngers als gnadenvermittelnd (und damit �magisch` wirksam) gedacht werden. Wenn der Mensch sich in Unglauben oder frei festgehaltener S�ndigkeit der Wirksamkeit des Sakramentes entzieht, mag das Sakrament g�ltig sein, gnadenwirkend ist es nicht."

Dieser Aspekt ist sehr wichtig, da ein Automatismus abgelehnt wird. Es ist wichtig, ob der andere dann auch danach leben will und diese Heilsgnade in Anspruch nimmt. Er mu� sich bew�hren und diese Gnade im Leben umsetzen.

Nun folgen einige Zitate aus der Allgemeinen Kirchenversammlung zu Trient aus der siebten Sitzung von 1547, bei der insbesondere gegen die reformatorische Lehre Martin Luthers verschiedene Punkte betont wurden (zitiert nach: Neuner-Roos Nr. 506 ff.):

"Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von Christus Jesus, unserem Herrn, eingesetzt, oder es seien mehr oder weniger als sieben, n�mlich: Taufe, Firmung, Eucharistie, Bu�e, Letzte �lung, Weihe und Ehe, oder eines von diesen sieben sei nicht eigentlich und wirklich Sakrament, der sei ausgeschlossen."

Hier wird die Siebenzahl der Sakramente betont gegen�ber der Reduktion der Siebenzahl bei den Reformatoren auf Taufe, Abendmahl und Beichte. Weiter:

"Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht zum Heil notwendig, sondern �berfl�ssig und die Menschen k�nnten ohne sie oder ohne das Verlangen nach ihnen durch den Glauben allein von Gott die Gnade der Rechtfertigung erlangen � freilich sind nicht alle f�r jeden einzelnen notwendig -, der sei ausgeschlossen."

Diese Verwerfung ist gegen das biblisch-reformatorische 'sola gratia' (allein aus Gnaden) gerichtet. Weiter:

"Wer sagt, durch die Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht kraft des vollzogenen Ritus (also ex opere operato; L. G.) mitgeteilt, sondern zur Erlangung der Gnade reiche der blo�e Glaube an die g�ttliche Verhei�ung hin (Luther w�rde sagen: promissio et fides � Verhei�ung und Glauben; L. G.), der sei ausgeschlossen."

"Wer sagt, durch drei Sakramente, n�mlich Taufe, Firmung und Weihe, werde der Seele nicht ein Merkmal eingepr�gt (der Character indelebilis; L. G.), das hei�t ein geistliches und unausl�schliches Zeichen, weshalb sie nicht wiederholt werden k�nnen, der sei ausgeschlossen."

"Wer sagt, alle Christen h�tten Vollmacht �ber das Wort und zur Ausspendung aller Sakramente, der sei ausgeschlossen."

Hier wird das Monopol des geweihten Amtspriestertums bez�glich der Sakramentsverwaltung betont (Amtsverst�ndnis).

"Wer sagt, der Ausspender, der sich im Stand der Tods�nde befinde, bringe kein Sakrament zustande oder teile keines mit, obwohl er alles Wesentliche beobachtet, was zum Zustandebringen und Mitteilen des Sakramentes geh�rt, der sei ausgeschlossen."

Dieser Verwerfungssatz richtet sich gegen den Donatismus, die Vorstellung, nur W�rdige k�nnten das Sakrament wirksam spenden (s.o.). Diese Vorstellung wird abgelehnt.

B. Was sind Sakramentalien?

Neben den sieben Sakramenten gibt es zahlreiche Sakramentalien. Sakramentalien, so hei�t es im neuen R�mischen Katechismus, sind

"heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der F�rbitte der Kirche erlangt werden" (KKK Nr. 1667).

Die Sakramentalien sind also keine vollg�ltigen Sakramente, sondern sie f�hren zum Empfang der Sakramente hin. Sie bestehen z.B. in einem Gebet, einem bestimmten Zeichen, etwa auch einer Handauflegung, dem Kreuzzeichen oder Weihwasser, wenn es ausgeteilt wird. Und im Unterschied zu den Sakramenten verleihen sie nicht die Gabe des Heiligen Geistes, sondern bereiten nur dazu vor, die Gnade zu empfangen und mit der Gnade mitzuwirken (KKK Nr. 1667 ff.).

Was geh�rt ferner zu den Sakramentalien?

Segnungen von Personen, Gegenst�nden, Orten und Mahlzeiten, also auch das Tischgebet, das Einweihen von Kirchen, Alt�ren, Glocken, Friedh�fen, von allen m�glichen liturgischen Gegenst�nden. Solche Gegenst�nde werden f�r den liturgischen Gebrauch eingesegnet. Es gibt auch Altarsegnungen, Altarweihen und �hnliches.

Der Sakramentalienbegriff h�ngt eng zusammen mit katholischen Br�uchen wie etwa dem Reliquienkult, Wallfahrten, Prozessionen, Kreuzwegandachten, Rosenkranzgebeten, Medaillenskapulieren und �hnlichen Gegenst�nden, die f�r Katholiken vor allem im Volksglauben eine gro�e Bedeutung haben. In der Reliquienverehrung etwa werden die Gebeine verstorbener Heiliger nicht angebetet, aber verehrt (Heiligenverehrung). Sie sollen eine segnende Wirkung auf die Gl�ubigen aus�ben, sie Hinf�hren zum Empfang der Sakramente, durch welche dann die "volle Gnade des Heiligen Geistes" vermittelt wird. In dem Dokument von Puepla 448, das im Katholischen Katechismus unter Nr. 1676 zitiert wird, wird einiges Aufschlussreiche �ber diese katholische Volksfr�mmigkeit ausgef�hrt:

"Die Religi�sit�t des Volkes ist in ihrem Kern eine Ansammlung von Werten, die mit christlicher Weisheit auf die gro�en Existenzfragen Antwort gibt. Die katholische Volksweisheit hat eine F�higkeit zur Lebenssynthese; so f�hrt sie in sch�pferischer Weise das G�ttliche und das Menschliche, Christus und Maria, Geist und Leib, Gemeinschaft und Institution, Person und Gemeinschaft, Glauben und Vaterland, Verstand und Gef�hl zusammen. Diese Weisheit ist ein christlicher Humanismus, der von Grund auf die W�rde jeder Person als Kind Gottes bejaht, eine grunds�tzliche Br�derlichkeit begr�ndet, lehrt, der Natur zu begegnen und die Arbeit zu verstehen und Gr�nde zur Freude und zum Humor, auch inmitten eines sehr harten Lebens, bereitstellt."

Und diese Lebenssynthese, das Aufgreifen von volksfr�mmigkeitlichen Erfahrungen und zur Erhebung in die religi�se Sph�re einer solchen Volksfr�mmigkeit, die durch gewisse Gegenst�nde, Orte und Reliquien �ber die Jahrhunderte gewachsen ist, wird integriert in das katholische Gesamtsystem und dann auch dem Gl�ubigen erlaubt als segenstiftendes Mittel. Mein Vorwurf dabei lautet, da� hier � um mit Adolf von Harnack zu reden � die "Hellenisierung des Christentums" eingetreten ist, die dann weitergef�hrt wurde zu einer Paganisierung (Verheidung) des Christentums, zumindest teilweise. Es ist so, da� hier heidnisches Denken eingedrungen ist, sich vermischt hat mit christlichen Elementen und diese zum Teil au�er Kraft gesetzt, zum Teil verschluckt und verdeckt werden. Noch einmal eine zusammenfassende Definition aus dem Katechismus:

"Als Sakramentalien bezeichnet man die von der Kirche eingesetzten heiligen Zeichen, die dazu bestimmt sind, die Menschen auf den Empfang der Frucht der Sakramente vorzubereiten und die verschiedenen Lebensumst�nde zu heiligen" (KKK Nr. 1677).

C. Das reformatorische Sakramentsverst�ndnis

Wie sind im Unterschied hierzu das reformatorische Sakramentsverst�ndnis aus? F�r die Reformatoren gibt es zun�chst einmal nur zwei, eventuell auch drei Sakramente: Taufe und Abendmahl und eventuell Beichte oder Bu�e, wobei das Dritte f�r Luther eine Konsequenz des Abendmahls bzw. eine Voraussetzung daf�r ist und damit untrennbar zusammenh�ngt. Und somit kann man fast von zweieinhalb Sakramenten reden. Die Ohrenbeichte, in dem Sinne, wie sie die Katholische Kirche praktiziert, hat Luther schlie�lich doch kritisiert, und auch bez�glich des Tauf- und Abendmahlsverst�ndnisses gibt es fundamentale Unterschiede zur r�misch-katholischen Auffassung. Ein noch gr��erer Unterschied besteht zwischen der Sakramentsauffassung der Katholischen Kirche und der symbolischen Betrachtung von Taufe und Abendmahl bei den Reformierten (s.u.).

Nach dem lutherischen Verst�ndnis sind Sakramente konstituiert durch Wort und Zeichen. Ein Sakrament wird betrachtet als "eine heilige, von Gott angeordnete Handlung, in der mittelst eines �u�eren und sichtbaren Zeichens die Heilsgnade dem Menschen zugeteilt oder der Mensch, wenn er sie schon besitzt, derselben vergewissert wird" (H. Schmid, Die Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche. Dargestellt und aus den Quellen belegt, G�tersloh, 10. Aufl. 1983, S. 332). Zugeteilt wird die Heilsgnade nach lutherischem Verst�ndnis durch die Taufe, vergewissert durch das Abendmahl.

Zwei Merkmale m�ssen zusammentreffen: Erstens mu� "ein besonderer g�ttlicher Wille" vorliegen, dass durch eine heilige Handlung ein �u�eres Element zum Sakrament werden soll, eben durch den Zuspruch des Wortes Gottes. Ein �u�eres Element mu� vorhanden sein und das ist im Fall der Taufe das Wasser und im Fall des Abendmahls Brot und Wein. In der Beichte fehlt dieses �u�ere Element. Deshalb wurde die Beichte auch nicht als vollg�ltiges Sakrament gerechnet.

Zu dem �u�eren Element kommt als zweites Merkmal das g�ttliche Wort, in dem die Verhei�ung vermittelt wird, dass durch die Anwendung dieses Elements die evangelische Heilsgnade vermittelt werden soll:

"Accedit verbum ad elementum � et fit sacramentum!" � "Es tritt das Wort zum Element � und es entsteht das Sakrament" (Augustin).

Bei der lutherischen Sakramentsausfassung sind also Wort und Element konstitutiv: das Element als �u�eres Zeichen und das Wort als das, welches dieses �u�ere Zeichen begr�ndet. In dem Element, das durch das Wort geweiht ist, wirkt zugleich ein unsichtbares H�heres, eben die Transzendenz Gottes, hinein; nicht so, da� die Elemente umgewandelt w�rden � Wasser bleibt Wasser, Wein bleibt Wein, Brot bleibt Brot � aber Christus ist v�llig gegenw�rtig "in, mit und unter" diesen Elementen. Es geschieht also keine materielle Umwandlung (Transsubstantiation) wie nach der katholischen Lehre, aber trotzdem sind laut Luther diese Elemente Christus, indem sie Christi Gegenwart v�llig vermitteln. Christus ist nicht als Brot und Wein, sondern in, mit und unter Brot und Wein gegenw�rtig (Konsubstantiation).

Hier finden wir im lutherischen Verst�ndnis den Verbindungsgedanken: Christus verbindet sich mit Brot und Wein und erm�glicht so dem Glaubenden seine v�llige und heilstiftende Gegenwart beim Empfang des Sakraments. Dagegen vertritt die reformiert-zwinglianische Auffassung einen rein symbolischen Begriff von Brot, Wein und auch dem Taufwasser.

Luther hat die Vorenthaltung des Kelchs kritisiert und in Einklang mit den hussitischen Br�dern gefordert, da� das Abendmahl sub utraque, d.h. in beiderlei Gestalt gereicht wird, und er hat das auch praktiziert. Ferner lehnte Luther den Gedanken ab, da� die Messe ein Opfer sei im Sinne einer Wiederopferung Christi auf unblutige Weise auf dem Altar. Dass er statt sieben Sakramenten nur zwei, vielleicht sogar drei Sakramente, wenn man die Beichte hinzurechnet, vertreten hat, ist bereits ausgef�hrt, aber entscheidend war, da� Luther den ganzen Sakramentsbegriff von Wort und Glaube 'promissio et fides' (Verhei�ung und Glaube) neu f�llte. So konnte Luther sagen: "Der Glaube rechtfertigt und nicht das Sakrament." Und weiter:

"Darum la�t uns die Augen auftun und lernen, mehr das Wort als das Zeichen, mehr den Glauben beachten als das Werk oder den Nutzen (usus) des Zeichens, da wir wissen: wo die g�ttliche Verhei�ung ist, wird der Glaube gefordert und da� beides so notwendig ist, da� keines ohne das andere wirksam sein kann" (zit. nach: H. J. Iwand, Luthers Theologie, M�nchen 1974, unter Hinweis auf WA 6, 533, S. 29 ff.).

Das Sakrament bringt nichts nach Luther, au�er dem, dass der Mensch auch glaubt. Die Sakramente sind nichts anderes als eine Form des Wortes Gottes. Das Wort Gottes ist Christus selber und wird in der Predigt und durch die Sakramente auch offenbar und vergegenw�rtigt. Das Sakrament ist also nichts anderes, als eine besondere Form der Predigt und der Verk�ndigung, wo eben die Gegenwart Christi ganz konkret schmeckbar und f�hlbar erfahren wird. So findet sich bei den Reformatoren die bekannte Auffassung, dass beim Abendmahl das Wort Christi das Testament ist, und Brot und Wein sind das Sakrament. Und es ist mehr an dem Testament als an dem Sakrament gelegen.

Nun betrachten wir die sieben Sakramente, welche die Katholische Kirche lehrt, im Einzelnen.

D. Die sieben Sakramente der R�misch-Katholischen Kirche

1. Taufe

Im katholischen Denken wird in der Dogmatik die Taufe als Wiedergeburt gelehrt. Die Wiedergeburt, die geistliche Geburt des Menschen, geschehe bereits in der Taufe � und das ist in der Regel die S�uglingstaufe. Woran liegt das? Im Neuner-Roos wird auf Seite 362 einleitend zur Taufe so formuliert:

"Die Taufe ist das Sakrament, das den Menschen von der Erbschuld und der pers�nlichen Schuld befreit, das ihn Christus und seiner Kirche eingliedert. Es ist also die Pforte zu neuem, �bernat�rlichem Leben."

Im einzelnen wird in den katholischen Dekreten ausgef�hrt, dass die Taufe zum Heil notwendig ist, zumindest grunds�tzlich von unverschuldeten Ausnahmen abgesehen, dass sie die Nachlassung der Erbs�nde und aller pers�nlichen S�nden bewirkt, auch die Nachlassung aller S�ndenstrafen, dass sie die heiligmachende Gnade mitteilt, die Eingliederung in Christus hervorbringt, die Zugeh�rigkeit zur Kirche konstituiert und den Einzelnen, der getauft wird, auch auf die Gesetze der Kirche verpflichtet und schlie�lich dem Einzelnen ein unausl�schliches Merkmal, einen Character indelebilis, einpr�gt, den er Zeit seines Lebens nicht mehr ablegen kann, selbst wenn er aus der Katholischen Kirche oder �berhaupt aus den Kirchen austritt (ebd., S. 362 f.). Der r�misch-katholische Katechismus �u�ert sich unter Nr. 1250 folgenderma�en zur Taufe von Kindern:

"Da die Kinder mit einer gefallenen und durch die Erbs�nde befleckten Menschennatur zur Welt kommen, bed�rfen auch sie der Wiedergeburt in der Taufe, um von der Macht der Finsternis befreit und in das Reich der Freiheit der Kinder Gottes versetzt zu werden, zu der alle Menschen berufen sind. Da� die Heilsgnade ganz ungeschuldet ist, tritt in der Kindertaufe besonders klar zutage. Die Kirche und die Eltern w�rden dem Kind die unsch�tzbare Gnade vorenthalten, Kind Gottes zu werden, wenn sie ihm nicht schon bald nach der Geburt die Taufe gew�hrten."

Es wird also behauptet, durch die Taufe werde man bereits Kind Gottes und man nehme dann Teil am Glauben der Kirche. Es wird im Katholizismus viel mehr der Glaube der Kirche betont als der individuelle Glaube. Man ist also eingebunden in diesen bergenden Rahmen der weltweiten Katholischen Kirche. Entscheidend ist, da� hier die Taufwiedergeburt gelehrt wird. Das ist auch bei strengen lutherischen Lehren so, aber es ist nicht biblisch (s.u.). Luther selber hat � im Unterschied zu manchen seiner Nachfolger � den Glauben sehr stark betont, viel mehr als die Taufe. F�r ihn stand fest: Ohne Glaube kann die Taufe nicht selig machen.

Nach katholischem Verst�ndnis soll man "im Glauben der Kirche" glauben, was nicht falsch ist, falls die Kirche richtig lehrt (s. hierzu aber unter: Sonderlehren der R�misch-Katholischen Kirche). F�r Katholiken ist der individuelle Glaube nicht so wichtig wie im protestantischen Verst�ndnis, aber dadurch unterbleibt leider oft die individuelle �berpr�fung des von der Kirche vorgeschriebenen Glaubensguts (s. Schrift, Tradition und Lehramt).

So hei�t es unter Nr. 1253 f. des Katholischen Katechismus:

"Der Glaube, der zur Taufe erforderlich ist, mu� nicht vollkommen und reif sein; es gen�gt ein Ansatz, der sich entwickeln soll. An den Katechumenen oder seinen Paten wird die Frage gerichtet: 'Was erbittest du von der Kirche Gottes?' Und er antwortet: 'Den Glauben!' Bei allen Getauften, ob sie nun Kinder oder Erwachsene sind, mu� nach der Taufe der Glaube wachsen."

Am Wachstum des Glaubens sollen Pate und Patin mitwirken (KKK Nr. 1255).

Taufen �brigens kann der Bischof, der Priester, der Diakon und im Notfall jeder Mensch, wenn er die richtige Absicht hat und die Dreieinigkeit dabei benennt: 'Ich taufe dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.' So etwa im Falle einer Nottaufe, die auch im katholischen Bereich dann m�glich ist, gewisserma�en damit der Mensch noch eingegliedert wird in den Leib Christi, bevor er stirbt, gerade bei Kindern oder auch S�uglingen, die noch nicht getauft sind und eine lebensbedrohliche Krankheit haben. Also jeder kann in Ausnahmef�llen taufen, aber in der Regel eben Priester, Diakon oder Bischof.

Was die Frage der Taufwiedergeburt angeht, beruft man sich vor allem auf Johannes 3, 3-5, wo der Herr zu Nikodemus sagt:

"Amen, amen, ich sage dir: Wenn jemand nicht von neuem geboren (oder wiedergeboren) wird, kann er das Reich Gottes nicht sehen. Wenn jemand nicht aus Wasser und Geist geboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes kommen."

Die klassische katholische Auslegung lautet, dass "Wasser" die Taufe bedeute und dass Geistempfang auch schon mit der Taufe und dann wachst�mlich im Glauben, in der Firmung etc. gegeben sei. Taufe sei nur der Anfang des Wirkens und der Sendung des Heiligen Geistes, und der Heilige Geist entfalte sich in tieferer Weise dann im Leben des Gl�ubigen durch die weiteren Sakramente, vor allem die Firmung, die Beichte und die Eucharistie.

Die Taufe gliedert also den Einzelnen in den Leib Christi ein. Sie macht ihn nach katholischem Verst�ndnis zu einem Glied des Leibes Christi. Sie ist also ein Aufnahmegeschehen in die Kirche, welche ja nach katholischem Verst�ndnis der Leib Christi ist. Christus ist das Ursakrament und die Taufe ist die Eingliederung als Sakrament in das Ursakrament der Kirche, der Ecclesia. Die Taufe bewirkt dann auch die Einheit der Christen, sie ist das "sakramentale Band der Einheit", wie es im Katechismus Nr. 1271 formuliert wird. Sie bewirkt ein "unausl�schliches geistliches Siegel" (KKK Nr. 1272 ff.). Der Getaufte wird Christus gleichgestaltet, weil er durch die Taufe Christus eingegliedert ist, wird gesagt.

Im reformatorischen Verst�ndnis hingegen ist es zwar auch so, da� die Taufe die Mitgliedschaft in der Kirche begr�nden kann, aber sie wirkt eben nicht ex opere operato, sondern indem der Glaube die Taufe mit der Wirkung erf�llt. Martin Luther stand vor der Problematik � er hing ja an der Kleinkindertaufe fest � wie nun der Glaube bei diesen Kindern festzumachen ist. Er hat zwischen mehreren Deutungen geschwankt: Einmal hat er vom Glauben der Kinder gesprochen, dass sie eine Art Urvertrauen haben, wie es etwa in bestimmten Psalmen angedeutet wird:

"Du hast mich gekannt vom Mutterleib an, im Scho� meiner Mutter hast du mich bereitet. Auf dich bin ich geworfen vom Leib meiner Mutter an." (Psalm 71).

"Von allen Seiten umgibst du mich." (Psalm 139).

Der andere Deutungsversuch ist, dass die Paten einen stellvertretenden F�r-Glauben f�r die Kinder �ben, der dann zum eigenen Glauben der Kinder durch das Gebet der Paten und auch der Eltern werden kann.

Was ist aus biblischer Sicht zur Taufe zu sagen?

Die Taufe wird im Neuen Testament � im Unterschied zum Glauben � nicht als heilsnotwendig betrachtet. Es hei�t in Mk 16,16:

"Wer da glaubt und getauft wird, wird selig werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden."

Die Taufe ist in der zweiten Satzh�lfte nicht genannt. Auch der Verbrecher am Kreuz, der am gleichen Tag wie Jesus Christus starb, ging � ohne vorherige Taufm�glichkeit � mit dem Herrn ins Paradies ein (Lk 23,42f.). Dennoch freilich stellt die Taufe eine wichtige Handlung f�r die Aufnahme in die christliche Gemeinde dar.

Im Neuen Testament wird explizit nur von der Taufe Gl�ubige r berichtet, nicht von der Taufe Unm�ndiger oder gar Unbekehrter. Der Ablauf ist in der Regel so: Der Betreffende h�rt die Botschaft vom Heil, kehrt zu Jesus Christus um, glaubt an ihn und wird getauft. Diese Reihenfolge finden wir beim Volk an Pfingsten (Apg 2,41), beim �thiopischen Schatzmeister (Apg 8,35 ff.), bei Saulus (Apg 9,17f.), bei Krispus (Apg 18,8) und anderen. Zusammenfassend l�sst sich zur Tauflehre des Neuen Testaments Folgendes sagen:

"Und sie sagten ihm das Wort des HERRN und allen, die in seinem Hause waren " (Apostelgeschichte 16,32).

"Krispus aber, der Synagogenvorsteher, kam mit seinem ganzen Hause zum Glauben an den HERRN ; und viele Korinther, die zuh�rten, wurden gl�ubig und lie�en sich taufen" (Apostelgeschichte 18,8).

Also auch hier die Reihenfolge: erst bu�fertiger Glaube aufgrund der Wortverk�ndigung � und dann erst Taufe. Ferner ergibt sich aus den klaren Grundlehren des Neuen Testaments die Folgerung, da� in Matth�us 28,19-20 die J�nger aus allen V�lkern (und nicht die V�lker als Gesamtheit!) gemeint sind, die getauft und nach ihrer Bekehrung weiter im Glaubensleben unterwiesen werden. Gemeinde Jesu ist im Neuen Testament durchgehend J�ngergemeinde � und nicht Volkskirche!

2. Firmung

Im Neuner-Roos hei�t es auf Seite 370:

"Das Sakrament der Firmung vollendet das Taufsakrament. Ist die Taufe das Sakrament der Wiedergeburt zu neuem �bernat�rlichen Leben, so ist die Firmung das Sakrament der Reife und Mannbarkeit." Sie tritt "zur Taufe erg�nzend" hinzu.

Warum ist nach katholischem Verst�ndnis die Firmung zus�tzlich zur Taufe notwendig? Sie soll in einem sp�teren Lebensalter, in dem die Kinder oder Jugendlichen das bewusst wahrnehmen k�nnen, eine St�rkung und Verankerung im Glauben sein, der durch die Taufgnade angesto�en wurde. Es soll eine St�rkung im Glauben sein und vollends ein unausl�schliches Merkmal einpr�gen. Die Firmung wird gespendet durch die Handauflegung eines Bischofs, verbunden mit der Salbung mit heiligem �l (Chrisam), das vom Bischof geweiht ist (ebd.).

Das Chrisam wird dem Einzelnen bei der Firmung vom Bischof auf die Stirn bezeichnet und dann schl�gt er mit seinem Hirtenstab wie bei einer Ritterehrung auf die Schulter und weiht den Einzelnen oder die Einzelne dem Herrn als einen Ritter oder eine Ritterin Christi. Diese bisch�fliche Erhebung zum Streiter Christi muss jedoch nicht immer so gemacht werden.

Nach dem r�mischen Katechismus ist der Empfang der Firmung zur Vollendung der Taufgnade notwendig. Der Einzelne wird mit der besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausgestattet. Die Firmung besitzt laut KKK Nr. 1303 folgende Wirkungen:

"Sie verwurzelt uns tiefer in der Gotteskindschaft ... sie vereint uns fester mit Christus; sie vermehrt in uns die Gaben des Heiligen Geistes; sie verbindet uns vollkommener mit der Kirche; sie schenkt uns eine besondere Kraft des Heiligen Geistes."

Wo findet sich nach katholischer Sicht eine biblische Begr�ndung f�r die Firmung? Die Firmung wird in der katholischen Literatur begr�ndet mit Stellen aus Apostelgeschichte 8 und 19. In Apg. 8, 15-17 wird berichtet:

"Diese kamen hinab und beteten f�r sie, da� sie den heiligen Geist empfingen. Denn er war noch auf keinen von ihnen gefallen, sondern sie waren allein getauft auf den Namen des Herrn Jesus. Da legten sie die H�nde auf sie, und sie empfingen den heiligen Geist."

Und in Apg. 19, 6 hei�t es:

"Und da Paulus die H�nde auf sie legte, kam der heilige Geist auf sie, und sie redeten in Zungen und weissagten."

Von diesen Stellen ausgehend wird gefolgert, da� die Taufe unterschieden sein kann von der Sendung des Heiligen Geistes und es noch einmal einer besonderen Handauflegung bedarf, bei der dann die Gaben des Geistes herabkommen, verliehen werden und ausstr�men im Leben des Einzelnen. Nun handelt es sich allerdings bei diesen Stellen um eine besondere Missionssituation, die eine neue Volksgruppe � hier die Samaritaner und Epheser � zum Heilsvolk hinzuf�hrt. Es fehlt der Befehl, es wird nur berichtet von einer besonderen Situation, die sich nicht verallgemeinern und schon gar nicht zu einem Sakrament �berh�hen l��t.

Von Epheser 1,13 her wird deutlich, da� die Versiegelung mit dem Heiligen Geist mit dem Glauben verbunden ist und nicht mit der Taufe oder gar einer "Firmung", welche sich nirgends in der Bibel findet:

"Ihr seid versiegelt worden mit dem Heiligen Geist, als ihr gl�ubig wurdet."

3. Bu�e oder Beichte

Die Beichte hei�t in der Katholischen Kirche offiziell Bu�sakrament, und sie wird praktiziert als Ohrenbeichte, die zwischen dem einzelnen Christen und dem Priester im Beichtstuhl erfolgt. Der Priester sitzt auf der einen Seite von einer durchl�ssigen Wand und der Beichtiger oder die Beichtigerin, wie man das nennt, auf der anderen Seite.

Es gibt auch im evangelischen Bereich die Beichte als kirchliche Handlung, die ein allgemeines S�ndenbekenntnis im Gottesdienst ist und den Zuspruch der Vergebung vorne vom Altar beinhaltet. Das wird grundlegend in vielen evangelisch-liturgischen Gottesdiensten so gehandhabt, dass Beichte und S�ndenvergebung als erster Teil des Gottesdienstes kommen. Bei der Beichte ist vieles von den Reformatoren beibehalten und �bernommen worden. Die Ohrenbeichte ist allerdings immer mehr zugunsten einer Generalbeichte, die dann kollektiv im Gottesdienst erfolgt, abgeschafft worden. Es existieren heute allerdings im evangelischen Bereich wieder Tendenzen zur�ck zur Einzelbeichte. Dietrich Bonhoeffer hat dies unter anderem in seinem Buch "Nachfolge" mit guten Gr�nden genannt.

Was im Katholizismus besonders problematisch ist, ist der Zwang, alle S�nden m�glichst komplett dem Priester zu sagen (Beichtzwang), um an der Eucharistie teilnehmen zu d�rfen. Problematisch ist auch, da� dem Priester letztlich das Monopol zugesprochen wird, die Lossprechung (Absolution) von den S�nden zu gew�hren. Hingegen kann man nach evangelischem Verst�ndnis bei jedem �ltesten der Gemeinde beichten und "einander die S�nden bekennen" oder auch vor Gott allein im "stillen K�mmerlein" � im Vertrauen, dass bei wirklicher Bu�e und Reue die Lossprechung direkt durch Gott erfolgt (vgl. Ps 32,5; Mt 6,6; 1. Joh 1,9; Jak 5,13-16). Demgegen�ber hei�t es im Tridentinischen Konzil im Sakramentendekret �ber Bu�e, Kanonicus 10:

"Wer sagt, nicht nur die Priester seien die Spender der Lossprechung, sondern an jeden Christusgl�ubigen sei das Wort gerichtet, 'Was ihr auf Erden binden werdet ...', so da� jeder kraft dieser Worte von S�nden lossprechen k�nne, der sei ausgeschlossen."

4. Weihe

Das Sakrament der Weihe bezieht sich insbesondere auf die Weihe von Priestern, Bisch�fen und Diakonen (s. Amtsverst�ndnis). In Nr. 1536 des r�mischen Katechismus wird formuliert:

"Die Weihe ist das Sakrament, durch welches die Sendung, die Christus seinen Aposteln anvertraut hat, in der Kirche weiterhin ausge�bt wird bis zum Ende der Zeit. Sie ist somit das Sakrament des apostolischen Dienstes. Sie umfa�t drei Stufen: den Episkopat (Bisch�fe), den Presbyterat (Priester) und den Diakonat (Diakone)."

Die katholische Deutung dieser Begriffe stimmt jedoch mit den neutestamentlichen Tatbestand nicht v�llig �berein, denn Episkopoi k�nnen auch einfach die �ltesten als Aufseher �ber die Gemeinde sein. Presbyter ist das gleiche Wort wie Episkopoi, nur bezieht sich das mehr auf die pers�nliche Reife und nicht auf das Aufseheramt, sondern die �ltestenfunktion, auch von der Autorit�t des Alters her. Und Diakonat ist das Dienstamt (ausf�hrlicher s. Amtsverst�ndnis).

Die Weihe erfolgt durch die Ordination als einen sakramentalen Akt, wodurch der Einzelne in die K�rperschaft der Bisch�fe, Priester und Diakone eingegliedert wird. Der lateinische Begriff f�r Weihe ist consecratio (w�rtlich: Ein-Heiligung). Jemand wird in das heilige Amt eingef�hrt, ausgesondert zum Dienst an der Kirche. Und diese Konsekration bzw. Weihe oder Ordination als sakramentaler Akt verleiht dem Einzelnen eine Gabe des Heiligen Geistes, die es ihm gestattet, eine "heilige Gewalt" (sacra potestas) auszu�ben.

Christus selber gilt als das Vorbild, der Urtypus des Priesters, der oberste Hohepriester (Priester, K�nig und Prophet). Und der Priester wiederum handelt in der Katholischen Kirche kraft des Weihesakramentes in der Person Christi, des Hauptes (in persona christi capitis; KKK Nr. 1548). W�hrend der Priester nach r�misch-katholischem Verst�ndnis Abbild Christi ist, ist der Bischof sogar Abbild Gottes des Vaters (typos tou patros; KKK Nr. 1549). Die Weihe bzw. die Gegenwart Christi im Amtstr�ger ist nicht so zu verstehen, da� dadurch der Einzelne gegen alle menschlichen Schw�chen, Versuchungen und Verfehlungen gefeit w�re. Er wird nicht vollkommen, aber er bekommt eine neue Qualit�t zur Bevollm�chtigung des Dienstes, insbesondere der Sakramentsverwaltung. W�hrend die Priester- und Diakonatsweihe unvollkommene Formen der Weihe sind, ist die Bischofsweihe diejenige, welche die F�lle des Weihesakramentes �bermittelt. So hei�t es im Katechismus unter Nr. 1557:

"Das 2. Vatikanische Konzil lehrt, da� durch die Bischofsweihe die F�lle des Weihesakramentes �bertragen wird, die ja sowohl im liturgischen Brauch der Kirche als auch mit der Stimme der heiligen V�ter das Hohepriestertum die H�chstform (summa) des heiligen Dienstes genannt wird."

Und im n�chsten Abschnitt, Nr. 1558:

"Die Bischofsweihe �bertr�gt mit dem Amt der Heiligung auch die �mter des Lehrens und des Leitens. Es wird offensichtlich, da� durch das Auflegen der H�nde und die Worte der Weihe die Gnade des Heiligen Geistes so �bertragen und die heilige Pr�gung so aufgedr�ckt wird, da� die Bisch�fe in hervorragender und sichtbarer Weise die Aufgaben Christi selbst, des Lehrers, Hirten und Priesters, �bernehmen und in seiner Person handeln."

Die Bisch�fe handeln also als Repr�sentanten Christi, und der oberste Repr�sentant Christi ist das Haupt der Bisch�fe, der Papst. Der einzelne Bischof jedoch hat im Unterschied zum Papst, der die Universalgewalt �ber die gesamte Weltkirche und zugleich �ber die Kirche in Rom ('urbi et orbi') aus�bt, lediglich das Hirtenamt �ber die Teilkirchen inne, die ihm speziell anvertraut sind.

Die Priester sind Mitarbeiter der Bisch�fe. Sie sind nichts aus sich selber heraus, sondern nur Beauftragte und Mitarbeiter des Papstes und der ihn in den Partikularkirchen repr�sentierenden Bisch�fe. Man sieht hierbei die strenge hierarchische Anordnung.

In Neuner-Roos Nr. 722 wird ausgef�hrt, da� der Priester Jesus Christus vertritt, insbesondere im Altardienst, also bei der eucharistischen Handlung und Wandlung. W�rtlich hei�t es:

Er tritt "an den Altar als Diener Christi, niedriger als Christus stehend, aber h�her als das Volk. Das Volk aber, das unter keiner R�cksicht die Person des g�ttlichen Erl�sers darstellt, noch Mittler ist zwischen sich selbst und Gott, kann in keiner Weise priesterliche Rechte genie�en."

Dies gilt abgesehen von dem Laienpriestertum, was aber nichts mit dem Amtspriestertum zu tun hat, weil ja allein das Amtspriestertum geweiht ist und die heiligen Handlungen vollziehen darf. Unter Neuner-Roos Nr. 723 hei�t es weiter: An der Opferdarbringung "nehmen die Gl�ubigen auf ihre Art teil", indem sie ihre Lob- und Dankopfer, vor allem auch durch ihr Leben und den Empfang der Eucharistie darbringen.

"Der Diener des Altars vertritt die Person Christi. Die liturgische Handlung ist ausschlie�lich Aufgabe des von Gott dazu berufenen Dieners; es gilt vielmehr deshalb, weil das Volk seine Gesinnungen des Lobes, der Bitte, der S�hne und Danksagung mit den Gesinnungen oder der inneren Meinung des Priesters, ja des Hohenpriesters selbst zu dem Zwecke vereinigt, da� sie in der eigentlichen Opferdarbringung auch durch den �u�eren Ritus des Priesters Gott, dem Vater, entboten werden."

Warum fordert die Katholische Kirche f�r ihre Priester und Bisch�fe den Z�libat (vorgeschriebene Ehelosigkeit)? Der Priester soll ganz seiner Aufgabe hingegeben sein, der Gemeinde als dem unsichtbaren Leib Christi zu dienen. Ferner hat man unter neuplatonischen Einflu� Sexualit�t auch in der Ehe mit dem Makel des Unreinen behaftet gesehen, so dass man sich nicht vorstellen kann, dass der Priester eine Frau haben soll und dann auch die Wandlung im Gottesdienst vergegenw�rtigen kann. Das sind zwei Denkebenen, die katholisch mit vom Neuplatonismus beeinflussten asketischen Reinheitsidealen nicht zusammenzubringen sind. Der Z�libat wurde �brigens erst im Mittelalter (im Jahr 1074) eingef�hrt und noch versch�rft, als das Wandlungsdenken dogmatisiert wurde, sp�testens beim vierten Laterankonzil (1215). Wenn also eine Wandlung des G�ttlichen in menschliche Materie oder in menschlicher Materie G�ttliches geschieht, dann muss derjenige, der diesem Geschehen assistiert oder es anleitet, sich ebenfalls in dieser "heiligen Sph�re" befinden � heraus aus der Welt und weltlichen Bereichen. Er muss Mittler zwischen Gott und Mensch und so ehelos wie Christus selber sein als Repr�sentant Christi. Indem der Priester Christus repr�sentiert und da ja auch Christus ehelos war, ist auch ihm dieses auferlegt.

Die Heilige Schrift sagt demgegen�ber, dass es zwar eine Berufung in die Ehelosigkeit geben kann, aber dass diese nicht zwingend mit dem ("evangelischen") Pfarrdienst gekoppelt sein muss, sondern die Berufung zur Ehelosigkeit kann in allen Berufen erfolgen, muss aber nicht unbedingt mir dem Verk�ndigungs-, Lehr- oder Leitungsdienst in der Gemeinde verbunden sein. Im Gegenteil, es hei�t ja, dass ein �ltester ("Bischof") seinem Hause gut vorstehen soll. Beim Aufseher bzw. Episkopos ist ausdr�cklich von Frau und Kindern die Rede: Er soll

"Mann einer einzigen Frau" sein, seinem
"eigene Haus gut vorstehen"
und "gehorsame Kinder haben in aller Ehrbarkeit" (1. Tim 3,2 ff.).

Die Bibel bezeichnet eine erzwungene Ehelosigkeit ohne spezielle innere Berufung (die es durchaus auch gibt; Mt 19,12) als "Lehre von D�monen" (1. Tim 4,1-5). Der Apostel Petrus, der nach katholischer Lehre als "erster Papst" gilt, war verheiratet, denn es wird uns berichtet, dass Jesus seine Schwiegermutter geheilt hat (Mt 8,14-17).

Das Trienter Konzil hat einen Ausschluss verk�ndet, was die Frage des Priesteramtes angeht:

"Wer sagt, im Neuen Bund g�be es kein sichtbares und �u�eres Priestertum oder keine Vollmacht, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu verwandeln und darzubringen, S�nden zu vergeben und zu behalten, sondern nur das Amt und den blo�en Dienst an der Verk�ndigung des Evangeliums, oder, da� solche, die nicht predigen, �berhaupt keine Priester seien, der sei ausgeschlossen."

Und demgegen�ber betonte evangelischerseits die Apologie der Confessio Augustana (CA), Artikel 13:

"Das Priesteramt verstehen die Gegner nicht vom Amt des Wortes und der Sakramente her, die anderen darzureichen sind, sondern sie verstehen es vom Opfer her, wie wenn im Neuen Testament das Priesteramt dem levitischen Priestertum �hnlich sein m��te, das f�r das Volk opfert und f�r die anderen die S�ndenvergebung verdient. Wir lehren, da� das Opfer des am Kreuz sterbenden Christus ausreichte f�r die S�nden der ganzen Welt und au�erdem keiner anderen Opfer mehr bedarf, wie wenn jenes (Opfer) nicht hingereicht h�tte f�r unsere S�nden. Deshalb werden die Priester nicht zu irgendwelchen Opfern berufen, die sie gleichsam nach dem Gesetz f�r das Volk vollziehen m�ssen, da� sie durch sie dem Volk die S�ndenvergebung verdienen, sondern sie werden berufen, das Evangelium zu lehren und die Sakramente dem Volk darzureichen."

Man kann den Unterschied zwischen katholischem und protestantischem Amtsverst�ndnis mit dem Begriffspaar 'Wesensm��ige Wirkung der Ordination und funktionales Amtsverst�ndnis' auseinanderhalten. Im katholischen Denken geschieht die Einpr�gung eines neuen Wesensmerkmales, des 'character indelebilis' in dem Amtstr�ger, der eine neue Qualit�t seines Seins erf�hrt. Und im evangelischen Verst�ndnis geschieht eine Beauftragung zu einer gewissen Funktion, also eine funktionale Einsetzung und keine Wesensverwandlung dieses Menschen. Wesensverwandlung nur insofern, als bei allen Christen durch die Wirkung des Heiligen Geistes die neue Geburt geschieht, aber nicht eine spezielle Weihe zu einem bestimmten Amt, sondern nur eine Beauftragung durch die evangelische Ordination, bestimmte Funktionen auszu�ben (s. ausf�hrlicher: Amtsverst�ndnis).

5. Ehe

Nach katholischem Verst�ndnis geschieht auch bei der Ehe die sakramentale Mitteilung einer heilschaffenden Gnade. Der Eheschluss ist somit weniger ein menschliches, als vielmehr ein g�ttliches Geschehen. Die Ehe ist ein Sakrament, weil es sich nach katholischem Verst�ndnis hier um ein Handeln Gottes dreht. In der Katholischen Kirche wird daher Ehescheidung und Wiederheirat Geschiedener nicht akzeptiert. Betroffene werden gem�� offizieller Lehre bisher von der Eucharistie ausgeschlossen. Allerdings gibt es "Hintert�ren", etwa eine "Annullierung" zweifelhafter Ehen.

"Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen", sagt auch Jesus Christus (Mt 19). Nach evangelischem Verst�ndnis ist die Ehe ein Bund zwischen Mann und Frau. Ehen werden auf Erden geschlossen auf dem Standesamt und in der Gemeinde gesegnet. Eine besondere sakramentale Gnadenmitteilung ist nicht vorhanden. Scheidung und Wiederheirat sind unter gewissen Umst�nden m�glich. J�rgen Kuberski schreibt zu dieser � auch unter evangelischen Christen umstrittenen � Frage:

"In der fr�hen Christenheit war die Ehescheidung in einigen F�llen erlaubt, wobei man sich auf die Ausnahmeregeln Jesu (Mt 5,32; 19,9) berief ... W�hrend in der Frage der Ehescheidung Einigkeit bestand, gab es jedoch in der Frage der Wiederheirat Geschiedener unterschiedliche Positionen: Einige Theologen und Bisch�fe erlaubten sie, andere nicht. Zum Beispiel gestattete die Synode von Elvira im Jahr 306 sogar der Frau eines ehebrecherischen Mannes keine Wiederheirat. In der Rechtssammlung des Gratian (12. Jahrhundert) wurde die Wiederheirat kategorisch abgelehnt, und das Konzil zu Trient (1545-63) untersagte sogar die Scheidung bei vorangegangener Untreue des Ehepartners � im Gegensatz zur Auslegung und Praxis der vorhergehenden Jahrhunderte. Luther, Zwingli, Melanchthon und andere Reformatoren erlaubten die Ehescheidung und Wiederheirat aufgrund von ehelicher Untreue, das calvinistische "Westminster-Bekenntnis" von 1647 erkennt Ehebruch oder "mutwilliges Verlassen" (aufgrund von 1. Kor. 7,15) als legitime Scheidungsgr�nde an. Die meisten konservativen evangelischen Christen der Neuzeit vertreten die Position, da� mindestens aufgrund von Ehebruch eine Scheidung und Wiederheirat erlaubt ist. �ber weitere Scheidungsgr�nde und die Frage der Wiederheirat gehen die Meinungen jedoch auseinander. Auslegungen evangelischer Christen, die sich gegen jegliche Scheidung, egal aus welchen Gr�nden, aussprechen, sind relativ selten und kaum �lter als hundert Jahre ...

Aufgrund des biblischen Befundes, der durch die Auslegungsgeschichte weitgehend best�tigt wird, ist somit nicht jede Ehescheidung zu verwerfen. Es ist wichtig, zu kl�ren, aus welchen Gr�nden eine Ehescheidung beabsichtigt ist bzw. bereits stattgefunden hat. Eine Wiederheirat ist nur dann akzeptabel, wenn die Scheidung aus legitimen Gr�nden erfolgte. Dennoch sollte man nicht leichtfertig einer Ehescheidung zustimmen, sondern auf die Vers�hnung von geschiedenen Ehepartnern hinarbeiten, wenn das noch m�glich ist, denn Gottes eigentliche Absicht ist nicht Scheidung und Wiederheirat, sondern eine lebenslange Ehe" (J. Kuberski, Ehescheidung und Wiederheirat � was sagt die Bibel wirklich?, in: L. Gassmann / H. Jantzen / J. Kuberski, Geschieden und doch Hoffnung, Birkenfeld 2002, S. 84 f.).

6. Krankensalbung

Die Krankensalbung hie� fr�her auch 'Letzte �lung'. Wie der Name Letzte �lung besagt, wird dieses Sakrament insbesondere Sterbenden verliehen und zwar ausschlie�lich durch einen Priester, im Notfall allerdings auch durch Laien. Man beruft sich damit auf Jakobus 5,14, wo die Rede davon ist, dass die �ltesten dem Kranken die H�nde auflegen und ihn mit �l salben, wenn er seine S�nden bekannt hat und dass es dann besser mit ihm w�rde:

"Und wenn er S�nden begangen hat, werden sie ihm vergeben" (Jak 5,15).

In diesem Zusammenhang hei�t es im R�mischen Katechismus unter Nr. 1527, 1530 und 1531:

"Das Sakrament der Krankensalbung verleiht dem Christen, der die mit schwerer Krankheit oder mit dem Alter gegebenen Schwierigkeiten durchmacht, eine besondere Gnade ... Nur Priester (Presbyter und Bisch�fe) k�nnen die Krankensalbung spenden; sie verwenden dazu �l, das vom Bischof oder im Notfall vom Zelebranten selbst geweiht worden ist ... Die Feier der Krankensalbung besteht im wesentlichen in der Salbung der Stirn und der H�nde des Kranken (im r�mischen Ritus) oder weiterer K�rperstellen (in den ostkirchlichen Riten). Diese Salbung wird durch das liturgische Gebet des Zelebranten begleitet, das um die besondere Gnade dieses Sakramentes bittet."

"Nur Priester (Bisch�fe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung", wird im Katechismus nochmals unter Nr. 1514 geschrieben. In Klammern werden hier Bisch�fe und Presbyter genannt, wobei man allerdings sagen muss, da� im Neuen Testament Presbyter einfach die �ltesten einer Gemeinde sind (�lteste). Es handelt sich also nicht um speziell geweihte Priester, sondern einfach die �ltesten, die Verantwortlichen f�r die Gemeinde, die dann den Betreffenden die Vergebung der S�nden im Namen Gottes zusprechen k�nnen, wenn diese bekannt wurden, und auch die Salbung vornehmen, so dass der Kranke gest�rkt wird und auch hier eine k�rperliche Wirkung durch Gottes Macht m�glich ist.

Im R�misch-Katholischen Katechismus wird dazu ausgef�hrt, da� die Krankensalbung eine besondere Gabe des Heiligen Geistes verleihe: Der Einzelne erf�hrt den "Beistand des Herrn durch die Kraft seines Geistes", was zur "Heilung der Seele", aber auch zur "Heilung des Leibes" f�hren kann, "wenn das im Willen Gottes liegt" (KKK Nr. 1520). Das wird ausdr�cklich festgestellt, wobei man hier richtigerweise den Vorbehalt nennt, "wenn das im Willen Gottes liegt."

Aus biblischer Sicht ist es aber so, da� diese Handlung (nicht als Sakrament, sondern als biblische Handlung bzw. Anweisung) vom Wirken Gottes abh�ngt, aber eben auch vom Glauben des Betreffenden. Das hei�t, es ist kein Automatismus m�glich, dass dieses wie eine magische Handlung dem Einzelnen nun unweigerlich den Heiligen Geist verleiht, sondern der Glaube ist notwendig. Die Krankensalbung ist also keine Garantie f�r den Eintritt in den Himmel, wenn der rettende Glaube an Jesus Christus als den einzigen Weg zu Gott dem Vater (Joh 14,6) fehlt.

7. Eucharistie

Hier sind wir beim Herzst�ck des katholischen Glaubens angekommen. Bei Neuner-Roos S. 376 wird behauptet, dass es sich bei der Eucharistie um ein "wirkliches Opfer" handelt, welches Christi Kreuzesopfer vergegenw�rtigt, aber "unblutigerweise". Das griechische Verb eucharistio dr�ckt die Tatsache aus, da� Gott ein Opfer in Lob, Dank, Bitte und auch S�hne dargebracht wird.

Um diese Lehre herum hat die Katholische Kirche verschiedene weitere Sonderlehren entwickelt, zum Beispiel dass dieses Opfer dargebracht wird f�r Lebende und Tote und dass die Heiligen als F�rsprecher dazu einbezogen werden k�nnen, eben auch verstorbene Menschen im Jenseitsbereich. Ferner wird gelehrt, da� die Eucharistie prinzipiell nur in einer Gestalt ausgeteilt werden soll, damit, wenn der Kelch gereicht w�rde, verhindert wird, da� ein Tropfen auf den Boden f�llt. Das w�rde eine Verunehrung des verwandelten Blutes bedeuten. Man hat also eine gro�e Erfurcht vor den Elementen des Hauptsakramentes und sieht diese Elemente als bereits wesensverwandelte Bestandteile Christi an. Und es gilt die Lehre, dass die Hostie gen�gt, weil der ganze Christus unter jeder der beiden Gestalten und unter jedem ihrer Teile gegenw�rtig sei (ebd., S. 377). (Heute sieht man es nicht mehr ganz so eng; es kann manchmal auch der Kelch gereicht werden.)

Der geweihte Priester gilt als Mittler, der durch Gottes Gnade die Handlung vermittelt, dass Brot und Wein wesensverwandelt werden in Christi Fleisch und Blut. Es bleibe nur die �u�ere Gestalt �brig von Brot und Wein, aber das innere Wesen �ndere sich. Die Analogie zu Christus: �u�erlich war Christus Mensch, aber innerlich war er Gott, kann man hier ableiten. Und so sei es auch bei den Elementen: Die �u�ere Erscheinung bleibe gleich, aber im Inneren sei die g�ttliche Wirksubstanz vorhanden, welche auch den Menschen innerlich erneuert, st�rkt und reinigt von S�nden � so die katholische Vorstellung der eucharistischen Wirkungen.

Hinter diesem Denken steht eine philosophische Lehre: die aristotelische Lehre mit der Unterscheidung von Substanz und Akzidenz. Die Substanz ist das innerste Wesen einer Sache, einer Person, eines Gegenstandes. Die Akzidenz ist ihre oder seine �u�ere Erscheinung. Bei der Transsubstantiation bleiben zwar die Akzidenzien von Brot und Wein gleich (also die �u�ere Erscheinung), aber die Substanz (das innerste Wesen) ver�ndert sich, wird Fleisch und Blut Christi.

Hierzu eine Definition des Konzils von Trient (Tridentinum): Dort wurde gesagt, da� ...

"im heiligsten Sakrament der Eucharistiewahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten sind" (KKK Nr. 1374).

Die Verwandlung der inneren Substanz wird ausgedr�ckt durch das lateinische Wort Transsubstantiation (Wesens-Umwandlung).

Wie lange h�lt diese Verwandlung der Elemente an? Im Katechismus wird in Nr. 1377 dar�ber Folgendes ausgef�hrt:

"Die eucharistische Gegenwart Christi beginnt im Zeitpunkt der Konsekration und dauert solange, wie die eucharistischen Gestalten bestehen."

Konsekration ist die Heiligung der Elemente, welche geschieht durch den mystischen Akt, wenn der Priester das Verwandlungsgebet spricht und die Glocken die Gegenwart Christi in den Substanzen symbolisch der Gemeinde bewusst machen. Also die Glocken sind ein Symbol, die das andeuten, aber die Verwandlung geschieht wesenhaft, wird gesagt. Und sie dauert nicht nur im Zeitpunkt des Empfangs an. Die Gegenwart Christi ist nicht nur w�hrend des Empfangs der Elemente vorhanden, sondern nach katholischem Verst�ndnis so lange, bis die Elemente verzehrt sind. Und daher ist der Priester verpflichtet, das ganze �brigbleibende Brot zu sich zu nehmen und falls Wein ausgeteilt wird, zwangsl�ufig auch den Wein.

Daher sollten wir auch verstehen, dass Katholiken es als sehr problematisch ansehen, wie im evangelischen Bereich manchmal mit den Elementen umgegangen wird: dass man den �brigen Wein einfach wegsch�ttet oder dass man das Brot anschlie�end irgendwie beim Umtrunk verzehrt oder �hnliches. Das k�nnte ein Katholik mit seiner Glaubenshaltung nicht vereinbaren, da ja Christus wesenhaft in Form bzw. in Gestalt dieser Elemente gegenw�rtig sei. Und daher haben die Katholiken einen Tabernakel in der Kirche stehen � da gibt es einen extra Schrein, in welchem die sogenannte heilige Reserve aufbewahrt wird. Die heilige Reserve sind die konsekrierten Hostien, welche dann bis zur n�chsten Messe aufbewahrt werden oder eben � falls diese nicht in absehbarer Zeit stattfindet � vom Priester verzehrt werden m�ssen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den wir betrachten m�ssen, ist die Frage des Opfergeschehens. Hat Christus ein f�r allemal sein Opfer gebracht am Kreuz von Golgatha (vgl. Hebr 9!) oder wird er wieder und wieder auf den katholischen Alt�ren geopfert � wenn auch auf unblutige Weise? Hierzu hei�t es im R�misch-Katholischen Katechismus unter Nr. 1366 in einem Zitat von dem Konzil von Trient:

Christus "hat zwar sich selbst ein f�r allemal auf dem Altar des Kreuzes durch den eintretenden Tod Gott, dem Vater opfern wollen, um f�r jene (die Menschen) ewige Erl�sung zu wirken; weil jedoch sein Priestertum durch den Tod nicht ausgel�scht werden sollte, hat er beim Letzten Abendmahle �in der Nacht, da er verraten wurde` (1 Kor 11,23), seiner geliebten Braut, der Kirche, ein sichtbares (wie es die Natur des Menschen erfordert) Opfer hinterlassen, durch das jenes blutige (Opfer), das einmal am Kreuz dargebracht werden sollte, vergegenw�rtigt werden, sein Ged�chtnis bis zum Ende der Zeit fortdauern und dessen heilbrigende Kraft f�r die Vergebung der S�nden, die von uns t�glich begangen werden, zugewandt werden sollte."

Hierzu aus KKK Nr. 1367 folgende weitere Ausf�hrungen:

"Das Opfer Christi und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer ."

Und wiederum Trient:

"Denn die Opfergabe ist ein und dieselbe; derselbe, der sich selbst damals am Kreuze opferte, opfert jetzt durch den Dienst der Priester; allein die Weise des Opferns ist verschieden ... In diesem g�ttlichen Opfer, das in der Messe vollzogen wird, ist jener selbe Christus enthalten und (wird) unblutig geopfert ... der auf dem Altar des Kreuzes ein f�r allemal sich selbst blutig opferte."

Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Tatsache, da� die Eucharistie auch f�r die Verstorbenen vorgenommen wird. So hei�t es in Nr. 1370 f. des Katechismus:

"Mit dem Opfer Christi vereinigen sich nicht nur die Glieder Christi, die noch auf Erden weilen, sondern auch jene, die schon in der Herrlichkeit des Himmels sind. Die Kirche bringt das eucharistische Opfer in Gemeinschaft mit der heiligen Jungfrau Maria dar sowie im Gedenken an sie und alle Heiligen. In der Eucharistie steht die Kirche mit Maria gleichsam zu F��en des Kreuzes, mit dem Opfer und der F�rbitte Christi vereint."

Und nun kommt es noch problematischer:

"Das eucharistische Opfer wird auch f�r die in Christus gestorbenen Gl�ubigen dargebracht, �die noch nicht vollst�ndig gereinigt sind` ... damit sie in das Reich Christi, in das Reich des Lichtes und des Friedens, eingehen k�nnen" (KKK Nr. 1371).

In derselben Nummer wird Cyrill von Jerusalem zitiert:

"Wir bringen Gott f�r die Verstorbenen, obwohl sie S�nder waren, unsere Gebete dar ... Wir opfern den f�r unsere S�nden hingeopferten Christus. Dadurch vers�hnen wir den menschenfreundlichen Gott mit ihnen und mit uns."

Hier handelt es sich um Totenkult, um die Vorstellung einer Einwirkungsm�glichkeit auf das Schicksal der Verstorbenen. Solche Vorstellungen finden sich z.B. auch bei Sekte n wie etwa den >Neuapostolischen und Mormonen � dort weitergef�hrt bis hin sogar zu einer w�rtlich genommenen "Taufe f�r die Toten", die jedoch in 1. Kor 15,29 zwar als Brauch bei Einigen erw�hnt, aber keinesfalls f�r die Gemeinde empfohlen wird (vgl. den Wechsel zwischen "sie" und "wir" in 1. Kor 15,29 ff.!). Aber nicht nur bei solchen neueren Sekten, sondern bereits im Katholizismus besteht die Vorstellung, wir k�nnten ein Opfer bringen, um die leidenden Seelen dem Fegfeuer zu entrei�en oder den Aufenthalt im Fegefeuer zu verk�rzen. Hier jedenfalls erkennt man die Gefahr des Spiritismus, des Eindringens in diese finsteren Welten, was Gott streng verboten hat (vgl. 5. Mose 18,9 ff. u.a.).

Es werden auch Totenmessen ("Seelenmessen") in Katholischen Kirchen anberaumt, meistens an Wochentagen fr�h morgens. Hierbei werden das Gebet f�r die Verstorbenen, die eucharistische Handlung und der Empfang der Elemente stellvertretend f�r die Verstorbenen praktiziert. Der Einzelne macht sich zum medialen Mittler in die Totenwelt. Der Priester gilt als Mittler "zwischen irdischer und himmlischer Kirche" (so die verharmlosende Bezeichnung f�r diesen Vorgang), damit die Zeit im Fegefeuer verk�rzt wird. Dies ist ein Versuch der Einflussnahme in die jenseitige Sph�re.

Wie wird argumentiert, um die "Wandlung" der Elemente in Fleisch und Blut Christi biblisch zu begr�nden? Man st�tzt sich vor allem auf die Worte Jesu beim letzten Abendmahl, wo er sagte:

"Nehmet, das ist mein Leib!" (Mk 14, 22).

"Das ist mein Blut des neuen Bundes!" (Mk 14, 24).

Dieses 'estin' hat auch Luther sehr beeindruckt und dazu bewogen, gegen Zwingli die Gegenwart Christi beim Empfang der Elemente zu betonen. Die Katholische Kirche geht aber noch weiter und sagt: Die Elemente sind substanzhaft Leib und Blut Christi.

Ferner st�tzt sich die katholische Lehre von der Eucharistie sehr stark auf die sogenannte "eucharistische Rede" Jesu in Johannes 6, 51-57, so als sei es ein tats�chliches Essen und Trinken des wirklichen Leibes und Blutes Christi. Wir sollten allerdings beachten, dass das Wort "Ich bin das Brot" in die Reihe der johanneischen Ich-bin-Worte

usw geh�rt, die allesamt bildlich zu verstehen sind. Ferner l�sst sich nicht �bersehen, dass Jesus in den Versen vorher (Joh 6,40.46) � im Kontext also � den Glauben an ihn als den vom Himmel gekommenen Menschensohn betont, der das Heil bringt. Dann freilich spricht er die f�r damalige und f�r heutige Menschen sehr anst��igen Worte:

"Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der hat das ewige Leben und ich werde ihn am j�ngsten Tage auferwecken! Und mein Fleisch ist die wahre Speise und mein Blut ist der wahre Trank. Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir und ich in ihm" (Joh 6,54-56).

Jesus bringt hier die v�llige Gegenwart mit ihm zum Ausdruck, �hnlich wie auch in der Weinstockrede, bei der er spricht:

"Ich bin der wahre Weinstock. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt wahre Frucht" (Joh 15,5).

Das "In-ihm-Bleiben" aber geschieht durch den Glauben. Und in Joh 6 findet sich die bildliche Aussage der v�lligen Gemeinschaft mit Jesus, die bis in "Leib und Blut" hineingeht. Dass dies aber nicht materiell-fleischlich, sondern geistlich zu verstehen ist, wird wiederum durch den Kontext zum Ausdruck gebracht, und zwar durch die Aussagen Jesu nach der Brotrede, wo er klar und eindeutig sagt:

"Der Geist ist es, der lebendig macht; das Fleisch ist nichts n�tze. Die Worte, die ich zu euch geredet habe, die sind Geist und sind Leben" (Joh 6,63).

Das Hauptproblem neben der Wandlung ist der Opfercharakter. Die Frage lautet also: Wird Christus immer wieder geopfert auf dem Altar oder hat er sich ein f�r allemal f�r uns geopfert? Im Hebr�erbrief wird ausdr�cklich mehrmals betont, dass Christus ein f�r allemal eingegangen ist in das Heiligtum, dass er ein f�r allemal f�r unsere S�nden gestorben ist. Nun nimmt auch die Katholische Kirche diese Stellen wahr und betont, dass das Opfer im Rahmen der katholischen Messe nicht in Konkurrenz treten will zum Opfer Christi am Kreuz, sondern dieses Opfer gegenw�rtig setzt, darstellt und uns neu vergegenw�rtigt. Und hier kommt man in eine seltsame Dialektik hinein, denn einerseits wird gesagt, es ist nicht das Opfer auf Golgatha, aber es ist doch ein Opfer, das ganz vergegenw�rtigt wird. Um das noch weiter aufzuhellen, m�chte ich einige Zitate bringen. Zun�chst zur Frage der Wesensverwandlung und dann einige Verwerfungen, die allesamt vom Konzil von Trient aus dem 16. Jahrhundert stammen. Bei Neuner-Roos, Nr. 572, wird Folgendes ausgef�hrt �ber die Wesensverwandlung:

"Da aber Christus, unser Erl�ser, von dem, was er unter der Gestalt des Brotes darreichte, aussagte, es sei wirklich sein Leib, so war es stets �berzeugung in der Kirche Gottes, und diese heilige Kirchenversammlung (n�mlich von Trient; L. G.) erkl�rt aufs Neue: Durch die Weihe von Brot und Wein vollzieht sich die Wandlung der ganzen Brotsubstanz in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Weinsubstanz in die Substanz seines Blutes. Und diese Wandlung ist von der katholischen Kirche zutreffend und im eigentlichen Sinn Wesensverwandlung (transsubstantiatio) genannt worden."

Und nun folgen einige Verwerfungen bei Neuner-Roos ab Nr. 577:

"Wer leugnet, da� im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und wesentlich (also essentialiter) der Leib und das Blut zugleich mit der Seele und mit der Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und folglich der ganze Christus enthalten ist, und behauptet, er sei in ihm nur wie im Zeichen, im Bild oder in der Wirksamkeit, der sei ausgeschlossen!"

Dieses Urteil richtet sich insbesondere gegen Zwingli und seine Nachfolger, die von einer nur symbolischen Vergegenw�rtigung des Kreuzesopfers Jesu im Abendmahl sprachen. � Die n�chste Verwerfung richtet sich gegen Luther und die Lutheraner:

"Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie bleibe die Substanz von Brot und Wein zugleich mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus bestehen, und wer jene wunderbare und einzigartige Wandlung der ganzen Brotsubstanz in den Leib und der ganzen Weinsubstanz in das Blut leugnet, wobei nur die Gestalt von Brot und Wein bleiben � diese Wandlung nennt die Katholische Kirche sehr treffend Wesensverwandlung (transsubstantiatio) -, der sei ausgeschlossen."

Luther hatte bekanntlich nicht die Transsubstantiation gelehrt, sondern die Konsubstantiation: 'In, mit und unter' Brot und Wein seien Leib und Blut Christi gegenw�rtig, sei Christus personhaft gegenw�rtig und werde im Glauben empfangen, aber eben nicht als Wein und Brot. Es findet also laut Luther keine wesenhafte, substanzhafte Wandlung statt, sondern nur eine Vergegenw�rtigung � und zwar auch nur w�hrend des gl�ubigen Empfangs der Elemente und nicht so, dass diese Elemente dauerhaft in ihrer Substanz verwandelt bleiben w�rden.

Der n�chste Artikel richtet sich insbesondere gegen die Hussiten:

"Wer leugnet, da� in dem verehrungsw�rdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder Gestalt und unter den einzelnen Teilen einer jeden Gestalt nach der Teilung (der Gestalten) der ganze Christus enthalten sei, der sei ausgeschlossen."

Die Hussiten und Vorreformatoren und auch die Reformatoren selber hatten das Sub utraque betont � die Lehre, dass Christus in beiderlei Gestalten in, mit und unter Brot und Wein empfangen werden soll:

'Esset und trinket!' (vgl. Mt 26,26 f.)

und nicht nur 'Esset!' � Und schlie�lich noch eine Verwerfung:

"Wer sagt, im wunderbaren Sakrament der Eucharistie sei nach vollzogener Weihe nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn es genossen wird (so etwa Luther; L. G.), nicht aber vorher oder nachher, und in den geweihten Hostien oder Brotteilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden oder �brigbleiben, bleibe nicht der wahre Leib des Herrn zur�ck, der sei ausgeschlossen."

Das ist die Lehre der dauerhaften, wesenhaften, substanzhaften Verwandlung, w�hrend Luther sagte, dass nur w�hrend des Empfangs die Gegenwart Christi (aber nicht substanziell, sondern im Glauben) durch sein Verhei�ungswort empfangen werde.

Wie sieht nun gegen�ber dem katholischen Verst�ndnis von der Wandlung zusammengefasst die reformatorische, speziell lutherische Lehre, vom Abendmahl aus? Es wird gesagt, dass nicht Brot und Wein zu Leib und Blut Christi werden, sondern da� wir zugleich mit Brot und Wein auch den Leib und das Blut Christi empfangen � also nicht als Brot und Wein, sondern in, mit und unter Brot und Wein, so ist Leib und Blut Christi wirklich und wahrhaftig gegenw�rtig.

In Ankn�pfung an Hollaz, Quenstedt, Calov und weitere nachreformatorische, sp�torthodoxe Theologen hei�t es, dass "in demselben Sinne und in derselben Weise, wie wir Brot und Wein genie�en, wir auch Leib und Blut Christi genie�en, so da� also in beiden F�llen das Genie�en nicht in metaphorischem, sondern in eigentlichem Sinne zu verstehen ist, und also ein m�ndlicher und wirklicher Genu� wie von Brot und Wein, so auch von Leib und Blut Christi stattfindet, in der Art jedoch, da� bei der Weise des Genusses dieselben Unterschiede, die zwischen Brot und Wein und Leib und Blut an sich und ihrer Natur nach vorhanden sind, auch hier sich geltend machen, wonach also unser Mund in anderer Weise die rein kreat�rlichen Elemente von Brot und Wein aufnimmt als den bereits verkl�rten Leib und das verkl�rte Blut Christi" (H. Schmid, Die Dogmatik der evangelisch-lutherischen Kirche, G�tersloh, 10. Aufl. 1983, S. 352).

Hier ist die lutherische Lehre der Konsubstantiation zusammengefasst.

Die � noch gr��eren � Gegens�tze zwischen katholischer und evangelisch-reformierter Auffassung treten in der Gegen�berstellung der folgenden beiden Zitate sehr un�bersehbar hervor. Das Trienter Konzil sagt in can. 1 und 3 �ber das Messopfer:

"Wer sagt, in der Messe werde Gott nicht ein wirkliches und eigentliches Opfer dargebracht oder die Opferhandlung bestehe in nichts anderem, als da� uns Christus zur Speise gereicht werde, der sei ausgeschlossen. Wer sagt, das Me�opfer sei nur Lob- und Danksagung oder das blo�e Ged�chtnis des Kreuzesopfers, nicht aber ein S�hneopfer; oder es bringe nur dem Nutzen, der kommuniziere; und man d�rfe es nicht f�r Lebende und Verstorbene, f�r S�nden, Strafen, zur Genugtuung und f�r andere N�te aufopfern, der sei ausgeschlossen!"

Dem gegen�ber hei�t es im reformierten Heidelberger Katechismus, Frage 80:

"Die Messe aber lehrt, da� die Lebendigen und die Toten nicht durch das Leiden Christi Vergebung der S�nden haben, es sei denn, da� Christus noch t�glich f�r sie von den Me�priestern geopfert werde, und da� Christus leiblich unter der Gestalt des Brotes und Weines sei und deshalb darin angebetet werden soll. Und ist also die Messe im Grunde nichts anderes als eine Verleugnung des einzigen Opfers und Leidens Jesu Christi und eine vermaledeite Abg�tterei."

So hart haben die Reformatoren bzw. das sp�tere reformatorische Denken etwa im Heidelberger Katechismus �ber die katholische Wandlungs- und Opferlehre geurteilt. Was ist inzwischen geschehen? Man hat diesen Passus "eine vermaledeite Abg�tterei" durch eine Fu�note modifiziert und gesagt, da� diese Formulierung aus der Hitze der Reformationszeit verst�ndlich sei, das w�rde man aber heute im �kumenischen Dialog nicht mehr so scharf sehen. Und so werden auch in der Gemeinsamen �kumenischen Erkl�rung (G�K) aus den letzten Jahren Kompromisse vorgeschlagen, etwa in folgender Weise:

"Die heutige katholische Me�opferlehre betont, da� das eigentlich handelnde Subjekt beim Me�opfer Jesus Christus ist, der in der Kirche, die ja Leib Christi ist, wirkt. Der Satz 'Die Kirche opfert Christus.' meint also, da� Christus sich selbst opfert, da� sein Werk der Erl�sung im sakramentalen Geschehen der Kirche sich vollzieht ... Unter diesem Aspekt braucht f�r die reformatorischen Kirchen kein Anla� mehr zu bestehen, auf der strikten Trennung von Kreuzesopfer und Lob- bzw. Dankopfer der Gemeinde zu beharren ... Die Darbringung des Me�opfers f�r Verstorbene darf nicht als eine selbst�ndige oder zus�tzliche S�hne neben dem Kreuzesopfer verstanden werden. Sie will vielmehr das Kreuzesopfer in seiner Heilswirksamkeit pr�sent machen und applizieren."

Diese Darbringung umschreibt die G�K als f�rbittendes Gedenken f�r die Verstorbenen und sieht darin eine Br�cke zur Verst�ndigung, da auch die reformatorischen Kirchen die M�glichkeit der F�rbitte f�r Verstorbene kennen, wird behauptet. Dass dieser Kompromiss jedoch weder biblisch haltbar noch tragf�hig ist, d�rfte aus der vorausgegangenen Darstellung und biblischen Bewertung der katholischen Sakraments- und Eucharistie-Lehre zur Gen�ge deutlich geworden sein.

Abschlie�end nochmals die entscheidende Frage: Was ist das Abendmahl nach der Lehre der Bibel? Das Abendmahl, Herrenmahl oder Brotbrechen geh�rt zur Gemeinde als sinnenf�lliges Zeichen, als Erinnerung daran und Vergegenw�rtigung dessen, was Jesus Christus am Kreuz f�r uns getan hat: Dort lie� er sich zur S�hne f�r unsere Schuld "zerbrechen" und t�ten. Dies ist das Zentrum des Heilsgeschehens und die Grundlage der Gemeinde als Christi Leib. Brot und Wein vergegenw�rtigen also f�r den Glaubenden den Leib und das Blut Jesu Christi und damit das Opfer des Herrn am Kreuz auf Golgatha. Dankbar empf�ngt der Gl�ubige diese Elemente im Gedenken daran, da� auf Golgatha seine S�nden in den Tod gegeben wurden. Nirgends in der Bibel jedoch findet sich ein Hinweis, da� auf dem Altar ein erneutes Opfer durchgef�hrt w�rde oder Brot und Wein ihr substantielles Wesen ver�ndern, wie es die R�misch-Katholische Kirche lehrt. Das Opfer Jesu am Kreuz war einmalig (vgl. Hebr 9 f.).

 

 Lothar Gassmann


Index

Etliche Texte sind auch in gedruckter Form erschienen in verschiedenen Handb�chern (je 144-200 Seiten, je 9,80 Euro):

1. Kleines Sekten-Handbuch
2. Kleines Kirchen-Handbuch
3. Kleines �kumene-Handbuch
4. Kleines Endzeit-Handbuch
5. Kleines Katholizismus-Handbuch
6. Kleines Anthroposophie-Handbuch
7. Kleines Zeugen Jehovas-Handbuch
8. Kleines Ideologien-Handbuch
9. Kleines Esoterik-Handbuch
10. Kleines Theologie-Handbuch

Weitere Handb�cher (�ber Theologie, Esoterik, u.a.) sind geplant. Informationen bei www.l-gassmann.de